Professor Hartmann vergibt Dissertationsthemen nur in seinen Forschungsgebieten. Die Betreuung der Promovierenden erfolgt individuell und fortlaufend, regelmäßig und strukturiert. Nach den Leitsätzen „Gute wissenschaftliche Praxis im öffentlichen Recht (externer Link, öffnet neues Fenster)“ soll ein Universitätsprofessor nicht mehr als etwa zehn Promovierende zugleich betreuen.