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Aktuelles: Neuerscheinung: NJW Editorial 36/2019 – Rette sich, wer kann!

25. März 2026, von Prof. Dr. Michael Heese

In der Musterfeststellungsklage gegen VW ist der erste mündliche Verhandlungstermin für den 30. September 2019 anberaumt. Professor Heese weist im NJW-Editorial Heft 39/2019 (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei) auf die dadurch bestehenden Risiken für die 427.000 angemeldeten Verbraucher sowie auf die Vorzüge eines Austritts aus dem Sammelverfahren und der Erhebung einer Individualklage hin. Der Umstand, dass die Individualklage dem Musterfeststellungsverfahren nach dem Stand der Dinge überlegen erscheint, macht nochmals deutlich, dass der von den Gerichten bisher mehrheitlich in Abzug gebrachte Nutzungsersatz zugunsten der Hersteller rechtlich nicht haltbar ist.

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