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Rechtswissenschaft (Staatsexamen)

Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen und Überichten, die Ihnen transparent die Details und Regelungen eines ordnungsgemäßen Studiums aufzeigen und Ihnen auf diese Weise die Planung Ihres Studiums erleichtern sollen. Mehr Informationen erhalten Sie auch auf den Seiten des juristischen Prüfungsamtes (externer Link, öffnet neues Fenster).

Der digitale Studienführer (externer Link, öffnet neues Fenster) bietet den Studierenden eine umfangreiche und detaillierte Darstellung des gesamten Studiums. Er kann auch als Broschüre  (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei) heruntergeladen werden.

Bei Interesse an älteren Studienführern wenden Sie sich bitte an die Studiengangskoordinatorin und Fachstudienberaterin 
Dr. Petra Carmen Fexer.

Besonderheit in Regensburg! Studieren Sie Rechtswissenschaft in Kombination mit dem LL.B. Digital Law!

Da die Zukunft der juristischen Arbeit eine digitale sein wird, handelt es sich bei Digital Law um kein bloßes Modethema. Vielmehr werden digitale Technologien  unsere Rechtsordnung nachhaltig prägen. Schon jetzt werden Anwälte und Anwältinnen mit Kenntnissen in der Rechtsinformatik und mit Verständnis für die durch die Digitalisierung ausgelösten rechtlichen Herausforderungen von großen Wirtschaftskanzleien, Unternehmen, Gerichten, Verwaltung und Verbänden händeringend gesucht; der Beratungsbedarf ist enorm und wird mit der rasanten Verbreitung von Legal-Tech-Anwendungen in Wirtschaft, Verwaltung und bei den Gerichten weiter steigen. So wie die erfolgreiche Digitalisierung unserer Arbeits- und Wirtschaftswelt entscheidend für die künftige Stärke und Wettbewerbsfähigkeit unserer Volkswirtschaft ist, ist sie es auch für die Zukunft der Rechtsberatung. 

Durch die Kombination  der beiden Studiengänge erhalten Sie durch nur wenig Mehraufwand eine heute immens wichtige Zusatzqualifikation und einen weiteren Abschluss (LL.B.)!

Sie können sich als Studienanfänger sofort für beide Studiengänge im Doppelstudium immatrikulieren oder auch im laufenden Studium nur eines Studiengangs den jeweils anderen  hinzufügen. 
Juristische Studienleistungen weden Ihnen anerkannt, das bedeutet: eine Leistung kann bei Äquivalenz für zwei Studiengänge eingebracht werden! 

 

Weitere wichtige Links und Unterlagen


Studienpläne 

UR/Petra Fexer

Der Studienplan gibt eine Empfehlung, in welchem Semester Lehrveranstaltungen jeweils besucht werden sollten und nennt verbindliche Klausurtermine.

Studienplan Beginn Sommersemester (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)

Studienplan Beginn Wintersemester (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)

Letzte Änderung: Wintersemester 2024/25


Schwerpunktsbereichpläne

Eine Person zeigt auf ein Dokument. UR / Elias Wiedemann
Dokument

Die Schwerpunktbereichpläne geben an, welche Vorlesungen jeweils besucht werden müssen. Deren Inhalte sind Prüfungsstoff der mündlichen Universitätsprüfung.

Schwerpunktstudium (bei Anmeldung ab WiSe 2024/25) (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)

Schwerpunktstudium (bei Anmeldung bis einschließlich SoSe 2024) (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)

Letzte Änderung: Wintersemester 2024/25.

Anmeldung für die nächsten mündlichen Schwerpunktprüfungen im Nov./Dez. 2026: 01.-31. August 2026 über FlexNow!

Powerpoint-Präsentation der Informationsveranstaltung zum Schwerpunktstudium und weiteren Studienverlauf vom 21.04.2026

Schwerpunktbereiche

SP 1 - Grundlagen der modernen Rechtsordnung

SP 3 - Regulierungsrecht der Nachhaltigkeit

SP 4 - Recht des sozialen Zusammenhalts

SP 5 - Deutsches und internationales Verfahrensrecht

SP 6 - Grundlagen des Strafrechts

SP 7 - Recht der Informationsgesellschaft

SP 8 - European and International Law

SP 9 - Geistiges Eigentum, Wettbewerb und Digitalisierung

SP 12 - Öffentliches Wirtschaftsrecht

SP 13 - Bank- und Kapitalmarktrecht


FAQ

Antworten auf (fast) alle Fragen!


Wichtige Links und Informationen

Materialien zu den Lehrveranstaltungen

In GRIPS (externer Link, öffnet neues Fenster) finden Sie Materialien zum Studium und den jeweiligen Lehrveranstaltungen.

Hinweise zur Anmeldung zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen

Anmeldezeiträume und Fristen


Anfängerübungen

Konversationsübung
Platzvergabe SPUR: 1. Oktober oder 1. April bis Donnerstag vor Vorlesungsbeginn

Ferienhausarbeit
FlexNow: 15. März / 1. September bis zum Tag nach der Abgabe

1. Klausur der Übung = Scheinklausur und Wiederholer-Klausur
Seit dem Sommersemester 2016 erfolgt eine automatisierte Anmeldung gemäß Studienplan


Zwischenprüfung

Zwischenprüfungsklausuren
Seit dem Sommersemester 2016 erfolgt eine automatisierte Anmeldung gemäß Studienplan


Fortgeschrittenenübungen

Abschlussklausuren
FlexNow: Montag der zweiten Vorlesungswoche bis zum 1. Februar im Wintersemester und bis zum 10. Juli im Sommersemester.


Schwerpunktstudium

Schwerpunkt
FlexNow: Beginn der Vorlesungszeit bis 31. Mai / 30. November

Vorbereitendes Seminar
FlexNow: Beginn der Vorlesungszeit bis 31. Mai / 30. November

Studienarbeit und Seminar zur Studienarbeit (Vortrag wird getrennt bewertet) FlexNow: Beginn der Vorlesungszeit bis 31. Mai / 30. November

Mündliche Schwerpunktbereichsprüfung
FlexNow: 1.-28. Februar / 1.-31. August

Informationen zum Staatsexamen

Alle Informationen zur Anmeldung für die Staatsprüfung und die jeweiligen Anmeldefristen finden Sie auf der Homepage des Landesjustizprüfungsamt:

http://www.justiz.bayern.de/landesjustizpruefungsamt/ (externer Link, öffnet neues Fenster)


Die Juristische Fakultät der Universität Regensburg verleiht außerdem auf Antrag nachträglich den akademischen Grad „Diplom-Juristin Univ.“ bzw. „Diplom-Jurist Univ.“. Die Voraussetzungen richten sich nach der Ordnung zur Verleihung des akademischen Grades „Diplom-Juristin“ oder „Diplom-Jurist“ an der Universität Regensburg.

I. Antragsberechtigung
Antragsberechtigt ist, wer erfolgreich die Erste Juristische Staatsprüfung am Prüfungsort Regensburg abgelegt hat. Der Hochschulgrad kann rückwirkend an alle Absolventinnen und Absolventen, die ihr Erstes Juristisches Examen seit dem 3. Oktober 1990 (Prüfungstermin 1990/2) bestanden haben, verliehen werden.
Die Verleihung des Titels ist ausgeschlossen, wenn der oder die Berechtigte bereits einen gleichen oder vergleichbaren Titel aufgrund der Ersten Juristischen Staatsprüfung beantragt oder erworben hat. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Ordnung.

Hinweis: Für Absolventen im Anwendungsbereich der JAPO vom 13.10.2003, die die Juristische Universitätsprüfung abgelegt haben bzw. ablegen werden, gilt § 2 der Ordnung über die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung für Studierende des Studiengangs Rechtswissenschaft an der Universität Regensburg vom 11. November 2004.

II. Antragsverfahren
Der Antrag bedarf der Schriftform. Weitere Informationen erhalten Sie unter pa.jura@ur.de.

Raumpläne und Wegweiser zu den Hörsälen

Eine Übersicht über die Anfahrts- und Parkmöglichkeiten sowie der Hörsäle der Universität finden Sie auf der Seite der Technischen Zentrale (externer Link, öffnet neues Fenster). (externer Link, öffnet neues Fenster)

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