Lehrveranstaltungen Sommersemester 2026
| Sozial- und Gesundheitsrecht II | |||||
Montag: 16-18, R 0.08 | |||||
Wissenschaftliches Entscheidungslabor - Europarecht Mittwoch 14-16, H 26
| |||||
Seminar (vorbereitendes Seminar und studienarbeitbegleitendes Seminar): Blockseminar am 23.6.2026 - 25.6.2026 (Fraueninsel, Chiemsee) | |||||
Konversationsübungen der Wissenschaftlichen MitarbeiterInnen | |||||
| DozentIn | Gruppe | Tag | Zeit | Raum | Semester |
| Effenberger Luisa | 4. | Do | 18-20 | H7 | 1. |
| Freiß Georg | 6. | Fr | 8-10 | H6 | 2. |
| Freiß Georg | 7. | Mo | 10-12 | H11 | 2. |
Schwerpunktbereich 4 - Recht des sozialen Zusammenhalts
1. Zuständige Lehrpersonen
Prof. Dr. Alexander Graser, LL.M.
Dr. Cornelia Grünewald
Prof. Dr. Thorsten Kingreen
Prof. Dr. Jürgen Kühling, LL.M.
Prof. Dr. Alexander Tischbirek
2. Inhalt und Konzept
Der Schwerpunktbereich 4 (SP 4) hat zwei wesentliche Anliegen:
- Er vertieft die für das Pflichtfach notwendigen Kenntnisse im Verfassungs-, Verwaltungs- und Europarecht. Wir achten in den Vorlesungen darauf, immer wieder Querverbindungen zu den öffentlich-rechtlichen Vorlesungen der ersten vier Semester aufzuzeigen. Auch und gerade wenn Sie noch nicht mit dem Verfassungs-, Verwaltungs- und Europarecht „warm geworden“ sind, bieten unsere Veranstaltungen die Möglichkeit, die Bedeutung dieser Pflichtfächer in einem konkreten Referenzgebiet zu verstehen.
- Er erweitert die Perspektiven. Das Sozialrecht, das Gesundheitsrecht, das Migrationsrecht und das Antidiskriminierungsrecht regeln gesellschaftspolitisch wichtige Fragestellungen, etwa die Verteilungsgerechtigkeit zwischen Armen und Reichen, zwischen Gesunden und Kranken und zwischen Menschen, die hier leben, und solchen, die einwandern. Jeweils legen wir dabei Wert auf die übergeordnete Fragestellung, wie das Recht sozialen Zusammenhalt gewährleistet. Wir eröffnen auch Perspektiven für die vielfältigen Berufsfelder: von der Sozial- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit, über die anwaltliche Tätigkeit bis hin zur Arbeit in Verbänden, Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen (NGOs). Deshalb ist es ein großer Vorteil, dass Frau Dr. Cornelia Grünewald, Richterin am Verwaltungsgericht Regensburg, die migrationsrechtliche Vorlesung verantwortet.
3. Vorlesungen
a) In Ihrem ersten Schwerpunktsemester (i.d.R. das Wintersemester) hören Sie
- die Vorlesung Sozial- und Gesundheitsrecht I. Hier geht es um die Grundlagen des Sozialrechts und vor allem um die vielen Rechtsfragen, die unser Gesundheitswesen betreffen. Dozent: Prof. Dr. Thorsten Kingreen
- die Vorlesung Migrationsrecht. Hier befassen Sie sich mit den zentralen Fragen des Aufenthalts- und des Asylrechts. Dozentin: Dr. Cornelia Grünewald
b) In Ihrem zweiten Schwerpunktsemester (i.d.R. das Sommersemester) werden angeboten:
- die Vorlesung Sozial- und Gesundheitsrecht II, in der es um die Grundlagen des Leistungserbringungsrechts in der Krankenversicherung geht (insbesondere das Vertragsarzt- und das Krankenhausrecht in den Grundzügen) geht, aber auch um das Pflegeversicherungs- und das Unfallversicherungsrecht. Dozent: Prof. Dr. Thorsten Kingreen
- die Vorlesung Recht der Armutspolitik, in der es insbesondere um die steuerfinanzierten Mindestsicherungsleistungen der SGB II, IX und XII sowie des Asylbewerberleistungsgesetzes geht. Als Hintergrund werden zugleich Einblicke in die Systematik von SGB III (Arbeitsförderung) und VI (Alterssicherung) gegeben. Dozent: Prof. Dr. Alexander Graser, LL.M
- die Vorlesung Antidiskriminierungsrecht, die Ihnen mit engem Fallbezug und in diskursiver Form die Rechtsfiguren der europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien, des AGG, aber auch der verfassungsrechtlichen Diskriminierungsverbote des Art. 3 Abs. 2 und 3 GG näherbringen will. Zugleich soll das Antidiskriminierungsrecht in seinem historischen, soziologischen und philosophischen Bezügen beleuchtet werden. Dozent: Prof. Dr. Alexander Tischbirek
Von dieser Reihenfolge weichen wir bei Freisemestern minimal ab; dennoch gewährleisten wir, dass Sie alle Vorlesungen in zwei Semestern hören können. Sie können mit dem Schwerpunktbereichsstudium auch im Sommersemester beginnen. Denn in den ersten Einheiten der Vorlesung Sozial- und Gesundheitsrecht II (= Sommersemester) wird der Stoff der Vorlesung Sozial- und Gesundheitsrecht I (= Wintersemester) noch einmal kompakt wiederholt. Das ermöglicht es dann auch, der Vorlesung zum Recht der Armutspolitik zu folgen.
In den meisten dieser Vorlesungen bieten wir zudem einen besonderen Service: Wir verblocken die Veranstaltungen in der ersten Semesterhälfte, so dass sie zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung bis zum Zeitpunkt der Prüfung noch einmal komplett absolviert werden können.
4. Wissenschaftliches Entscheidungslabor
Bestandteil des Schwerpunktbereichs sind zudem die diskursiv angelegten Veranstaltungen im Wissenschaftlichen Entscheidungslabor von Prof. Dr. Thorsten Kingreen und Prof. Dr. Jürgen Kühling. Sie umfassen jeweils eine SWS im Wintersemester (Schwerpunkt: Verhältnis zwischen Europarecht und deutschem Recht) und im Sommersemester (Schwerpunkt Verfassungsrecht). Beide Lehrveranstaltungen schließen an die entsprechenden Veranstaltungen im Pflichtfach an und können daher ggfs. bereits vor dem Einstieg in das Schwerpunktbereichsstudium und auch mehrfach besucht werden.
„Entscheidungslabor" heißt die Veranstaltung, da wir (aktuelle) Entscheidungen von Gerichten analysieren. „Wissenschaftlich" soll das Entscheidungslabor sein, weil es auf das wissenschaftliche Arbeiten in Seminar- und Studienarbeiten sowie auf die mündlichen Prüfungen vorbereiten soll. In methodischer Hinsicht weichen wir von der in Deutschland üblichen Methode des Frontalunterrichts ab und gestalten sie in Anlehnung an die Lehre im anglo-amerikanischen Raum möglichst in der Diskussion mit Ihnen („sokratische Methode”). Dabei berücksichtigen wir vor allem Ihre Wünschen und Schwierigkeiten bei der Bearbeitung von Rechtsfragen. Wir geben die zu besprechenden Entscheidungen vorab bekannt, damit sie vor Beginn der Veranstaltung von allen durchgearbeitet („Reading assignment”) und diskutiert werden können. Dabei werden zugleich exemplarische Hinweise gegeben, wie ein entsprechendes Thema im Rahmen einer Seminararbeit oder Studienarbeit aufbereitet werden könnte. Die Korrektur von Seminar- und Studienarbeiten zeigt, dass immer wieder Schwierigkeiten auftreten bei der eigenständigen Erfassung jüngerer Rechtsprechungsentwicklungen etwa durch aktuelle Urteile und bei der anschließenden Einordnung in ihren Kontext. Oftmals fehlt zudem der Mut zur kritischen Bewertung. Die Veranstaltung will hier die oftmals vorrangige Näherungsweise an Rechtsprobleme durch Sekundärliteratur („Anmerkungslektüre” statt „Urteilslektüre”) bewusst durchbrechen und zum kritischen Diskurs anregen, der in den „klassischen” Vorlesung oft zu kurz kommt. Mit Kant gilt also: „Habe Mut, Dich Deines eigenen Verstandes zu bedienen!”
5. Seminare
Das vorbereitende Seminar kann bereits nach dem 4. Fachsemester, also vor Beginn des Schwerpunktbereichsstudiums absolviert werden. Wenn Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten, erhalten Sie ein Thema aus dem Bereich der öffentlich-rechtlichen Pflichtfachvorlesungen der ersten vier Fachsemester.
Sie haben in jedem Semester die Möglichkeit, Ihre Studienarbeit zu einem der Themen des Schwerpunkts zu schreiben. Auch in Forschungsfreisemestern stellen wir sicher, dass zumindest stets ein Seminar angeboten wird, in dem alle Interessent:innen einen Platz bekommen.
6. Rechtspraxis
Zu unserem Schwerpunktbereich gehören auch fakultative Praxisveranstaltungen, die Ihnen Einblicke in die möglichen Berufsfelder und vielleicht auch die erste Kontakte vermitteln sollen. Dazu können insbesondere drei Formate gehören, die wir in Abhängigkeit von unseren Kapazitäten anbieten:
- Exkursionen (Kosten werden nach bisheriger Praxis überwiegend von der Fakultät getragen)
- zum Sozialgericht Regensburg oder zum Landessozialgericht München (eintägig)
- zum Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg (eintägig)
- zu Akteur:innen der Flüchtlingspolitik in Berlin, z.B. Bundesinnenministerium, Bundesaußenministerium, diverse NGOs (mehrtägig)
- zur Antidiskriminierungsstelle des Bundes in Berlin und anderen Akteur:innen der Antidiskriminierungsarbeit auf Landes- und Bundesebene
- Vorträge von Praktiker:innen (oft ehemalige Studierende , für die der Besuch des SP 4 der Beginn ihrer beruflichen Karriere im Sozial-, Gesundheits-, Migrations- und Antidiskriminierungsrecht war)
- die Refugee Law Clinic, wo Studierende rechtliche Beratung und Unterstützung für Geflüchtete anbieten (und im Rahmen der Strategic Litigation Unit auch an Gerichtsverfahren gesteigerter Tragweite mitarbeiten).
7. Noch Fragen?
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen gerne per Mail an uns (Alexander Graser (öffnet Ihr E-Mail-Programm); Cornelia Grünewald (öffnet Ihr E-Mail-Programm); Thorsten Kingreen (öffnet Ihr E-Mail-Programm) oder Alexander Tischbirek (öffnet Ihr E-Mail-Programm)).
Berufsbilder und Berufsfelder im Sozial- und Gesundheitsrecht (BSG)
07.01.2020
Exkursion an das Landessozialgericht München und zu Seufert Rechtsanwälte und Partner
Am 17.12.2019 fand die schon traditionelle Exkursion des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Sozialrecht und Gesundheitsrecht mit den Studierenden aus der Vorlesung Sozial- und Gesundheitsrecht an das Landessozialgericht nach München statt.
Am Vormittag wurden die Studierenden vom Vizepräsidenten des Landessozialgerichts, Herrn Jürgen Michels, empfangen. Themen waren hier vor allem die Berufsaussichten in der Sozialgerichtsbarkeit und die besorgniserregende Vernachlässigung des Sozialrechts an vielen rechtswissenschaftlichen Fakultäten.
Danach besuchten die Studierenden mehrere mündliche Verhandlungen des krankenversicherungsrechtlichen Senats beim LSG Bayern . Im Anschluss stand der gesamte Senat unter dem Vorsitz von Stephan Rittweger den Studierenden Rede und Antwort zu den Fällen und der Arbeitsweise des Senats.
Nach einem von der Rechtsanwaltskanzlei Seufert und Partner veranstalteten Mittagessen wurden die Teilnehmenden von Herrn Dr. Christoph Seiler, Partner der Kanzlei, in den Räumen der Kanzlei empfangen. Gemeinsam mit seinen Mitarbeiterinnen präsentierte Herr Dr. Seiler die Hauptarbeitsfelder der Kanzlei und beantwortete auch Fragen nach den Beschäftigungsbedingungen sehr offenherzig.
13.12.2018
Exkursion an das Landessozialgericht München und zu Seufert Rechtsanwälte und Partner
Am 11.12.2018 fand die schon traditionelle Exkursion des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Sozialrecht und Gesundheitsrecht mit den Studierenden aus der Vorlesung Sozial- und Gesundheitsrecht nach München statt.
Am Vormittag wurden die Studierenden vom Vizepräsidenten des Landessozialgerichts, Herrn Jürgen Michels, empfangen. Themen waren hier vor allem die Berufsaussichten in der Sozialgerichtsbarkeit und die besorgniserregende Vernachlässigung des Sozialrechts an vielen rechtswissenschaftlichen Fakultäten.
Danach stand der Besuch mehrerer mündlicher Verhandlungen des krankenversicherungsrechtlichen Senats beim LSG Bayern auf dem Programm. Anschließend stand der gesamte Senat unter dem Vorsitz von Stephan Rittweger den Studierenden Rede und Antwort zu den Fällen und der Arbeitsweise des Senats.
Nach einem von der Rechtsanwaltskanzlei Seufert und Partner veranstalteten Mittagessen wurden die Teilnehmenden von Herrn Dr. Christoph Seiler, Partner der Kanzlei, in den Räumen der Kanzlei empfangen. Gemeinsam mit seinen Mitarbeiterinnen präsentierte Herr Dr. Seiler die Hauptarbeitsfelder der Kanzlei und beantwortete auch Fragen nach den Beschäftigungsbedingungen sehr offenherzig.
Exkursion an das Landessozialgericht München und zu Seufert Rechtsanwälte und Partner
Am 09.12.2015 fand die schon traditionelle Exkursion des Lehrstuhls mit den Studierenden aus der Vorlesung Sozial- und Gesundheitsrecht nach München statt. Am Vormittag stand der Besuch mehrerer mündlicher Verhandlungen des krankenversicherungsrechtlichen Senats beim LSG Bayern auf dem Programm. Im Anschluss daran stand der gesamte Senat unter dem Vorsitz von Stephan Rittweger den Studierenden Rede und Antwort zu den Fällen und der Arbeitsweise des Senats. Danach wurden die Teilnehmenden vom Vizepräsidenten des Landessozialgerichts, Herrn Jürgen Michels empfangen. Thema hier waren vor allem die Berufsaussichten in der Sozialgerichtsbarkeit und die besorgniserregende Vernachlässigung des Sozialrechts an vielen rechtswissenschaftlichen Fakultäten.
Nach einem von der Rechtsanwaltskanzlei Seufert und Partner veranstalteten Mittagessen wurden die Teilnehmenden von Herrn Dr. Christoph Seiler, Partner der Kanzlei, in den Räumen der Kanzlei empfangen. Gemeinsam mit seinen Mitarbeiterinnen präsentierte Herr Dr. Seiler die Hauptarbeitsfelder der Kanzlei und beantwortete auch Fragen nach den Beschäftigungsbedingungen in der Kanzlei sehr offenherzig.
Die rumdum gelungene Exkursion haben wir auf dem Weihnachtsmarkt in der Münchener Residenz ausklingen lassen.
Berufsbilder und Berufsfelder im Sozial- und Gesundheitsrecht (BSG)
- Information zur Schwerpunktbereichsausbildung im Sozial- und Gesundheitsrecht -
Am 1. Juli 2003 ist das Gesetz zur Reform der Juristenausbildung in Kraft getreten, das die im Deutschen Richtergesetz (DRiG) normierte Juristenausbildung in wesentlichen Punkten reformiert hat. Nachfolgend ist die novellierte Juristenausbildungsordnung (JAPO) in Kraft getreten.
Ein wesentliches Element der Reform ist die Ablösung der juristischen Staatsprüfung durch die erste Prüfung, die sich aus einer universitären Schwerpunktbereichsprüfung und einer staatlichen Pflichtfachprüfung zusammensetzt (§ 5 Abs. 1 Hs. 2 DRiG). Die Note der Schwerpunktbereichsprüfung wird zu 30% in die Gesamtnote der ersten Prüfung eingehen. Die durch die Universitäten in eigener Verantwortung zu schaffenden Schwerpunktbereiche treten an die Stelle der bisherigen Wahlfachgruppen, die gesetzlich vorgegeben waren. Die Schwerpunktbereiche dienen der Ergänzung des Pflichtfachstudiums und der Vertiefung der mit ihnen ggfs. zusammen hängenden Pflichtfächer sowie der Vermittlung interdisziplinärer und internationaler Bezüge des Rechts (§ 5a Abs. 2 S. 4 DRiG). Sie ermöglichen den Universitäten die Schärfung ihres Profils und sollen zugleich einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, die Juristenausbildung berufsfeldorientierter zu gestalten.
Die Schwerpunktbereichsausbildung im Sozial- und Gesundheitsrecht besteht daher nicht nur aus klassischen Lehrveranstaltungen, sondern bezieht auch die möglichen Berufsbilder und Berufsfelder im Sozial- und Gesundheitsrecht (BBSG) durch Exkursionen und Vorträge von Praktikern ein. Ziel dieser praxisorientierten Elemente soll es sein, die Bedeutung des Sozial- und Gesundheitsrechts im juristischen Alltag sichtbar zu machen und den Studierenden eine Vorstellung von möglichen Betätigungsfeldern in einer Zeit zu vermitteln, in der es zunehmend auf spezialisierte Qualifikationen ankommt. Zugleich sollen damit Kontakte in die Praxis, insbesondere für Praktika, vermittelt werden.
Zu den Veranstaltungen sind auch Studierende aus anderen Schwerpunktbereichen herzlich eingeladen. Die Veranstaltungen, die teilweise in Kooperation mit den Universitäten München und Passau durchgeführt werden, werden jeweils auf der website des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Sozialrecht und Gesundheitsrecht angekündigt.
Bislang haben folgende Veranstaltungen zu Berufsbilder und Berufsfelder im Sozial- und Gesundheitsrecht stattgefunden:
- Exkursion zur Land- und forstwirtschaftlichen Sozialversicherung Niederbayern/Oberpfalz und Schwaben in Landshut am 25.05.2004.
- Exkursion zum Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Sozialrecht in München am 30.11.2004: Veranstaltung mit der AOK Bayern zum Thema "Medizintourismus".
- Vortrag von Herrn Rechtsanwalt Heinz L. Furtmayr von der Rechtsanwalts-GmbH Furtmayr & Elsberger an der Universität Regensburg am 13.12.2004.
- Exkursion zum Verwaltungsgericht Regensburg am 11.01.2005 mit Herrn Rechtsanwalt Dr. Christoph Seiler von der Rechtsanwaltskanzlei Seufert: Besuch eines Erörterungstermins in einer krankenhausrechtlichen Angelegenheit.
- Exkursion zur BMW Betriebskrankenkasse München am 09.06.2005.
- Exkursion zur SwissRE Rückversicherung München am 14.12.2005.
- Vortrag von Herrn Rechtsanwalt Lars Lindenau von der Rechtsanwaltskanzlei Rödl und Partner an der Universität Regensburg am 09.02.2006.
- Präsentation von Waldeck Rechtsanwälte (Frankfurt a. M.) am 20.06.2007 an der Universität Regensburg.
- Exkursion zur Süddeutschen Zeitung (Wirtschaftsredaktion) am 28.06.2007.
- Exkursion zum Bundessozialgericht am 06. 05. 2009.
- Exkursion zum Landessozialgericht München und Besuch der Rechtsanwaltskanzlei Seufert und Partner am 11.12.2012.
- Exkursion zum Landessozialgericht München und Besuch der Rechtsanwaltskanzlei Seufert und Partner am 17.12.2013.
- Exkursion zum Landessozialgericht München und Besuch der Rechtsanwaltskanzlei Seufert und Partner am 09.12.2015.
- Exkursion zum Landessozialgericht München und Besuch der Rechtsanwaltskanzlei Seufert und Partner am 13.12.2016.
- Exkursion zum Landessozialgericht München und Besuch der Rechtsanwaltskanzlei Seufert und Partner am 05.12.2017.
- Exkursion zum Landessozialgericht München und Besuch der Rechtsanwaltskanzlei Seufert und Partner am 13.12.2018.
- Exkursion zum Landessozialgericht München und Besuch der Rechtsanwaltskanzlei Seufert und Partner am 17.12.2019.
Anregungen für weitere Veranstaltungen werden gerne entgegen genommen.