Wie junge Menschen an der Gesellschaft teilhaben können, hängt in Deutschland von vielen Faktoren ab, die sie nicht beeinflussen können. Dazu gehört der sozio-ökonomische Status der Eltern ebenso wie ein Migrationshintergrund oder eine Behinderung. Das Recht thematisiert dies bislang kaum. Der Beitrag untersucht die blinden Flecken des deutschen Verfassungsrechts ebenso wie die unterschiedlichen Ansätze im internationalen Menschenrechtsschutz. Während die UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) Potenzial für den Umgang mit Kindern mit Behinderungen birgt, fällt die Bilanz für andere benachteiligte Gruppen wie Kinder aus sozial schwachen Familien und solchen mit Migrationshintergrund zu mager aus, um es bei einer Bestandsaufnahme bewenden zu lassen. Daher wird das Konzept der BRK als Blaupause verwandt, um ein allgemeines grund- und menschenrechtliches Konzept zum Umgang mit Kindern zu entwickeln, die aufgrund ihres tatsächlichen oder vermeintlichen Andersseins an der vollen Teilhabe in der Gesellschaft gehindert werden.
in: Kirsten Scheiwe/Wolfgang Schröer/Friederike Wapler/Michael Wrase (Hrsg.) Teilhabe für alle - Auf dem Weg zu einer diskriminierungsfreien Kinder- und Jugendhilfe, 2025, S. 25-62: Open Access (externer Link, öffnet neues Fenster)
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