Die Frist für Anträge auf Zulassung zum Eignungsfeststellungsverfahren für einen Studiengangs-/Hochschulwechsel zum Sommersemester endet am 15. Januar.
WICHTIG: Zum Sommersemester können nur Bewerbungen für höhere Fachsemester (Studiengangs-/Hochschulwechsel) angenommen werden. Der reguläre Studienbeginn für Studierende im 1. Fachsemester ist das Wintersemester. Hierzu wird im Sommer (Antragsfrist 15. Juli) ein eigenes Eigungsfeststellungsverfahren durchgeführt.
Bitte klären Sie vorab, ob ein Studiengangs-/Hochschulwechsel für Sie in Frage kommt.
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Studienberatung Wirtschaftswissenschaften
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