Im Rahmen der Veranstaltung „Einführung in die Verfassungsgeschichte der Moderne“ unternahmen Studierende der Schwerpunktbereichs 1 am 21. Mai 2025 eine spannende Exkursion nach München, die historische Einblicke mit aktueller Forschung verknüpfte.
Am Vormittag stand ein Besuch im Münchner Justizpalast auf dem Programm. Im Rahmen einer Führung erhielten die Teilnehmenden nicht nur einen Überblick über die eindrucksvolle Architektur und Geschichte des Gebäudes, sondern setzten sich auch intensiv mit der Dauerausstellung zur Widerstandsgruppe Weiße Rose auseinander. Die historischen Hintergründe und die juristische Aufarbeitung des Nationalsozialismus wurden dabei eindrucksvoll vermittelt und verdeutlichten die Bedeutung individueller Zivilcourage in der nationalsozialistischen Diktatur. Darüber hinaus betonte der historische Ort des Justizpalastes in besonderem Maß die Relevanz juristischer Institutionen im Spannungsfeld von Recht und Unrecht.
Nach einem gemeinsamen Mittagessen in der Kantine des Justizpalastes führte der Weg zur Bibliothek der Bayerischen Akademie der Wissenschaften. Dort besuchten die Studierenden gemeinsam mit dem Organisator der Exkursion Michael Reichenthaler, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Professor Martin Löhnig, eine Tagung der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften. Die Tagung stand unter dem Thema „Wie modern war das Kaiserreich?“ und widmete sich insbesondere Fragen des Parlamentarismus und der politischen Kultur im späten 19. und frühen 20. Jahrhundert. Gerade dieser Programmpunkt erwies sich für die Studierenden als besonders anschlussfähig: erst wenige Wochen zuvor hatten sie sich intensiv mit der Reichsverfassung von 1871 auseinandergesetzt. Die wissenschaftlichen Beiträge der Tagung sowie der Austausch mit den Vortragenden boten somit eine wertvolle Ergänzung und vertieften das Verständnis für verfassungshistorische Entwicklungslinien.
Die Exkursion stellte somit eine wertvolle Ergänzung zur universitären Lehre im Bereich der Verfassungsgeschichte dar und eröffnete neue Perspektiven auf Kontinuitäten, Brüche und die Entwicklung moderner Staatsstrukturen. Gleichzeitig motivierte die praktische Anschauung zur eigenständigen, forschungsorientierten Auseinandersetzung mit verfassungsgeschichtlichen Fragestellungen.