Anmerkung von Prof. Dr. Servatius
zu BGH, Urt. v. 25.6.2026– IX ZR 7/24
WuB Bankrecht 2026, 335
Aussonderung des Herausgabeanspruchs gegen die Hinterlegungsstelle mit Hilfe des Anspruchs auf Einwilligung des anderen Prätendenten in die Herausgabe des hinterlegten Betrags
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