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Lehre

Prof. Dr. Tabea Bauermeister unterrichtet regelmäßig Kurse im Zivilrecht (einschließlich Vertragsrecht und Deliktsrecht) sowie im Wettbewerbsrecht und der Plattformregulierung.

 

 

 

Lehrveranstaltungen WiSe 26/27

21931

Private Digital Law I

Kurssprache: Deutsch (The course will be held in German.)

Termine: wöchentlich dienstags vom 13.10.2026 bis 02.02.2027

Zeiten: 14:15 bis 15:45 Uhr


 

21102

Schuldrecht I: Vertragliche Schuldverhältnisse

Die Vorlesung behandelt die Vertragstypen des besonderen Schuldrechts. Dazu werden die Charakteristika der einzelnen Vertragstypen und ihre Abgrenzung voneinander erläutert. Schwerpunktmäßig wird das jeweilige allgemeine und besondere Leistungsstörungsrecht behandelt, mit den Schnittstellen zum BGB AT (z.B. Anfechtung, Nichtigkeit) und typischen Problemen aus dem Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen (§§ 305 ff. BGB).

Termine: wöchentlich montags vom 12.10.2026 bis 01.02.2027 und

dienstags vom 13.10.2026 bis 02.02.2027

Zeiten: montags 10:15 bis 11:45 Uhr und mittwochs 10:15 bis 11:45 Uhr

Hinweis: Die Vorlesung findet zusammen mit Herr Prof. Dr. Fritzsche statt.


 

21535

REX - Simulationsübung mündliche Prüfung

Die Übung Mündliche Prüfung im Staatsexamen bereitet auf die Mündliche Prüfung im Staatsexamen vor. In einer Auftaktveranstaltung werden allgemeine Informationen gegeben, in den Folgeterminen ein Prüfungsgespräch simuliert und nachbesprochen.

Einführungstermin: 19.10.2026 -> Vorstellung des Konzepts, Gelegenheit für allgemeine Fragen 

Termine: 02.11., 09.11., 16.11., 23.11., 07.12., 14.12., 21.12.2026 -> bitte nach dem 1. Termin in den  GRIPS Terminplaner (externer Link, öffnet neues Fenster) eintragen; (Zuschauen möglich, Simulation findet allerdings nur bei mindestens drei Teilnehmenden in einem Termin statt)

Zeitenmontags 14:15 bis 15:45 Uhr

Lehrveranstaltungen SoSe 2026

21933

Private Digital Law III

Die Vorlesung Private Digital Law III befasst sich mit der (europäischen) Plattformregulierung. Nach einer Einführung in die Besonderheiten der Plattformökonomie werden die einzelnen Rechtsakte, insbesondere der DMA (Digital Markets Act), der DSA (Digital Services Act) und die P2B-VO (Platform to Business) vertieft betrachtet.

Kurssprache: Deutsch (The course is held in German.)

Termine: wöchentlich dienstags vom 14.04. bis 14.07.2026

Zeiten: 16:00 bis 17:30 Uhr

Raum: H14 (externer Link, öffnet neues Fenster)

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21695

Recht der Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellrecht; SP 9 alt&neu, SP 12)

Die Vorlesung befasst sich mit dem Recht der Wettbewerbsbeschränkungen. In Deutschland wird es traditionell Kartellrecht genannt und im EU-Recht "Wettbewerbsrecht". Es dient dem Zweck, die Existenz von Wettbewerb zwischen Unternehmen auf den Märkten zu gewährleisten, indem es "Wettbewerbsbeschränkungen" untersagt und bekämpft.

Termine: wöchentlich montags vom 13.04. - 13.07.2026 

Zeiten: 14 bis 16 Uhr c.t.

Raum: H11 (externer Link, öffnet neues Fenster)

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21550

REX-Zivilrecht: Rechtsgüterschutz und Schadensausgleich

In einem fallbasierten Kurs wird der examensrelevante Stroff zum Delikts- und Schadensrecht wird wiederholt und vertieft. Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche werden ebenfalls behandelt.

Termine: wöchentlich dienstags vom 05.05.2026 bis 14.07.2026 (10 Termine; 26.5.25 frei)

Zeiten: 09.15 bis 11.45 Uhr

Raum: H19 (externer Link, öffnet neues Fenster)

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21101a

KÜ BGB (Gruppe 3) 

Termine: wöchentlich dienstags vom 14.10.2025 bis 03.02.2026

Zeiten: freitags 10.00 bis 12.00 Uhr c.t. 

Raum: H21 (externer Link, öffnet neues Fenster)

Hinweis: Die KÜ wird von Moritz Eisenschink gehalten. 

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LL.B. Digital Law: Modul Private Digital Law

Welche Vorlesungen gehören zu dem Modul Private Digital Law? Was wird vorausgesetzt?

Dem Modul Private Digital Law gehören vier Vorlesungen an: 

  • Intellectual Property Law (Wintersemester)
  • Private Digital Law I (Wintersemester)
  • Private Digital Law II (Sommersemester)
  • Private Digital Law III (Sommersemester)

Die Vorlesung Private Digital Law III baut auf der Vorlesung Private Digital Law I auf. Diese ist unbedingt zuvor zu besuchen.

Die Vorlesung Private Digital Law II baut auf der Vorlesung Intellectual Property Law auf. Diese ist unbedingt zuvor zu besuchen.

Wie wird das Modul Private Digital Law abgeprüft?

Das Modul Private Digital Law wird im Rahmen einer mündlichen Modulabschlussprüfung abgeprüft. Die Prüfung wird einmal pro Semester – jeweils zum Ende der Vorlesungszeit bzw. Anfang der vorlesungsfreien Zeit – angeboten. 

Muss ich alle Vorlesungen aus dem Modul besucht haben, um an der mündlichen Prüfung teilzunehmen? Welcher Stoff wird geprüft?

Gegenstand der mündlichen Modulabschlussprüfung ist der Stoff aller vier dem Modul zugehörigen Vorlesungen. Der Prüfungsinhalt ist nicht auf die zwei jeweils in dem Semester gehaltenen Vorlesungen beschränkt. Um die Prüfung erfolgreich zu absolvieren, müssen Sie sich daher den Inhalt aller Vorlesungen durch ihren Besuch oder auf anderem Weg angeeignet haben.

Wie und wann melde ich mich zu der mündlichen Modulabschlussprüfung an? 

Die Anmeldung zur mündlichen Prüfung erfolgt über das Prüfungsverwaltungssystem Flexnow (externer Link, öffnet neues Fenster).

Die Anmeldung ist ab dem Montag der zweiten Vorlesungswoche möglich. Die Anmeldefrist endet am 1.2. bzw. 10.7. des jeweiligen Semesters. 

Wann findet die Prüfung statt? Wie erfahre ich meine exakte Prüfungszeit und den Prüfungsort?

Die Prüfung wird einmal pro Semester – jeweils zum Ende der Vorlesungszeit bzw. Anfang der vorlesungsfreien Zeit – angeboten. Das genaue Prüfungsdatum wird jeweils in den ersten Wochen der Vorlesungszeit im Rahmen der zugehörigen Vorlesungen bekannt gegeben und in den entsprechenden GRIPS-Kurs online gestellt.

Wenn Sie sich über Flexnow zur mündlichen Modulabschlussprüfung angemeldet haben, werden Sie ca. eine Woche vor dem Prüfungstag durch die Sekretariate der Dozierenden per E-Mail an Ihre studentische E-Mailadresse zur Prüfung geladen. In dieser Ladung erfahren Sie die die genaue Uhrzeit und den Raum Ihrer Prüfung. Außerdem werden dort die final zugelassenen Hilfsmittel bekanntgegeben. 

Wie kann ich mir die mündliche Modulabschlussprüfung vorstellen? Ist es eine Einzel- oder eine Gruppenprüfung? Wie lange dauert sie?

Die mündliche Modulabschlussprüfung findet als Gruppenprüfung statt. Nach § 20 Abs. 1 PSO beträgt die Prüfungsdauer zwischen 20 und 60 min pro Prüfling, in der Praxis sind es zumeist 20 bis 25 min. Die genaue Ausgestaltung obliegt den jeweiligen Prüfenden. 

Welche Hilfsmittel sind für die mündliche Modulabschlussprüfung zugelassen?

Da die Vorlesungen sehr aktuelle Rechtsakte thematisieren, können sich von Semester zu Semester kleine Änderungen ergeben. Die zugelassenen Hilfsmittel werden jeweils zu Beginn der Vorlesungszeit in den einschlägigen Vorlesungen bekannt gegeben und in den entsprechenden GRIPS-Kursen online gestellt. Außerdem ist ihre Nennung Bestandteil der Ladung zur mündlichen Prüfung.

 

LL.B. Digital Law: Bachelorarbeiten

Wann kann ich die Bachelorarbeit schreiben?

Das Schreiben einer Bachelorarbeit ist immer in der vorlesungsfreien Zeit möglich. Es gibt vier Ausgabetermine. Der erste liegt typischerweise am Mittwoch der dritten vorlesungsfreien Woche, der letzte typischerweise vier Woche vor Beginn des neuen Semesters. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Prüfungssekretariats. (externer Link, öffnet neues Fenster)

Die Bachelorarbeit soll idR. unmittelbar nach der Vorlesungszeit des sechsten Fachsemesters geschrieben werden (§ 21 Abs. 1 PSO). Zwingende Voraussetzung ist, dass bereits 130 LP erbracht wurden (§ 22 Abs. 2 Nr. 1 PSO). 

Wie und wann melde ich mich zur Bachelorarbeit an?

Die Anmeldung zur Bachelorarbeit erfolgt über das Prüfungsverwaltungssystem Flexnow (externer Link, öffnet neues Fenster). Die Anmeldungsfrist beginnt jeweils mit dem ersten Vorlesungstag und endet am 30.11. bzw. 31.5. des Semesters, das der Bachelorarbeit vorangeht. Wenn Sie Ihre Bachelorarbeit im Wintersemester schreiben wollen, müssen Sie sich also z.B. bis zum 31.5. des vorangehenden Sommersemesters anmelden. Bei der Anmeldung können Sie einen von vier Ausgabeterminen wählen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Prüfungssekretariats (externer Link, öffnet neues Fenster).

Bei wem kann ich meine Bachelorarbeit schreiben? 

Die Aufgabenstellenden für Bachelorarbeiten können von Semester zu Semester wechseln. Wer in dem für Sie relevanten Semester Bachelorarbeiten stellt, können Sie über das Prüfungsverwaltungssystem Flexnow (externer Link, öffnet neues Fenster) in Erfahrung bringen. Bei der Anmeldeoption erscheinen alle Namen der im jeweiligen Semester Prüfenden.

Wer bestimmt das Thema der Bachelorarbeit?

Das Thema der Bachelorarbeit wird durch den Aufgabenstellenden bestimmt. Eine Themeneinbringung durch die Studierenden ist nicht vorgesehen. 

Die Aufgabenstellenden geben typischerweise Themen aus, die den von ihnen gehaltenen Vorlesungen zuzuordnen sind, dies ist aber nicht zwingend. Teilweise veröffentlichen die einzelnen Aufgabenstellenden auf ihren Webseiten Hinweise, aus welchen Bereichen Themen vergeben werden. 

Welche Themen werden durch die Juniorprofessur für Bürgerliches Recht und Recht der algorithmenbasierten Wirtschaft vergeben?

werden Aufgabenstellungen vergeben, die den im LL.B. Digital Law von der Juniorprofessur angebotenen Vorlesungen zugehörig sind. Konkret:

  • Am Ende des Wintersemesters werden Themen aus dem Bereich des Private Digital Law I ausgegeben.
  • Am Ende des Sommersemesters werden Themen aus dem Bereich des Private Digital Law III ausgegeben.

Welchen Umfang darf meine Bachelorarbeit haben?

Die Bachelorarbeit darf 30 Seiten bzw. 50.000 Zeichen nicht überschreiten. Die Zeichenvorgabe bezieht sich auf den Haupttext einschließlich Leerzeichen, aber ohne Fußnoten. Die Fußnoten dürfen nur Belege enthalten, keine inhaltlichen Ausführungen. Inhaltliche Ausführungen werden stets auf den Gesamtumfang angerechnet, auch wenn sie unzulässigerweise in die Fußnoten ausgelagert sind.

Wie sieht es mit der Form im Übrigen aus?

Die PSO stellt keine weiteren Anforderungen an die Form. Wenn Sie Ihre Bachelorarbeit an der Juniorprofessur für Bürgerliches Recht und Recht der algorithmenbasierten Wirtschaft schreiben, können Sie sich gern an den Empfehlungen des Lehrstuhls Fritzsche orientieren. Sie finden Sie hier: www.uni-regensburg.de/rechtswissenschaft/fakultaet/lehrstuehle-professuren/lehrstuhl-prof-dr-joerg-fritzsche/lehre

Wie viel Zeit habe ich für meine Bachelorarbeit?

Ab Themenausgabe durch das Prüfungssekretariat haben Sie vier Wochen für die Bearbeitung Ihrer Bachelorarbeit Zeit.

Wie und wo gebe ich meine Bachelorarbeit ab?

Zur Fristwahrung muss die Bachelorarbeit in Form von zwei gebundenen Druckexemplaren und einer zusätzlichen elektronischen Version (pdf-Datei) beim Prüfungssekretariat abgegeben werden (§ 21 Abs. 3 S. 8 PSO). Eine Abgabe bei den Aufgabenstellenden ist nicht fristwahrend.

Wie lang ist die Korrekturzeit? Kann ich einen Antrag auf Eilkorrektur stellen?

Die Korrekturzeit beträgt bis zu zwei Monate. Wenn Ihnen eine besonders frühe Korrektur wichtig ist, sollten Sie daher den ersten Ausgabetermin wählen. Ein Antrag auf Eilkorrektur ist nicht vorgesehen.

Ich habe bereits eine Studienarbeit geschrieben. Kann ich mir diese als Bachelorarbeit anrechnen lassen?

Studienarbeiten aus dem Schwerpunktbereich 7: Recht der Informationsgesellschaft, werden auf Antrag im LL.B. als Bachelorarbeit (Modul DIGLAW 11) anerkannt. Dasselbe gilt für Studienarbeiten aus dem Schwerpunktbereich 9: Wirtschaftsrecht, bzw. ab 01.10.2024 aus dem Schwerpunktbereich 9: Geistiges Eigentum, Wettbewerb und Digitalisierung, wenn sie im Rahmen eines Seminars angefertigt wurden, dessen Oberthema dem Geistigen Eigentum, Plattform- oder sonstigen Digitalisierungsrecht zugeordnet ist. Sonstige Studienarbeiten werden im Einzelfall angerechnet, wenn sie thematisch passen. Die mündliche Universitätsprüfung im Schwerpunktbereich 7: Recht der Informationsgesellschaft wird auf Antrag als Modulprüfung im Modul DIGLAW 07: Public Digital Law, anerkannt. Die mündliche Universitätsprüfung im Schwerpunktbereich 9: Wirtschaftsrecht, bzw. ab 01.10.2024 im Schwerpunktbereich 9: Geistiges Eigentum, Wettbewerb und Digitalisierung kann nicht als Modulprüfung im Modul DIGLAW 06: Private Digital Law anerkannt werden.

Schwerpunktstudium

Mit den Vorlesungen "Recht der Wettbewerbsbeschränkungen" (Kartellrecht) und sowie "Plattformregulierung" (Private Digital Law III) ist die Juniorprofessur in den Schwerpunktbereichen "Geistiges Eigentum, Wettbewerb und Digitalisierung" (SP 9) und "Öffentliches Wirtschaftsrecht" (SP 12) aktiv. 

Angebotene Seminare sind in der Regel auch für den Schwerpunktbereich "Recht der Informationsgesellschaft" (SP 7) geeignet.

Nähere Informationen zu den Schwerpunktbereichen SP9, SP12 und SP7 finden Sie im folgenden PDF (externer Link, öffnet neues Fenster).

Nähere Informationen zum Schwerpunktbereichsstudium allgemein finden Sie auf der Seite der Fakultät:

Fakultät für Rechtswissenschaft

 

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