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1. Wann kann ich mich bewerben?

Ein Studienbeginn im M.A. Allgemeine und Vergleichende Sprachwissenschaft ist sowohl im Wintersemester als auch im Sommersemester möglich.

  • Bewerbungsfrist für das Wintersemester: 1. Juli
  • Bewerbungsfrist für das Sommersemester: 15. Januar

2. Welche Qualifikationsvoraussetzungen muss ich erfüllen?

Die erforderliche Qualifikation für den M.A.-Studiengang Allgemeine und Vergleichende Sprachwissenschaft umfasst:

  • einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses im Umfang von 180 ECTS  mit der Durchschnittsnote von mindestens 2,7
  • sprachwissenschaftliche Leistungen im grundständigen Studium im Umfang von mindestens 30 ECTS 

Liegt dir bis zum Zeitpunkt der Bewerbung das Abschlusszeugnis nicht vor, ist nach der Zulassung eine vorläufige Immatrikulation möglich. Dazu musst du mindestens 150 ECTS mit einer gleichgewichteten Durchschnittsnote alle erbrachten Leistungen von mindestens 2,7 nachweisen. Im Falle einer vorläufigen Immatrikulation gilt die Bedingung, dass das Abschlusszeugnis mit einer Durchschnittsnote von mindestens 2,7 bis zum Ende des ersten Mastersemesters nachgereicht werden muss.

3. Welche Unterlagen muss ich mit meiner Bewerbung einreichen?

Für deine Bewerbung musst Du folgende Unterlagen einreichen (die benötigten Dokumente können je nach Bewerber/-in variieren):

  • Dein Bachelorzeugnis inklusive einer Übersicht der belegten Kurse und Noten ODER ein offizielles Transcript of Records. Dokumente, die nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt sind, müssen von einem vereidigten Übersetzer übersetzt und notariell beglaubigt werden.
  • eine Übersicht über die Studieninhalte deines bisherigen Studiengangs (Modulbeschreibungen, Vorlesungsverzeichnis oder Studienplan) (Diese Informationen sind sehr wichtig für die Überprüfung deiner fachlichen Qualifikation.)
  • einen Nachweis über Deutschkennnisse auf Niveau DSH-2 oder gleichwertige Kenntnisse (nur, wenn du deine Hochschuklzugangsberechtigung nicht an einer deutschsprachigen erworben hast)
  • APS-Bescheinigung (nur, wenn du einen Bachelorabschluss aus China, Indien oder Vietnam hast)
  • eine Kopie deines Reisepasses (freiwillig)
  • deinen Lebenslauf (freiwillig)
  • Nachweise über (berufliche) Aus- oder Weiterbildungen, die zum Masterprogramm passen (z. B. Praktika etc.) (freiwillig)

4. Wie bewerbe ich mich?

Du kannst dich für den Masterstudiengang bewerben, indem du deine Unterlagen per E-Mail als PDF und ggf. per Post an uns sendest: 

sekretariat.avs​(at)​sprachlit.uni-regensburg.de (öffnet Ihr E-Mail-Programm)

Die Bewerbung richtest du an:

Prüfungsausschuss des M.A.-Studiengangs Allgemeine und Vergleichende Sprachwissenschaft
Lehrstuhl für Allgemeine und Vergleichende Sprachwissenschaft
Universität Regensburg
Universitätsstraße 31
93053 Regensburg

5. Was muss ich bei einer internationalen Bewerbung beachten?

Internationale Bewerber sind – unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit – alle, die ihre Hochschulzugangsberechtigung und/oder ihren ersten Hochschulabschluss (Bachelor) außerhalb Deutschlands erworben haben.

An der Universität Regensburg ist das International Office die erste Anlaufstelle für alle internationalen Bewerber. Es hilft Dir vor allem bei allen Fragen rund um die Bewerbung, die nicht speziell den Masterstudiengang betreffen. Das International Office ist Experte für Themen wie Hochschulzugangsberechtigungen, Visa, Krankenversicherung, Sprachnachweise sowie für alles rund ums Studium – z. B. Wohnen oder Finanzierung.


Für den M.A. Allgemeine und Vergleichende Sprachwissenschaft gilt für internationale Bewerber und Bewerberinnen:

Deutschkenntnisse

Für die Zulassung musst du nachweisen, dass du über Deutschkenntnisse auf mindestens Niveau DSH-2 oder ein über gleichwertige Deutschkenntnisse verfügst. Weitere Informationen hierzu stellt dir das International Office bereit.


Zertifikat von der Akademische Prüfstelle (APS)

Wenn du einen Bachelorabschluss aus China, Indien oder Vietnam hast, musst du zusätzlich ein APS-Zertifikat vorlegen. Die Akademischen Prüfstellen (APS) sind Serviceeinrichtungen der deutschen Botschaften.

Es gibt APS-Stellen an den deutschen Botschaften in Peking (externer Link, öffnet neues Fenster), Shanghai (externer Link, öffnet neues Fenster), Neu-Delhi (externer Link, öffnet neues Fenster) und Hanoi (externer Link, öffnet neues Fenster).


Unterstützungsangebote

Unser International Office (externer Link, öffnet neues Fenster) bietet allen internationalen Studierenden ein spezielles Programm, das dich vom Studienstart bis zum Alltag in Regensburg begleitet: „Startklar“ (externer Link, öffnet neues Fenster).

Im Rahmen des Projekts iSTEPS (externer Link, öffnet neues Fenster) (International Student Employment and Progress Support) bieten dir das International Office und das Zentrum für Sprache und Kommunikation (ZSK) verschiedene Veranstaltungen und Beratungsangebote, die dich beim Karrierestart nach dem Studium unterstützen.

6. Wie kann ich mich einschreiben?

Der Prüfungsausschuss prüft deine Bewerbung so schnell wie möglich. Anschließend erhältst du deinen Zulassungsbescheid. 

Anschließend kannst du dich im Campusportal der UR für das kommende Semester einschreiben.


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