Ist der Änderungsvorbehalt bzw. die tatsächliche Änderung eines digitalen Produkts an § 308 Nr. 4 BGB, § 327r BGB oder beiden Normen zugleich zu messen? Auf der DSRI Herbstakademie 2025 ging Tabea Bauermeister dem Verhältnis der beiden Normen auf den Grund. Die Schriftfassung wurde in Bernzen/Heinze/Steinrötter, DSRI Herbstakademie 2025, 1. Auflage 2025 veröffentlicht.