Leitlinie der Fakultät für Mathematik zur Verwendung von KI-Werkzeugen bei der Erstellung von Seminar- und Abschlussarbeiten
Alle mit Unterstützung von KI generierten Inhalte müssen entsprechend den anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen kenntlich gemacht werden. Ausgenommen von der Kenntlichmachung sind orthografische oder grammatikalische Korrekturen, Übersetzungen sowie nicht sinnverändernde Verbesserungen von einzelnen Formulierungen.
Die Verwendung von KI bei der Erstellung der Arbeit kann bei der Bewertung der Studien- oder Prüfungsleistung berücksichtigt werden, insbesondere im Hinblick auf deren Eigenständigkeit und Originalität. Die endgültige Bewertung liegt im Ermessen der Prüferinnen und Prüfer.
Die geplante Verwendung solcher Hilfsmittel sollte im Voraus mit allen Prüferinnen und Prüfern abgestimmt werden.
Unabhängig von der Angabe der verwendeten Hilfsmittel bleibt die Studierende oder der Studierende vollumfänglich für den Inhalt der Studien- oder Prüfungsleistung verantwortlich.
Es ist zu beachten, dass in KIs eingegebene Prompts (Befehle) zum Training der KI verwendet werden können. Die Verwendung von Texten Dritter als Prompts kann eine potenzielle Urheberrechtsverletzung darstellen.
Weitere Präzisierungen zur zulässigen Verwendung von KI findet man im Leitfaden zur Nutzung von Künstlicher Intelligenz für die Mitglieder der UR.