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BAföG-Bescheinigung

  
Eignungsgutachten oder Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG

Falls Sie BAföG beziehen, müssen Sie in der Regel nach dem 4. Semester bestimmte Leistungen nachweisen, um weiter gefördert zu werden.

Um das Vorliegen dieser Leistungen aus dem Bereich Deutsche Philologie zu zertifizieren, wenden Sie sich bitte an eine der folgenden Eignungsgutachter/innen:


 BAföG - Ihr Eignungsgutachter (Link zum Studierendenwerk (externer Link, öffnet neues Fenster))


Formular 05 – Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG (externer Link, öffnet neues Fenster) (BMFTR)


Hinweis: Zur Beurteilung Ihrer Leistungen benötigt es eine Leistungsübersicht aus FlexNow.

   

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