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Aktuelles: Vortrag: KI-Trainingsdaten im Lichte des DMA (14.7.26)

14. Juli 2026, von Prof. Dr. Tabea Bauermeister

  • Rechtswissenschaft

Werden KI-Trainingsdaten rechtlich problematisiert, steht regelmäßig das Urheberrecht im Vordergrund. Handelt es sich um personenbezogene Daten, liegt außerdem das Datenschutzrecht nahe. Bisher weniger prominent in der Diskussion kommt hingegen das „Gesetz über digitale Märkte“, nach dem englischen Titel zumeist als DMA abgekürzt, vor. Es handelt sich um einen Rechtsakt, der nach seinem Art. 1 Abs. 1 „bestreitbare und faire Märkte im digitalen Sektor, auf denen Torwächter tätig sind, gewährleisten“ soll. Als Risiko für diese Ziele identifiziert der DMA die besonders zentralen Akteure des digitalen Sektors, zumeist Online-Plattformen, und oktroyiert ihnen – nach einer Benennung als Torwächter – bestimmte Handlungsge- und -verbote. Ob darunter auch das KI-Training mit durch gerade in der Torwächtereigenschaft erworbene Nutzerdaten fällt, erscheint mit Blick auf die relevanten Normen problematisch, bezogen auf die Zielsetzung des DMA aber diskussionswürdig. Im Rahmen der Graduiertenschulen-Vorträge der GSLES an der Universität Würzburg untersuchte Tabea Bauermeister daher, ob der DMA das Training mit KI-Nutzungsdaten untersagt oder untersagen sollte.

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