Die Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung ist am 7. März 2025 zu ihrer 64. und damit letzten Sitzung in Berlin zusammengekommen. Die Kommission, der Prof. Dr. Thorsten Kingreen angehört hat, hat von Mai 2022 bis März 2025 insgesamt 14 Stellungnahmen erarbeitet, die teilweise unmittelbar in die Gesetzgebungsarbeit der 20. Legislaturperiode eingeflossen sind. Das gilt insbesondere für die 3. Stellungnahme („Grundlegende Reform der Krankenhausvergütung“) vom 06.12.2022, die die wissenschaftliche Grundlegung für das im November 2024 verabschiedete Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz — KHVVG) enthält.
Das Gesetz bildet den Einstieg in eine grundlegende Reform der Finanzierungssystematik der stationären Versorgung. Zuvor wurde jede einzelne Krankenhausbehandlung über Fallpauschalen abgerechnet. Dies hat zu erheblichen, medizinisch nicht immer begründbaren Leistungsausweitungen und insbesondere dazu geführt, dass im internationalen Vergleich zu viele Leistungen stationär mit entsprechend hohem personellen und finanziellen Aufwand erbracht werden. Daher sollen die Krankenhäuser zukünftig für die von ihnen vorzuhaltenden Leistungen eine Vorhaltevergütung von insgesamt 60% erhalten, die unabhängig von der Erbringung einzelner Leistungen ist. Die Vorhaltevergütung wird unmittelbar mit Qualitätsanforderungen verknüpft: Um die Qualität der Versorgung zu verbessern, werden Kriterien für 65 Leistungsgruppen definiert und sämtliche Leistungen der Krankenhäuser eindeutig einer der Leistungsgruppen zugewiesen. Die zuständigen Landesbehörden weisen den Krankenhäusern die Leistungsgruppen zu, wenn sie die dafür maßgeblichen, bundesweit einheitlichen Qualitätsanforderungen erfüllen. Über den Bundes-Klinik-Atlas können sich Patienten und Patientinnen über das Leistungsspektrum und etwa auch darüber informieren, wie oft bestimmte Leistungen in den Leistungsgruppen erbracht werden.
Bei der abschließenden Sitzung diskutierte die Kommission mit dem Bundesminister der Gesundheit Prof. Dr. Karl Lauterbach die nächsten anstehenden Reformschritte. Der Minister dankte der Kommission für ihre Arbeit und bezeichnete sie als „ein herausragendes Beispiel für das Zusammenwirken von Wissenschaft und Politik“.