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Lehre

Lehrveranstaltungen Wintersemester 2025/26

Vorlesungen

21205 - VORLESUNG - PROF. DR. MANSSEN (externer Link, öffnet neues Fenster)

Verwaltungsrecht III (Bau- und Kommunalrecht) mit integrierter Wahlpflichtklausur zur Fortgeschrittenenübung (externer Link, öffnet neues Fenster)

Montag: 10:00 bis 12:00 Uhr, Raum H18

Freitag: 10:00 bis 12:00 Uhr, Raum H18

Materialien zur Vorlesung und Hinweise zur Klausur finden Sie in GRIPS (externer Link, öffnet neues Fenster)


21635 - VORLESUNG - PROF. DR. MANSSEN (externer Link, öffnet neues Fenster)

Planungsrecht (externer Link, öffnet neues Fenster)

Dienstag: 16:00 bis 18:00, Raum ZH 8

Materialien zur Vorlesung finden Sie in GRIPS (externer Link, öffnet neues Fenster).

Examensvorbereitung

REX KLAUSURENKURS - ÜBUNG - PROF. DR. GERRIT MANSSEN

ÖRecht 4 am 05.11.2025 (08.11.2025)

Besprechung am 26.11.2025, ab 16:00 Uhr (Dauer ca. 2,5 Stunden), H19

Konversationsübungen

21205 a - Adrian Gruber

KÜ im Verwaltungsrecht III Baurecht

Mittwoch von 16:00 bis 18:00 Uhr im H 9

Weitere Informationen finden Sie im GRIPS-Kurs (externer Link, öffnet neues Fenster):


21205 a - Laura Macketanz

KÜ im Verwaltungsrecht III Baurecht

Montag von 16:00 bis 18:00 Uhr im H 4 

Dienstag von 16:00 bis 18:00 Uhr im H 4

Donnerstag von 16:00 bis 18:00 Uhr im H 23

Weitere Informationen finden Sie im GRIPS-Kurs (externer Link, öffnet neues Fenster)

Lehrbeauftragte

21270 - Vorlesung - ANTJE HIMMELREICH (externer Link, öffnet neues Fenster)

Einführung in das russische Recht: Rechtsgeschichte, Rechtsinstitutionen und Verfassungsrecht (externer Link, öffnet neues Fenster)

Fr. jew. von 14 Uhr c.t. bis 18 Uhr

Sa. jew. von 10 Uhr c.t. bis 14 Uhr

im Raum W116

Anmeldung: GRIPS-Link (externer Link, öffnet neues Fenster)

SPUR (externer Link, öffnet neues Fenster)


21940 - Sprachkurs - EKATERINA KÖHLER (externer Link, öffnet neues Fenster)

F1a Russisch für Juristen I (externer Link, öffnet neues Fenster)

Di, 10.00 bis 12.00 Uhr c.t. - online (Zoom-Link in GRIPS)

Anmeldung: GRIPS-Link (externer Link, öffnet neues Fenster)


21942 - Sprachkurs - EKATERINA KÖHLER (externer Link, öffnet neues Fenster)

F2 Russisch für Juristen III (externer Link, öffnet neues Fenster)

Di, 12.00 bis 14.00 Uhr c.t. - online (Zoom-Link in GRIPS)

 

Ostwissenschaftliches Begleitstudium

Seit 1978 wird an der Universität Regensburg ein Ostwissenschaftliches Begleitstudium für Juristen angeboten. Zusatzkenntnisse aus anderen Wissensgebieten waren für Juristen schon immer äußerst vorteilhaft und erweitern nicht nur die Bildung, sondern auch die Berufsaussichten erheblich. In unserer Zeit des übermäßigen Andrangs zu der juristischen Ausbildung sind zusätzliche Kenntnisse auf anderen Wissensgebieten naturgemäß noch wichtiger geworden als je zuvor. Ostwissenschaftliche Kenntnisse sind vielseitig verwendbar. Der Neuaufbau in Osteuropa ist die große Herausforderung der nächsten Zeit für Westeuropa. Die diplomatischen, wirtschaftlichen und juristischen Beziehungen zu Osteuropa werden sich erheblich intensivieren, wofür Juristen dringend gebraucht werden.

Das Ostwissenschaftliche Begleitstudium für Juristen an der Regensburger Universität berücksichtigt die Tatsache, dass die Zeit für zusätzliche Aktivitäten mit der Annäherung an das Examen immer knapper wird.

Das Ostwissenschaftliche Begleitstudium wendet sich daher an Jurastudenten in den ersten Semestern, in welchen die Ausrichtung auf das Examen noch nicht so dominierend und in welchen noch Raum für zusätzliche Lehrveranstaltungen ist. Es beschränkt sich auf eine zusätzliche Belastung von vier Vorlesungsstunden pro Woche und schließt nach vier Fachsemestern.

Angesichts der Wichtigkeit von osteuropäischen Sprachkenntnissen ist Kernstück des Begleitstudiums eine Einführung in die russische Sprache mit spezieller Ausrichtung auf den gesellschaftswissenschaftlich-juristischen Wortschatz. Um dieses Sprachprogramm ranken sich weitere Lehrveranstaltungen über Themen wie Staat und Recht, Geschichte, Wirtschaftssystem, Wirtschaftsgeographie Russlands.

Dieses Kernprogramm wird durch laufende Gastvorlesungen von Wissenschaftlern aus den osteuropäischen Staaten und durch Exkursionen gezielt ergänzt und abgerundet. Über die Teilnahme am Ostwissenschaftlichen Begleitstudium wird ein Zertifikat ausgestellt.

Dies ergibt folgende Gesamtstundenzahl:

  • 8 SWS Sprachunterricht
    (vornehmlich russisch, auf Wunsch auch tschechisch o.a.)              
  • 8 SWS Fachunterricht                                                                                                                            

Um das Ostwissenschaftliche Begleitstudium verbessern zu können, möchten wir Sie bitten, den (anonymen) Evaluationsbogen auszufüllen und an den Lehrstuhl von Professor Dr. Manssen zu senden oder dort abzugeben.

Evaluationsbogen (externer Link, öffnet neues Fenster)

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An der Universität Regensburg werden im Rahmen des vom DAAD geförderten Zentrums für interdisziplinäre Ukrainestudien "Denkraum Ukraine" ab WS 2024/25 eine Reihe von Ukrainischkursen unterschiedlicher Sprachniveaus von A1 bis C2 für Studierende und Mitarbeitende an. Die Kurse werden kontinuierlich in jedem Semester weitergeführt. Die Anmeldung ist über das Portal SPUR möglich.

Weitere Informationen und Anmeldung unter: https://www.uni-regensburg.de/denkraum-ukraine/lehre/index.html (externer Link, öffnet neues Fenster)

Ich würde mich sehr freuen, wenn die Kurse auch im Rahmen des Ostwissenschaftlichen Begleitstudiums bekannt gemacht und in das Curriculum aufgenommen werden könnten.

Für Rückfragen stehen ich und Professorin Mirka Lecke gerne zur Verfügung.

Hinweise zum Ablauf

Das Ostwissenschaftliche Begleitstudium bietet eine im Rahmen des Jurastudiums wichtige Zusatzqualifikation, die mit Blick auf die rasch wachsenden deutsch-russischen Wirtschaftsbeziehungen und die Osterweiterung der EU von großer Bedeutung ist.

Das Begleitstudium ist so konzipiert, dass es im Jurastudium ohne wesentliche Zusatzbelastung gut durchgeführt werden kann.

Zu besuchende Vorlesungen

Innerhalb von 4 Semestern sind folgende Veranstaltungen zu besuchen:

Vorschlag:

2 SWS Fachsprache + 2 SWS Fachveranstaltung

2 SWS Fachsprache + 2 SWS Fachveranstaltung

2 SWS Fachsprache + 2 SWS Fachveranstaltung

2 SWS Fachsprache + 2 SWS Fachveranstaltung

Insgesamt ergeben sich 8 SWS Sprachveranstaltungen und 8 SWS Fachveranstaltungen innerhalb von 4 Semestern.

Die zu lernende Sprache ist Russisch oder eine andere Ostsprache. Es kann nur eine Sprache gewählt werden, d.h. die 8 SWS Fachsprachkurse müssen in einer Sprache absolviert werden. Die Liste der Fachveranstaltungen sind extra je Semester aufgeführt.

Eine gewisse Variation innerhalb der 4 Semester ist möglich. Wichtig ist, dass die interdisziplinäre Dimension des Begleitstudiums gewahrt wird. Dies bedeutet, dass zwingend neben juristischen auch ökonomische und historische Vorlesungen zu hören sind. Insgesamt sind 2 SWS historische Veranstaltungen, 2 SWS wirtschaftswissenschaftliche Veranstaltungen und 4 SWS juristische Veranstaltungen zu hören.

Es ist geplant, eine landeskundliche Veranstaltung mit kulturwissenschaftlicher Ausrichtung zu bieten. Sobald eine solche Veranstaltung angeboten wird, ist Pflichtstoff statt 4 SWS Stunden juristische Veranstaltung 2 SWS Landeskunde und 2 SWS rechtswissenschaftliche Veranstaltung. Aus der unten aufgeführten Liste sind diese Veranstaltungen zu wählen. Neben diesen Veranstaltungen wird auch eine Reihe von Zusatzveranstaltungen angeboten, die als freiwillige Vertiefungsveranstaltungen gedacht sind.

Wesentlich ist, dass am Ende der 4 Semester die Gesamtzahl der Sprach- und Fachveranstaltungen gehört worden ist. Zu jeder Veranstaltung ist ein Nachweis der Teilnahme zu erbringen. Dadurch wird ein Zertifikat über das Ostwissenschaftliche Begleitstudium erworben.

Die Vorlesungen "EU und Osteuropa" und "Europäisches Verfassungsrecht" sind auch Voraussetzung des Schwerpunktfachs "Europäisches und Internationales Recht". Werden diese Vorlesungen für den Erwerb des Zertifikats Ostwissenschaftliches Begleitstudium und das Schwerpunktfach "Europäisches und Internationales Recht" gewählt, kann dieses Zertifikat nicht für die Verlängerung der Freischusszeit dienen, da es sich um Pflichtveranstaltungen des Schwerpunktbereichs handelt. Es müssten dann für das Zertifikat Ostwissenschaftliches Begleitstudium andere Veranstaltungen gewählt werden.

Zusätzlich zu der im Ostwissenschaftlichen Begleitstudium belegten Fachsprache muss bei der Meldung zur Staatsprüfung ein Leistungsnachweis gem. § 24 Abs. 2 JAPO vorgelegt werden können.

Antje Himmelreich

Dozentin


Frau Himmelreich hat ihr Studium der Rechtswissenschaften in Dresden absolviert und war danach während ihrer Referendarausbildung in Dresden und Moskau tätig. Von 2003 bis 2008 arbeitete sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Osteuropäisches Recht der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel.

Seit April 2008 ist sie wissenschaftliche Referentin für russisches und
ukrainisches Recht, sowie für das Recht der übrigen GUS-Staaten am Institut
für Ostrecht in Regensburg.

Seit 2013 hält sie Gastvorlesungen und begann im Februar 2018 regelmäßige
Vorlesungen zum deutschen Bürgerlichen Recht als Dozentin des deutschsprachigen Studiengangs „Schule des deutschen Rechts“ der Universität Regensburg an der Moskauer Staatlichen Lomonossov-Universität (MGU) abzuhalten; jedoch wird dieser Studiengang seit Kriegsbeginn am 24. Februar 2022 ausgesetzt.
 

Seit Wintersemester 2019/2020 ist sie Lehrbeauftragte der Universität
Regensburg für russisches Recht.

Wintersemester

21270-Vorlesung-HIMMELREICH

Einführung in das russische Recht: Rechtsgeschichte, Rechtsinstitutionen und Verfassungsrecht

Ziel der Vorlesung ist es, einen Überblick über das Rechtssystem der Russischen Föderation zu geben. Behandelt werden neben der Rechtsgeschichte und Rechtskultur vor allem die russischen Rechtsinstitutionen und das Verfassungsrecht, einschließlich der Verfassungsgerichtsbarkeit.

Einschlägige Sprachkenntnisse oder Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.

Die Veranstaltung umfasst insgesamt zwei SWS (4 ECTS). Bei Bedarf werden zum Erwerb von ECTS entsprechende Prüfungsleistungen angeboten
- im Rahmen einer mündlichen oder schriftlichen Prüfung. Bei regelmäßiger Teilnahme kann ein Teilnahmeschein erworben werden (u.a. für Studierende des Ostwissenschaftlichen Begleitstudiums).

Termine: In der Regel wöchentlich Freitags und Samstags.

Zur aktuellen Anmeldemöglichkeit -> dort unter "Lehrbeauftragte (externer Link, öffnet neues Fenster)"


Sommersemester

21207-Vorlesung-HIMMELREICH

Russisches Zivilrecht

Ziel der Vorlesung ist es, einen Überblick über das moderne russische
Zivilrecht zu geben. Behandelt werden Personenrecht,
Rechtsgeschäftslehre, Allgemeines Schuldrecht, Vertragsrecht
einschließlich des Rechts der einzelnen Vertragstypen, gesetzliche
Schuldverhältnisse, Sachenrecht, Erbrecht und Grundzüge des
Kollisionsrecht jeweils mit einzelnen Praxisbeispielen.

Einschlägige Sprachkenntnisse oder Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.

Die Veranstaltung umfasst insgesamt zwei SWS (4 ECTS). Bei Bedarf
werden zum Erwerb von ECTS entsprechende Prüfungsleistungen angeboten
- im Rahmen einer mündlichen oder schriftlichen Prüfung. Bei regelmäßiger
Teilnahme kann ein Teilnahmeschein erworben werden (u.a. für
Studierende des Ostwissenschaftlichen Begleitstudiums).

Termine: In der Regel wöchentlich Freitags und Samstags.

Zur aktuellen Anmeldemöglichkeit -> dort unter "Lehrbeauftragte (externer Link, öffnet neues Fenster)

Ekaterina Köhler

Dozentin

Die Dozentin ist gebürtige Moskauerin. 2010 schloss sie in Moskau an der Staatlichen Lomonossow Universität das Studium der Rechtswisschenaft als Diplomjuristin ab und ebenfalls an der Universtität Regensburg den Deutschsprachigen Studiengang für Juristen (DSG). Daran anschließend war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Rainer Arnold tätig. Seit 2015 unterrichtet sie nun an der Universität Regensburg Nachwuchsjuristen in der russischen Sprache. Seit 2017 ist sie auch geprüfte Lektorin für Russisch als Fremdsprache (Lomonossow Universität Moskau).

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Russischausbildung für Juristen

im Rahmen des Ostwissenschaftlichen Begleitstudiums

an der Universität Regensburg

In dieser Kursreihe steht an erster Stelle die Vermittlung der russischen Sprache mit einem juristischen Einschlag, ohne Vorkenntnisse vorauszusetzen. Beginnend mit dem kyrillischen Alphabet und der Phonetik wird den Teilnehmern anfangs ein klassischer Sprachkurs mit Themen wie Begrüßung, Smalltalk und Landeskunde geboten. In einem fließenden Übergang werden diese Kenntnisse dann anhand juristischer Texte, wie Gesetze und Gerichtsurteile vertieft, wobei auch das juristische Vokabular und dessen richtige Anwendung betont wird. Parallel werden Fähigkeiten in sowohl mündlicher als auch schriftlicher formeller Kommunikation und der Arbeit mit Verträgen vermittelt. Dies macht das Kursangebot auch für Nichtjuristen sinnvoll, zumal Rechtskenntnisse zwar wünschenswert sind, aber keinesfalls vorausgesetzt werden. Selbstverständlich wird in der gesamten Kursreihe ein erhöhtes Augenmerk auf aktives Sprechen, Hör- und Leseverstehen gelegt.

Die juristische Allgemeinbildung wird durch Grundzüge der russischen Staatsorganisation und des Verfassungsrechts und Einblicke in das Straf- und Zivilrecht gefördert, wobei immer wieder rechtsvergleichend ein Blick nach Deutschland erfolgt. Aktuelle Themen werden nach Möglichkeit flexibel eingebracht.

Obwohl „bei Null“ begonnen wird, eignet sich das Programm auch für Studierende mit Vorkenntnissen, die ein Interesse am juristischen Fachvokabular und an geschäftlicher Kommunikation haben. Nach den ersten beiden Kursen entspricht das erlernte Sprachniveau in etwa der Stufe A1-A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzzentrums für Sprachen (GER), die Zertifikatsprüfung wird aber nicht angeboten.

Der erfolgreiche Abschluss jedes einzelnen Kurses für sich erfüllt die Voraussetzungen für eine fachsprachliche Ausbildung nach § 24 Abs. 2 JAPO, jedoch wird natürlich empfohlen, die gesamte Kursreihe zu absolvieren. Diese ist auch wesentlicher Bestandteil des „Ostwissenschaftlichen Begleitstudiums“.

Jeder Kurs erstreckt sich über die Vorlesungszeit eines Semesters mit 2 SWS und endet mit einer Abschlussklausur.

Überblick über die einzelnen Kurse

F1a:      

- Einstieg in die Grammatik (Alphabet und Phonetik, Konjugationen, Deklinationen

   etc.)

- Allgemeiner Wortschatz inklusive juristischer Berufsbezeichnungen und   

   Tätigkeitsfelder

- Grundregeln förmlicher Gesprächsführung, Begrüßung und Ansprache

-  Staatsorganisationrecht: Grundzüge, Geschichte der Verfassung

- Grundrechte in der Russischen Föderation

F1b: 

- Weiterführende Grammatik inklusive Präteritum und Futur 

- Vertiefung des allgemeinen Wortschatzes

- Staatsorganisationsrecht: Vertiefung inkl. der Theorie von Staat und Recht

- Verfassungsgericht der Russischen Föderation: Rolle, Kompetenzen und

   Zusammensetzung

F2: 

- Einblicke in das russische Strafrecht

- Vertiefung der Grammatik

- Vertiefung der förmlichen mündlichen Kommunikation auch über das Telefon

- Förmliche schriftliche Kommunikation und Anleitung für geschäftlichen Briefverkehr

- Umgang mit amtlichen Dokumenten

- Grundzüge juristischer Falllösung auf Russisch

F3:

-  Einblicke in das russische Zivilrecht

- Vertiefung der Grammatik

- Stilistik

- Internationalismen

- Juristisches Schreiben und Erstellen von Schriftsätzen

- Arbeit mit Verträgen

Allgemeine Informationen:

Die Kurse F1a und F2 finden immer im Wintersemester statt.

F1b und F3 grundsätzlich im Sommersemester, teilweise hier auch F1a.

Weitere Informationen und Anmeldemöglichkeit (unter dem Tab "Lehrbeauftragte"):

https://www.uni-regensburg.de/rechtswissenschaft/oeffentliches-recht/manssen/lehre/index.html (externer Link, öffnet neues Fenster)

FAQs zum ostwissenschaftlichen Begleitstudium

Wie viele Russisch Kurse für Juristen gibt es?

Es gibt 4 Kurse:

Stufe 1 („F1a Russisch für Juristen I“)

Stufe 2 („F1b Russisch für Juristen II“)

Stufe 3 („F2 Russisch für Juristen III“)

Stufe 4 („F3 Russisch für Juristen IV“)

Russisch als JAPO-Schein. Welche Kurse sind JAPO-Anerkannt?

Alle 4 Kurse (Stufe 1 bis 4) erfüllen die Voraussetzungen gem. § 24 Abs. 2 JAPO.

Wer darf an welchem Kurs teilnehmen?

Stufe 1 - nur Anfänger ohne ausreichende Vorkenntnisse für fortgeschrittene Kurse. Teilnehmer am OWB mit ausreichenden Vorkenntnissen nehmen grundsätzlich nur an der Klausur teil. Sofern eine aktive Teilnahme am Kurs gewünscht ist, kann das je nach Absprache zugelassen werden, wenn die Nachfrage es zulässt.

Stufe 2 – Anfänger mit Vorkenntnissen Niveau A1

Stufe 3 – Fortgeschrittene ab Niveau A2

Stufe 4 - Fortgeschrittene ab Niveau A2

Ich habe gehört, es gibt “kyrillische” Schrift.

Ja, es ist möglich in einem Semester ausreichend lesen und schreiben zu lernen! Es werden besondere Lehrmaterialen zur Verfügung gestellt, die den Einstieg spannend und unkompliziert gestalten. Es besteht die Möglichkeit, neben den Druckbuchstaben zusätzlich auch die Schreibschrift zu erlernen, was jedoch nicht vorausgesetzt wird. Oft können die Studenten bereits nach wenigen Wochen ausreichend lesen und schreiben.

Ich kann ein bisschen Russisch.

Sie dürfen sich ab Stufe 2 („F1b Russisch für Juristen II“) anmelden. Im Anfängerkurs würden Sie nicht ausreichend gefordert.

Ich kann Russisch gut in Wort und Schrift.

Sie dürfen sich ab Stufe 3 („F2 Russisch für Juristen III“) anmelden.

Darf ich in dem Kurs fehlen oder besteht Anwesenheitspflicht?

Es wird empfohlen, die Vorlesungen zu besuchen, um den Lernprozess zu sichern. Es besteht zwar keine Anwesenheitspflicht, dennoch ist es notwendig, über die Abwesenheit die Dozentin zu informieren. Bei unentschuldigtem Fernbleiben können Kursunterlagen wie Lösungen der Hausaufgaben etc. nicht nachträglich zur Verfügung gestellt werden.

Muss ich Hausaufgaben machen?

Hausaufgaben sind ein wesentlicher Teil des Kurses und unerlässlich für den Lernerfolg. Zumindest ein ernsthafter Versuch ist Voraussetzung für den Erhalt der Lösungen.

Wie sieht die Klausur aus? Ist diese mündlich oder schriftlich?

Die Klausur ist schriftlich und findet in der Regel am letzten Tag der Vorlesung im Semester statt. Die Klausur besteht aus 4 Teilen: Hörverständnis, Leseverständnis, Sprachbausteine, Schreiben.

Ich habe immer noch Fragen. Was tun?

Sie können gerne die Dozentin per E-Mail (ekaterina.koehler@jura.uni-regensburg.de) kontaktieren.

Veranstaltungen und Exkursionen

Veranstaltung: Gastvortrag von Herrn Pfarrer Schäfer SAC



Seminar Baurecht und Politik (externer Link, öffnet neues Fenster)

Zingst vom 31.05. bis 03.06.2023 

Doktorandenseminar in Breslau vom 18.05. bis 21.05.2023

Hinweise: (externer Link, öffnet neues Fenster)

Exkursion

Astana vom 22.04. bis 30.04.2023

Projekt Rechtsstaat im Alltag (externer Link, öffnet neues Fenster)

Ankündigung Veranstaltung:

Gastvortrag von Frau Dr. Agnieszka Malicka

Symposium und Doktorandenseminar in Regensburg

Europäisierungstendenzen in den nationalen Rechtsordnungen am Beispiel von Deutschland, Polen und Tschechien
Am 22. und 23. Juni fand in Zusammenarbeit mit dem Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Völkerrecht (Prof. Dr. Robert Uerpmann-Wittzack) und dem Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht (Prof. Dr. Frank Maschmann) ein deutsch-polnisch-tschechisches Symposium und Doktorandenseminar statt ("Europäisierungstendenzen in den nationalen Rechtsordnungen). Die Veranstaltung wurde von der Universitätsstiftung Hans Vielberth finanziell gefördert.

Regensburger Immobilienrechtstag

12. Regensburger Immobilienrechtstag am 13. Oktober 2017  

Herr Prof. Dr. Gerrit Manssen veranstaltet am 13.10.2017 gemeinsam mit Herrn Prof. Dr. Dr. Herbert Grziwotz und in Kooperation mit der ZfIR sowie dem IRE|BS-Institut für Immobilienwirtschaft unter Mitwirkung von Prof. Dr. Jürgen Kühling den 12. Regensburger Immobilienrechtstag an der Universität Regensburg. Unter dem Thema "BauGB-Novelle(n) und städtebauliche Verträge - Aktuelle Fragen und Entwicklungen" stehen dieses Jahr verschiedene öffentlich-rechtliche Fragestellungen im Fokus. Wie bereits in den vergangenen Jahren sind namhafte Experten zu Gast, deren Vorträge zum anschließenden Austausch und zur Diskussion anregen.

MAI 2015

Symposium und Doktorandenseminar an der Universität Breslau

"Europäisierungstendenzen in den nationalen Rechtsordnungen am Beispiel von Deutschland und Polen"

11. Mai 2015 Uniwersytet Wrocławski

Bericht (externer Link, öffnet neues Fenster)

JULI 2013

Deutsch-koreanisches Symposium

"Aktuelle Probleme in der Bürokratieforschung"

4. Juli 2013 im Wissenschaftszentrum Ost- und Südosteuropa, Regensburg

Bericht (externer Link, öffnet neues Fenster)

Zum Plakat (externer Link, öffnet neues Fenster)

JUNI 2013

Symposium zum polnischen Recht

am 19.06.2013, 14 Uhr, Vielberth-Gebäude Raum 2.35

Zum Plakat (externer Link, öffnet neues Fenster)

Bericht zum Symposium (externer Link, öffnet neues Fenster)

MÄRZ 2013

Exkursion zum Bundesverwaltungsgericht Leipzig

vom 26. bis 27. März 2013

Bericht (externer Link, öffnet neues Fenster)

NOVEMBER 2012

Deutsch-ukrainisches Seminar in Kiew

Europäische Wege zur guten Verwaltung

am 4. November 2012

Bericht (externer Link, öffnet neues Fenster)

APRIL 2012

Deutsch-russische Tagung

PPP im kommunalen Bereich: Durchführung, Finanzierung, Kontrolle mit Unterstützung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

11. April bis 13. April 2012 im Wissenschaftszentrum Ost- und Südosteuropa in Regensburg

Bericht (externer Link, öffnet neues Fenster)

Schule des Deutschen Rechts in Moskau

Aufgrund des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine wurde dieser Studiengang seit Ende Februar 2022 eingestellt!

"Studieren und qualifizieren in Ost und West. Internationale Kompetenz als Erfolgsfaktor und Mehrwert"

Mit dem deutschsprachigen Studiengang "Schule des deutschen Rechts" bietet die Moskauer Staatliche Lomonossov-Universität (MGU) russischen Studierenden die Möglichkeit, sich im Rahmen ihres Jurastudiums an der MGU gezielt mit den Grundlagen des deutschen Rechtssystems inklusive europarechtlicher Bezüge vertraut zu machen und dabei ihre Deutschkenntnisse zu vertiefen. Der erfolgreiche Abschluss dieses Studiums ist die Basis für ein anschließendes Magisterstudium in Regensburg, Deutschland.

Die "Schule des deutschen Rechts an der MGU" in Moskau ist ein Kooperationsprojekt der Universität Regensburg und der Moskauer Staatlichen Lomonossov-Universität. Sie wurde von der Regensburger Fakultät für Rechtswissenschaft ins Leben gerufen und fördert heute den juristischen Dialog und den personellen Austausch ebenso wie die kulturelle und wirtschaftliche Zusammenarbeit der beiden Länder.

Die Schulde des deutschen Rechts verfügt vor Ort über eine umfassende deutschsprachige juristische Bibliothek. Die Bestände sind im Lesesaal der juristischen Fachbereichsbibliothek verfügbar. Die Textsammlungen und Lehrbücher werden den Studierenden kostenlos zur Verfügung gestellt.

Der Studiengang: studienbegleitend

Der Studiengang "Schule des deutschen Rechts" ist so aufgebaut und strukturiert, dass Studierende diesen parallel zu ihrem Studium an der Juristischen Fakultät der Moskauer Staatlichen Lomonossov-Universität (MGU) absolvieren können.

Voraussetzungen: ein Vorbereitungsjahr

Voraussetzung für die Zulassung zum Studium des Deutschen Rechts ist der erfolgreiche Abschluss eines einjährigen Vorstudiums. In diesem Vorbereitungsjahr wird vor allem die deutsche Sprache intensiv unterrichtet. Die Deutschkenntnisse der Bewerber und Bewerberinnen, die im Rahmen einer Prüfung abschließend ermittelt werden, sind Hauptauswahlkriterium für die Zulassung zum Studium des Deutschen Rechts.

Das Studium: in vier Semestern zum Abschluss

Das Studium des Deutschen Rechts im Studiengang "Schule des deutschen Rechts" ist in Moskau auf eine Dauer von vier Semestern angelegt. Sowohl das Vorbereitungsjahr als auch die Teilnahme an allen Lehrveranstaltungen der Schule des deutschen Rechts während des viersemestrigen Studiums sind für die Studierenden kostenfrei. Es empfiehlt sich, dieses Studium begleitend im zweiten und dritten Studienjahr durchzuführen.

Der Abschluss: Zertifikat mit Berechtigung zum Erwerb eines LL.M.

Nach erfolgreichem Abschluss wird den Absolventen und Absolventinnen ein Zertifikat ausgehändigt, das sie zum Erwerb eines LL.M. berechtigt. Damit haben sie die Möglichkeit, ein einjähriges Magisterstudium anzuschließen, das sie in Deutschland an der juristischen Fakultät der Universität Regensburg absolvieren.

Umfang

vier Semester (ohne Vorbereitungsjahr)

Zulassungsvoraussetzung

erfolgreich abschlossenes Vorstudium (1 Jahr)

Abschluss

Zertifikat, das zum Erwerb eines LL.M. berechtig

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