Lehrveranstaltungen im Wintersemester 2025/26
Übung im Öffentlichen Recht für Anfänger mit integrierter Ferienhausarbeit
Dienstag: 14-16 s.t., H 18
Termine: 9.12, 16.12., 13.01., 20.01., 27.01, 03.02.
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Klimaschutzrecht
Dienstag: 14-16 c.t., R 007
Termine: 21.10., 28.10., 04.11., 11.11., 18.11., 25.11., 02.12.
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Female Role Models in Law: Biographical Perspectives on Legal Change
This interdisciplinary course explores the lives and legacies of influential women in the field of law, including judges, legal scholars, and activists. Drawing on biographical didactics, students will engage with personal narratives to understand how individual experiences have shaped legal systems in Germany, Europe, and globally.
Through case studies and critical analysis, the course examines how female role models like Ruth Bader Ginsburg have contributed to legal reform, human rights advocacy, and the development of gender-sensitive jurisprudence. Students will investigate the socio-political contexts in which these women operated, the challenges they faced, and the impact of their work on contemporary legal thought and practice.
Mittwoch: 10-12 c.t., BA.V11
Termine: 15.10., 22.10., 29.10., 05.11., 12.11., 19.11., 03.12., 10.12, 17.12., 14.01., 21.01., 26.01. (14-18 Uhr), 04.02.
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Climate Change Law and Litigation
Dienstag 16-18 s.t., R 007
Termine: 14.10., 21.10., 28.10., 04.11., 11.11., 18.11., 25.11., 02.12., 09.12., 16.12., 13.01., 19.01. (14-20 Uhr), 20.01. (14-20 Uhr)
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Climate Law Clinic
Angelehnt an die aus den USA stammende Methode der „clinical legal education“ soll es in der Konversationsübung zum einen darum gehen, die Vermittlung von theoretischem Wissen mit einem praktischen Element zu verbinden und so das erlernte Wissen der Studierenden zu stärken und zu vertiefen. Zum anderen soll ein gesellschaftlicher Beitrag zum notwendigen Transformationsprozess geleistet werden.
Anhand von tatsächlichen Rechtsfragen werden die Studierenden hier gemeinsam eine Antwort in Form eines Gutachtens erstellen. Für die tatsächlichen Rechtsfragen wird mit der Climate Clinic (https://www.climateclinic.de/) kooperiert.
Mittwoch 12-14 s.t., PT 2.0.9
Termine: 22.10., 29.10., 12.11., 03.12., 17.12
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Exkursion nach Bonn
19.11-21.11
Schwerpunktbereich 3
Herzlich Willkommen auf der Homepage des Schwerpunktbereichs 3 - Regulierungsrecht der Nachhaltigkeit
Sie interessieren sich für Klimaschutz, Infrastruktur, öffentliches Wirtschaftsrecht und die Gestaltung unserer Zukunft? Dann ist der Schwerpunktbereich Regulierungsrecht der Nachhaltigkeit genau das Richtige für Sie! In diesem spannenden Studiengang lernen Sie alles über:
- Klimaschutzrecht: Erfahren Sie, wie rechtliche Rahmenbedingungen den Klimawandel bekämpfen und nachhaltige Lösungen fördern.
- Infrastrukturrecht: Tauchen Sie ein in die Welt der Planung und Entwicklung von nachhaltigen Infrastrukturen, die unsere Gesellschaft voranbringen.
- Öffentliches Wirtschaftsrecht mit Vergaberecht: Verstehen Sie die öffentlich-rechtlichen Grundlagen des Wirtschaftslebens sowie das Beschaffungswesen und die Förderung nachhaltiger wirtschaftlicher Praktiken.
- Planungsrecht: Lerne Sie, wie rechtliche Vorgaben die Raumplanung und Stadtentwicklung beeinflussen und nachhaltige Lebensräume schaffen.
Dieser Schwerpunktbereich bietet Ihnen die einzigartige Möglichkeit, sich intensiv mit den rechtlichen Aspekten der Nachhaltigkeit auseinanderzusetzen und aktiv zur Gestaltung einer nachhaltigen Zukunft beizutragen. Gleichzeitig findet eine Wiederholung und Vertiefung des Pflichtfachstoffes im Staats- und Verwaltungsrecht und dem Europarecht statt. Durch Exkursionen in Rechtsanwaltskanzleien, Behörden oder Unternehmen oder die Einbindung von Praktiker:innen in die Lehre können Sie erste Kontakte in die Praxis knüpfen. Durch das Angebot einer Climate Law Clinic können Sie selbst Ihre Rechtskenntnisse in der Praxis anwenden.
Veranstaltungen
Weitere Informationen zu den Schwerpunktbereichen finden Sie auf den Seiten des Prüfungsamtes der juristischen Fakultät (externer Link, öffnet neues Fenster).
1. Klimaschutzrecht (1 SWS)
Der Kurs Klimaschutzrecht bietet eine umfassende Einführung in die rechtlichen Rahmenbedingungen und Instrumente des Klimaschutzes. Die Teilnehmer:innen werden die nationalen und internationalen Regelungen kennenlernen, die zur Bekämpfung des Klimawandels entwickelt wurden. Der Kurs beginnt mit einer Einführung in das Klimaschutzrecht, einschließlich der Begriffe und des Aufbaus der Veranstaltung. Anschließend wird die Entwicklung des internationalen Klimaschutzrechts von der Rahmenkonvention bis zum Pariser Abkommen behandelt. Weitere Themen umfassen das europäische Klimaschutzrecht, das deutsche Klimaschutzgesetz, die Verfassung und das Klimaschutzrecht sowie das Klimaanpassungsrecht. Der Kurs behandelt sowohl theoretische als auch praktische Aspekte des Klimaschutzrechts und bietet Einblicke in aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen. Nach Abschluss dieses Kurses werden die Teilnehmer in der Lage sein, die grundlegenden Prinzipien und Ziele des Klimaschutzrechts zu verstehen, die wichtigsten nationalen und internationalen Regelungen und Instrumente des Klimaschutzes zu identifizieren und zu analysieren sowie aktuelle rechtliche Herausforderungen und Entwicklungen im Bereich des Klimaschutzes zu bewerten. In dem Kurs werden Materialien zur Verfügung gestellt (Urteilsausschnitte und wissenschaftliche Artikel) diese sind vorab zu bearbeiten und werden dann gemeinsam im Kurs besprochen.
2. Infrastrukturrecht (1 SWS)
Die Vorlesung Infrastrukturrecht ermöglicht es den Studierenden des Schwerpunktbereichs 3 – Regulierungsrecht der Nachhaltigkeit (RRN), ein wichtiges Referenzgebiet kennenzulernen. Die Vorlesung, die regelmäßig von Professor Hartmann und gegebenenfalls auch von Professor Kühling angeboten wird, hat vor allem das Energiewirtschaftsrecht zum Gegenstand. Das Rechtsgebiet betrifft die Grundlagen der Energieversorgung in Deutschland. Wir behandeln die Ziele, die Prinzipien und die Akteure des Energiewirtschaftsrechts. Wir schauen auf die Energieversorgungsunternehmen, die Netze, analysieren das Konzept der Entflechtung und fragen uns, wie die Energielieferung an den Endverbraucher gelingt. Selbstredend spielt der Klimaschutz eine eigene Rolle, bevor wir uns abschließend mit den Behörden und den Verfahren der Energieaufsicht beschäftigen. So blicken wir am Beispiel der Energiewirtschaft auf Megatrends: Europäisierung, Liberalisierung und Privatisierung, auf das Regulierungs- als Privatisierungsfolgenrecht. Die stets neuen aktuellen Entwicklungen sind Gegenstand der Vorlesung, in der wir zugleich ausgewählte Grundfragen des öffentlichen Rechts, wie sie Gegenstand der Pflichtfachprüfungen sind, wiederholen. Andere Infrastrukturrechtsregime wie das des Telekommunikationsrechts sind ggf. ergänzend Gegenstand der Vorlesung.
3. Konversationsübung im Regulierungsrecht der Nachhaltigkeit (1 SWS)
In der Konversationsübung blicken wir in die Praxis dieses Rechtsgebietes und vertiefen unsere Kenntnisse durch den Besuch von Kanzleien, Behörden oder Unternehmen oder durch die eigene Bearbeitung von Fällen in Form von Gutachten. Es werden also Exkursionen und Law Clinics angeboten (siehe unten, unter „Sonstige Veranstaltungen und Zusatzangebote“).
4. Öffentliches Wirtschaftsrecht (2 SWS)
Das Öffentliche Wirtschaftsrecht regelt die wirtschaftliche Tätigkeit von Privaten, aber auch diejenige der öffentlichen Hand. Die Vorlesung beschäftigt sich mit den Instrumenten, Formen und Regelungen, mit denen der Staat versucht, wirtschaftliches Handeln zu ermöglichen und zu ordnen. Behandelt werden unter anderem Gewerbe- und Gaststättenrecht, Handwerksrecht, aber auch modernes Regulierungsrecht sowie das Subventionsrecht.
5. Vergaberecht (1 SWS)
Das Vergaberecht regelt die Verfahren und Grundsätze, nach denen öffentliche Aufträge vergeben werden. Es umfasst die Beschaffung von Dienstleistungen, Bauleistungen oder die Lieferung von Waren. Nach den großen Privatisierungswellen in den 1990er Jahren und durch die Anforderungen seitens des EU-Rechts rechtliche Überprüfungsmöglichkeiten zumindest im Oberschwellenbereich einzuführen ist die Bedeutung des Vergaberechts immer weiter gestiegen.
Der Kurs behandelt hauptsächlich den Bereich der Oberschwellenvergabe, wie er in den §§ 97 ff. GWB niedergelegt ist. Dieser reicht von den Anwendungsvoraussetzungen des Vergaberechts über die Festlegung von Kriterien für die Auswahl von Waren, Dienst- oder Bauleistungen sowie von Auftragnehmern über die Zuschlagskriterien und die Wertung bis zur Durchführung von Ausschreibungen und die Überwachung der Einhaltung von Vorschriften. Darüber hinaus werden wir uns mit der nachhaltigen Beschaffung befassen. Gemeinsam mit mir werden Sie sich diese neue Rechtsmaterie durch Fälle und wissenschaftliche Artikel erarbeiten. So erschließen Sie sich nicht nur ein neues Rechtsgebiet – das Vergaberecht –, sondern vertiefen Ihre Kenntnisse der Verwaltung und des allgemeinen Verwaltungsrechts.
6. Planungsrecht (2 SWS)
Die Vorlesung Planungsrecht vertieft zunächst den Pflichtfachstoff des öffentlichen Baurechts. Besprochen werden vor allem die Regulierung des Einzelhandels insbesondere über die Instrumente der Baunutzungsverordnung und das praktisch äußerst wichtige Rechtsgebiet der städtebaulichen Verträge. Anschließend werden die übergemeindlichen Planungsebenen vorgestellt, vor allem die Regional- und Landesplanung. Ein Schwerpunkt liegt auch hierbei auf den Vernetzungen mit dem Bauplanungsrecht, vor allem bei der Standortplanung für Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien. Ein weiterer Themenbereich ist das Straßenrecht einschließlich des Planfeststellungsrechts. Es werden zunächst die Grundbegriffe des öffentlichen Sachenrechts am Beispiel des Straßenrechts erklärt. Als Beispiel für Fachplanungen wird dann das straßenrechtliche Planfeststellungsverfahren vorgestellt. Zusammenfassend: Die Vorlesung vertieft den Pflichtfachstoff im Baurecht und behandelt Materien, die später in der Referendarausbildung und dem zweiten Staatsexamen in Bayern verlangt werden (Landesplanung, Raumordnung, Straßenrecht, Planfeststellung).
7. Wissenschaftliches Entscheidungslabor (2 SWS)
Die Veranstaltung besteht aus einem Teil zum Staatsrecht und einem Teil zum Europarecht. Die erste Teil richtet sich an alle Studierenden, die die beiden staatsrechtlichen Vorlesungen besucht haben und an einer vertieften Diskussion aktueller verfassungsrechtlicher Entscheidungen und Streitfragen interessiert sind. Der zweite Teil setzt voraus, dass Sie die Vorlesung zum Europarecht besucht haben.
Die Veranstaltung ist Bestandteil des Schwerpunktstudiums in den Schwerpunktbereichen 2, 3 (neu), 4, 7, 8, 10, 12 (neu) und 13.
Dabei weichen wir von der in Deutschland üblichen Methode des Frontalunterrichts ab und gestalten die Veranstaltung in Anlehnung an die Lehre im anglo-amerikanischen Raum in der Diskussion mit Ihnen („sokratische Methode”). Hierdurch kann vor allem auf Ihre Wünsche und Schwierigkeiten bei der Bearbeitung von Rechtsfragen eingegangen werden.
Wir geben die zu besprechenden Entscheidungen vorab bekannt, damit sie vor Beginn der Veranstaltung von allen durchgearbeitet („Reading assignment”) und diskutiert werden können. Auf diese Weise soll zugleich die Herangehensweise hinsichtlich vorbereitender Seminararbeiten geübt werden. Die Korrektur von Seminar- und Studienarbeiten zeigt, dass die eigenständige Erfassung jüngerer Rechtsprechungsentwicklungen etwa durch aktuelle Urteile sowie die anschließende Einordnung derselben in vorhandene Kontexte immer wieder Probleme bereiten. Oftmals fehlt zudem der Mut zur kritischen Bewertung. Die Veranstaltung will hier die oftmals vorrangige Näherungsweise an Rechtsprobleme durch Sekundärliteratur („Anmerkungslektüre” statt „Urteilslektüre”) bewusst durchbrechen und zum kritischen Diskurs anregen, der in den „klassischen” Vorlesungen oft zu kurz kommt. Mit Kant gilt also: „Habe Mut, Dich Deines eigenen Verstandes zu bedienen!”
Wir werden die Veranstaltung zu Beginn vorstellen und möchten dann jeweils im Wechsel einschlägige Entscheidungen mit Ihnen diskutieren. Das Material wird vor den jeweiligen Vorlesungseinheiten bereitgestellt.
8. Sonstige Veranstaltungen und Zusatzangebote
Prüfungen
1. Vorbereitendes Seminar / Studienarbeitsseminar
Das vollständige Seminarangebot der Fakultät (für den SP 3, aber auch für alle weiteren Schwerpunktbereiche) finden Sie stets aktuell auf den Seiten des Prüfungsamts (externer Link, öffnet neues Fenster).
Die von Prof. Dr. Krämer-Hoppe angebotenen Seminare finden Sie zudem hier (externer Link, öffnet neues Fenster).
2. Mündliche Schwerpunktsbereichsprüfung
Alle im Rahmen des Schwerpunktbereiches behandelten Themen können in der mündlichen Prüfung abgeprüft werden. Zugelassene Hilfsmittel sind:
- Sartorius I (ohne Ergänzungsband)
- Ziegler/Tremel: Verwaltungsgesetze des Freistaates Bayern
- Vergaberecht (VgR) Beck-Texte im dtv Nr. 5595 oder Habersack (ohne Ergänzungsband)
Bitte bringen Sie Ihre eigenen Gesetzestexte zur Prüfung mit, diese werden nicht gestellt.
Lehrkörper
Die Veranstaltungen des Schwerpunktbereichs 3 werden betreut von
- Prof. Dr. Bernd J. Hartmann, LL.M. (Virginia)
- Prof. Dr. Thorsten Kingreen
- Prof. Dr. Rike Krämer-Hoppe (Sprecherin)
- Prof. Dr. Jürgen Kühling, LL.M.
- Prof. Dr. Gerrit Manssen
Seminare
Klimaklagen aus nationaler, europäischer und internationaler Perspektive
im Wintersemester 2025/26
Das Seminar widmet sich dem neueren Phänomen der Klimaklagen (Climate Litigation). Dies sind Klagen vor gerichtlichen und quasi-gerichtlichen Instanzen, die wesentliche Fragen der Klimawissenschaft, -politik oder -gesetzgebung betreffen. Dieses Phänomen hat erst nach der Verabschiedung des Paris Übereinkommen 2015 an Fahrt aufgenommen - 70 % der zur Zeit anhängigen oder schon erledigten Verfahren (insg. 2,666) wurden nach 2015 anhängig. Vorher fokussierte sich die Debatten auf die Erarbeitung von Gesetzen und Politiken. Im Jahr 2023 ist die internationale Dimension solcher Verfahren hinzugekommen.
Um einen Einblick in das Phänomen zu bekommen, werden verschiedener Klagen aus unterschiedlichen Ländern und mit unterschiedlichen Klagegegnern - den Staat oder private Unternehmen - und unterschiedlichen Klagebegehren - ein „Mehr" an Klimaschutzrecht, der Durchsetzung von Klimaschutzrecht oder Schadensersatz analysiert. Hierbei steht das eigentliche Verfahren im Vordergrund. Behandelt werden auch die unterschiedlichen Rechtssysteme in denen diese Verfahren stattfinden aber auch um die Rolle, die den Gerichten in diesen Verfahren zugeschrieben oder von diesen eingenommen wird gehen und diese miteinander in Bezug gesetzt werden.
Mehr Informationen zu Themen und Ablauf des Seminars finden Sie hier (externer Link, öffnet neues Fenster).
Klimaklagen aus nationaler, europäischer und internationaler Perspektive
im Sommersemester 2025
- Seminararbeiten (thematisch unabhängig) und Studienarbeiten (SP 3 n.F. (PO 2024), SP 8 (PO 2021), SP 8 (PO 2024)) -
Das Seminar widmet sich dem neueren Phänomen der Klimaklagen (Climate Litigation). Dies sind Klagen vor gerichtlichen und quasi-gerichtlichen Instanzen, die wesentliche Fragen der Klimawissenschaft, -politik oder -gesetzgebung betreffen. Dieses Phänomen hat erst nach der Verabschiedung des Paris Übereinkommen 2015 an Fahrt aufgenommen - 70 % der zur Zeit anhängigen oder schon erledigten Verfahren (insg. 2,666) wurden nach 2015 anhängig. Vorher fokussierte sich die Debatten auf die Erarbeitung von Gesetzen und Politiken. Im Jahr 2023 ist die internationale Dimension solcher Verfahren hinzugekommen.
Um einen Einblick in das Phänomen zu bekommen, werden verschiedener Klagen aus unterschiedlichen Ländern und mit unterschiedlichen Klagegegnern - den Staat oder private Unternehmen - und unterschiedlichen Klagebegehren - ein „Mehr" an Klimaschutzrecht, der Durchsetzung von Klimaschutzrecht oder Schadensersatz analysiert. Hierbei steht das eigentliche Verfahren im Vordergrund. Behandelt werden auch die unterschiedlichen Rechtssysteme in denen diese Verfahren stattfinden aber auch um die Rolle, die den Gerichten in diesen Verfahren zugeschrieben oder von diesen eingenommen wird gehen und diese miteinander in Bezug gesetzt werden.
Mehr Informationen zu Themen und Ablauf des Seminars finden Sie hier (externer Link, öffnet neues Fenster).
Die Menschenwürde in nationaler und internationaler Perspektive
im Wintersemester 2024/25
- nur vorbereitendes Seminar! -
Die Idee der Menschenwürde hat sich nicht nur im deutschen Recht als fundamentaler Wert etabliert, sondern mittlerweile auch international eine beachtliche Karriere durchlaufen. Sie ist ein grundlegendes Prinzip, das in nationalen Verfassungen und internationalen Menschenrechtsdokumenten verankert ist. Das Seminar wird sich mit dem gegenwärtigen Stand dieser Entwicklung beschäftigen und dabei auch auf historische Perspektiven zurückgreifen. Dabei werden wir sowohl die theoretischen als auch die praktischen Aspekte der Menschenwürde diskutieren. Wir werden uns mit aktuellen Fallstudien und rechtlichen Debatten befassen, die sich mit der Anwendung und Durchsetzung der Menschenwürde in verschiedenen Kontexten auseinandersetzen, einschließlich Themen wie Sterbehilfe, Klimawandel und technologischer Fortschritt.
Mehr Informationen zu Themen und Ablauf des Seminars finden Sie hier (externer Link, öffnet neues Fenster).
Kolonialismus und Dekolonialisierung im Recht
im Sommersemester 2024
- nur vorbereitendes Seminar! -
für den juristischen Schwerpunktbereich SP 8 (PO 2019), SP 8 (PO 2021).
Der deutsche Kolonialismus war lange eine Leerstelle in der deutschen Rechtswissenschaft, der man sich erst in den letzten Jahren zugewandt hat. Auch in der öffentlichen Debatte treten Fragen des deutschen Kolonialismus in letzter Zeit vermehrt auf, zu denken sei nur an die Rückgabe der Benin-Bronzen und die Entschädigung der Herero. In den Diskursen um die Globalisierung tauchen Begrifflichkeiten wie Neoimperialismus und Kolonisierung der Köpfe auf. Diesen Entwicklungen widmet sich das Seminar.
Dem Kolonialismus gegenüber steht immer der berechtigte Ruf nach Dekolonialisierung. Bei den Auseinandersetzungen hierzu ist deutlich geworden, dass es zuerst eines Nachdenkens einer Standortbestimmung über die eigene deutsche Kolonialgeschichte bedarf, beispielsweise in Deutsch-Südwestafrika oder Deutsch-Ostafrika. Erst danach kann man sich den Fragen der Dekolonialisierung also wie die Ablösungsprozesse der Kolonien von statten gegangen sind und wo und in welchen Bereichen vielleicht immer noch Abhängigkeiten bestehen oder wo es noch des Ausgleichs von vergangenem Unrecht bedarf, widmen.
Die Seminarthemen reichen daher von rechtshistorischen Fragestellungen zum deutschen Kolonialismus zu aktuellen rechtspolitischen Fragestellung von Entschädigung und Rückgabe von Kulturgütern bis zu rechtstheoretischen Fragestellungen zur Dekolonialisierung des Rechtsvergleiches.
Business and Human Rights
im Wintersemester 2023/24
- nur vorbereitendes Seminar! -
für die juristischen Schwerpunktbereiche SP 3 (PO 2019), SP 3 (PO 2021), SP 8 (PO 2019), SP 8 (PO 2021), thematisch unabhängig
Nach der traditionellen (deutschen) Grundrechtsvorstellung begegnen die Bürger:innen und auch juristische Personen als Grundrechtsberechtigte dem Staat als Grundrechtsverpflichteten, gegenüber dem sie ihre Rechtspositionen geltend machen können.
Diese strikte Zweiteilung wird in einer globalisierten Welt immer stärker in Frage gestellt. Multinationale Unternehmen treten darin als wirkmächtige Akteure auf: So befinden sich unter den weltweit 100 größten Wirtschaftsakteuren nur 29 Staaten aber 71 Unternehmen. Diesen kommt insofern im Rahmen ihrer unternehmerischen Tätigkeit nicht nur ein staatsgleiches Gefährdungspotential für Menschenrechte zu, sondern auch für Umwelt und Weltklima.
Vor diesem Hintergrund haben verschiedene Akteure wie etwa internationale Organisationen, transnationale NGOs aber auch internationale und nationale Gerichte verschiedene Ansätze entwickelt, die Regulierung multinationaler Unternehmen effektiver zu gestalten. Das Seminar greift diese Entwicklungen im Völker-, Europa- und nationalen Recht auf und bietet Gelegenheit zur vertieften Diskussion des vielschichtigen Themas.
Die nachfolgenden Themenvorschläge setzen dabei unterschiedliche Schwerpunkte bei der Herausarbeitung der Grundrechts- bzw. Umweltgefährdungen durch transnationale Unternehmen, ihrer materiellrechtlichen Einhegung sowie deren prozessualer Durchsetzung.
1. Die UN Guiding Principles on Business and Human Rights (UNGP)
2. Human Rights in der Investor-Staats-Schiedsgerichtsbarkeit
3. Human Rights und das Welthandelsrecht
4. Vorschlag für eine Richtlinie zur Corporate Sustainability Due Diligence der EU: Ziele und Probleme
5. Die unmittelbare Drittwirkung der EU-Grundrechtecharta in der neuen Rechtsprechung des EuGH, insb. des Cresco-Urteils.
6. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Grundrechtsbindung privater Akteure
- am Beispiel neuerer Entscheidungen (Bierdosen-Flashmob/Stadionverbot)
7. Unternehmerische Haftung für Verstöße gegen Völkergewohnheitsrecht?: Analyse und Kritik des Urteils des kanadischen Supreme Court Nevsun Resources Ltd. v. Araya vom 28. Februar 2020
8. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Anwendungsfälle, Ziele und problematische Aspekte
- möglicherweise auch als Vergleich mit 4.
9. Der Fall RWE
10. Haftung für Umweltverschmutzungen internationaler Ölkonzerne (BP im Golf von Mexiko, Shell im Nigerdelta)
11. Gerichtliche Verpflichtung des Unternehmens „Shell“ zur Reduktion von Treibhausgasen in den Niederlanden
12. Klagen der deutschen Umwelthilfe gegen deutsche Autobauer
- möglicherweise auch als Vergleich mit 11.
13. Kampf gegen Kinderarbeit durch die ILO: Umsetzung staatlicher Schutzpflichten gegenüber international operierenden Unternehmen
14. Zivilklagen gegen TÜV Süd wegen des Staudammbruchs in Brasilien vom 25.01.2019
Das Seminar findet voraussichtlich als Blockveranstaltung statt.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an rike.kraemer-hoppe(at)ur.de (öffnet Ihr E-Mail-Programm).
Menschenwürde
im Sommersemester 2023
Recht Divers
Die Rechtswissenschaft ist ein Fach mit besonderer gesellschaftlicher Bedeutung. Juristinnen gestalten durch das Recht die Gesellschaft mit. Nicht nur unmittelbar gesellschaftsrelevante Berufe, in denen der Staat mit seinem Staatsapparat und seiner Macht auftritt, werden von Juristinnen besetzt – hier sei zu denken an Richterinnen oder Staatsanwältinnen, Politikerinnen oder Ministerialbeamtinnen. Auch zentrale Positionen in der Privatwirtschaft, etwa in Kanzleien, Wirtschaftsunternehmen oder Verbänden, werden von Juristinnen ausgefüllt. Die Rechtswissenschaft sollte daher nicht nur eine Sensibilität gegenüber Fragen der Chancengleichheit besitzen, sondern auch versuchen, diese Gleichheit aktiv zu fördern, damit sich Diversität und Pluralität der Gesellschaft auch im rechtswissenschaftlichen Berufsstand widerspiegeln.
Die Regensburger Veranstaltungsreihe „Recht Divers“ hat zum Ziel, verstärkt sichtbar zu machen, wo bereits Diversität in der Rechtswissenschaft und Rechtspraxis existiert. Gleichzeitig soll auch ein Bewusstsein dafür geschaffen werden, wo Ungleichheiten weiterhin bestehen und ein Anreiz gesetzt werden, sich im Rahmen der eigenen Möglichkeiten für ihre Beseitigung einzusetzen. Hierzu werden zweimal pro Semester Juristinnen mit ganz unterschiedlichen Hintergründen und Lebenswegen an die Universität eingeladen, um über ihren beruflichen und persönlichen Werdegang zu berichten. Studierende, Promovierende, Habilitierende und Referendarinnen haben im Rahmen der etwa einstündigen Veranstaltungen die Möglichkeit, den Referentinnen und Referenten Fragen zu stellen, Tipps für ihren eigenen Karriereweg zu sammeln und sich miteinander zu vernetzen.
Während der Veranstaltungen wird ein Mittagsimbiss angeboten.
Der GRIPS-Kurs zur Veranstaltung ist unter diesem Link (externer Link, öffnet neues Fenster) abrufbar. Dort finden sich die Präsentationen der vergangenen Vorträge sowie Ankündigungen der nächsten Gäste.