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Wir freuen uns sehr, dass Sie sich für einen Studienplatz im M.Sc. Chemistry an der Universität Regensburg interessieren!

Auf dieser Seite beantworten wir häufig gestellte Fragen rund um die Bewerbung und Zulassung. 

Bitte lesen Sie die Informationen zum Bewerbungsverfahren aufmerksam durch. Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, wenden Sie sich gerne an die Fachstudienberatung Chemie (öffnet Ihr E-Mail-Programm).

Bewerbung und erforderliche Nachweise

Wo muss ich mich bewerben?

Bewerbungen um einen Studienplatz werden ausschließlich über das Bewerbungsportal der Universität Regensburg (SPUR) eingereicht. Für die Vervollständigung Ihrer Bewerbung benötigen ausländische Studierende zudem eine Vorprüfungsdokumentation (VPD) von uni-assist (externer Link, öffnet neues Fenster).

Welcher Sprachnachweis für Englisch B2 (GER) wird akzeptiert?

SprachzertifikatB2-Nachweis
AbiturzeugnisB2, B2/C1 oder B2+/C1
Cambridge English176
IELTS Academic6,5
Oxford Test of English135
PTE Academic59
TOEFL iBT79
UNIcert®Stufe II
englisch-sprachiger Bachelorstudiengang / MOI 

Weitere Englisch-Nachweise können auf Anfrage geprüft werden.
Siehe dazu auch die Webseite des Zentrums für Sprache und Kommunikation (externer Link, öffnet neues Fenster)

Ist für ausländische Studienbewerber ein Sprachnachweis für Deutsch erforderlich?

Für die Bewerbung ist kein Nachweis über Deutschkenntnisse erforderlich. Sie müssen jedoch bis zum Ende Ihres ersten Studienjahres grundlegende Deutschkenntnisse erworben haben (mindestens 80 Unterrichtsstunden in einem Grundkurs). Wenn Sie sich diese Grundkenntnisse bereits vor der Bewerbung aneignen, müssen Sie sich nach der Zulassung keine Gedanken mehr darüber machen.

Was muss ich bei der Beantragung einer VPD über uni-assist beachten?

Die VPD muss spezifisch für den Masterstudiengang Chemistry an der Universität Regensburg beantragt werden. Ein allgemeiner Bewertungsbericht oder eine für eine andere deutsche Hochschule beantragte VPD können leider nicht akzeptiert werden. Bitte beachten Sie, dass Sie einen gewissen Vorlauf für die Beantragung einer VPD benötigen. Sollte die Ausstellung der VPD nicht rechtzeitig für Ihre Bewerbung erfolgen, können Sie sich zunächst unter Verwendung der Bestätigung von uni-assist zu Ihrem VPD-Antrag bewerben. Sie erhalten dann eine Fristverlängerung für die Einreichung der eigentlichen VPD. 

Bei Bewerbungen für das Wintersemester ist die Nachreichung der VPD bis 30. Juni möglich. 

Bei Bewerbungen für das Sommersemester ist die Nachreichung der VPD bis 6. Januar möglich.  

 

Zulassungsprozess

Gibt es die Möglichkeit einer bedingten Zulassung?

Leider ist es nicht möglich, eine bedingte Zulassung zu erteilen. 
Sämtliche Qualifikationskriterien (sowohl akademischer als auch sprachlicher Art) müssen vorab nachgewiesen werden.

Wie läuft das Zulassungsverfahren ab?

Das Zulassungsverfahren basiert zunächst auf den eingereichten Unterlagen. Die Entscheidung stützt sich dabei nicht allein auf die Note; vielmehr müssen die Kerninhalte des bisherigen Studiums die erforderlichen Kriterien erfüllen:  die inhaltliche und methodische Gleichwertigkeit mit dem Curriculum unseres Bachelorstudiengangs Chemie an der Universität Regensburg.

Kann die Zulassungskommission auf Basis dieser Unterlagen eine eindeutige Entscheidung treffen, erfolgt unmittelbar die Zulassung oder Ablehnung. In unklaren Fällen laden wir die Bewerberinnen und Bewerber mit ausreichendem Vorlauf zu einer mündlichen Prüfung vor zwei Prüfenden via Zoom ein. Wird diese Prüfung bestanden, kann die Zulassung erteilt werden; andernfalls erfolgt eine Ablehnung.

Kann ich eine Vorab-Einschätzung meiner Eignung erhalten?

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass Bewerbungen ausschließlich im Bewerbungszeitraum geprüft werden können und keine Vorab-Einschätzung Ihrer Eignung erfolgen kann. 

Wann erhalte ich Rückmeldung über meinen Bewerbungsstatus?

Der Zulassungsausschuss bemüht sich nach Kräften, positive Entscheidungen (Zulassungen) so schnell wie möglich zu kommunizieren, sofern dies umsetzbar ist. Spätestens acht Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden Sie über den Status Ihrer Bewerbung informiert.

Nach der Zulassung und Studienplanung

Kann eine ausgesprochene Zulassung auf das Folgesemester übertragen werden?

Leider nein. Die Zulassung gilt nur für das aktuelle Semester. 
Sie können sich jedoch für das darauffolgende Semester erneut bewerben. Zudem haben Sie die Möglichkeit, Ihren Zulassungsbescheid aus dem vorangegangenen Semester dort hochzuladen.

 

Kosten und Finanzierung

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