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Ausbildungsziel

In jedem juristischen Beruf ist souveränes und zielführendes Kommunizieren wichtig. Bereits im Referendariat müssen Vernehmungen und Beratungsgespräche geführt sowie Plädoyers gehalten werden. Daher schreibt das Deutsche Richtergesetz (§ 5a Abs. 3 S. 1 DRiG) vor, dass bereits im Jurastudium praxisrelevante Schlüsselqualifikationen aus dem Bereich der Kommunikation zu berücksichtigen sind. Dieser gesetzliche Ausbildungsauftrag und die hohe Praxisrelevanz des Themas „Kommunikationsfähigkeit“ spiegeln sich jedoch kaum oder gar nicht im Lehrangebot der meisten deutschen Jurafakultäten wider. Ganz anders an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Regensburg: Hier bietet das Ausbildungszentrum REGINA ein praxisnahes Ausbildungsangebot im Bereich Kommunikation in der juristischen Praxis an. Das Lehrangebot umfasst ein breites Spektrum fachspezifischer Kurse und reicht bis zur Vorbereitung auf juristische Wettbewerbe. Das Angebot richtet sich an Regensburger Jurastudierende aller Semester.

Pyramidaler Aufbau

In einem ersten Level werden die grundlegenden Kompetenzen für juratypische Kommunikationssituationen vermittelt und geübt. Darauf aufbauend haben die Studierenden in einem zweiten Level die Gelegenheit, unter Anleitung die erlernten Kompetenzen in Prozesssimulationen (derzeit ausschließlich im Strafrecht) anhand realistischer Fälle aus der juristischen Praxis weiter einzuüben. Schließlich können die Studierenden im dritten Level nach einem individuellen REGINA-Training ihre Fähigkeiten mit Studierenden der eigenen Universität und anderen juristischen Fakultäten in Moot Courts oder dem Regensburger „Linklaters Redewettstreit“ messen. Die Levels bauen vom Herausforderungsniveau aufeinander auf – ein Direkteinstieg in Level 2 oder 3 ist jedoch möglich.

Rechtsgrundlagen

Deutsches Richtergesetz

  • § 5a Abs. 3 S. 1 DRiG
    Die Inhalte des Studiums berücksichtigen die ethischen Grundlagen des Rechts und fördern die Fähigkeit zur kritischen Reflexion des Rechts; sie berücksichtigen ferner die rechtsprechende, verwaltende und rechtsberatende Praxis einschließlich der hierfür erforderlichen Schlüsselqualifikationen wie Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Rhetorik, Streitschlichtung, Mediation, Vernehmungslehre und Kommunikationsfähigkeit.

Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen

  • § 2 S. 1 JAPO
    Die Prüfungen berücksichtigen die rechtsprechende, verwaltende und rechtsberatende Praxis einschließlich der hierfür erforderlichen Schlüsselqualifikationen wie Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Rhetorik, Streitschlichtung, Mediation, Vernehmungslehre und Kommunikationsfähigkeit.
  • § 23 Abs. 2 JAPO
    Das Studium berücksichtigt die Prüfungsinhalte nach § 2 Satz 1 sowie die Bedeutung der ethischen und sozialen Grundlagen des Rechts für die berufliche Praxis.

Studien- und Prüfungsordnung für das Studium der Rechtswissenschaft mit Abschluss Erste Juristische Prüfung an der Universität Regensburg

  • § 2 Abs. 1 S. 3 StPrO
    Das Studium berücksichtigt die rechtsprechende, verwaltende und rechtsberatende Praxis einschließlich der hierfür erforderlichen Schlüsselqualifikationen wie Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Rhetorik, Streitschlichtung, Mediation, Vernehmungslehre, Kommunikationsfähigkeit sowie Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken.
  • § 28 StPrO
    (1) Die Vermittlung von Schlüsselqualifikationen im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 3 wird in alle dafür geeigneten Lehrveranstaltungen integriert.
    (2) Nach Maßgabe des Lehrangebots sollen alle Studierenden im Laufe ihres Studiums besondere Lehrveranstaltungen aus dem Bereich der Schlüsselqualifikationen im Umfang von mindestens zwei Semesterwochenstunden besuchen. Dazu zählen auch der Besuch geeigneter Veranstaltungen anderer Studiengänge und von Veranstaltungen der anwaltsorientierten Juristenausbildung.
  • § 29 StPrO
    (1) Die Lehrveranstaltungen berücksichtigen in geeigneter Form die Anforderungen der rechtsprechenden, verwaltenden und rechtsberatenden Praxis
    (2) Die Fakultät für Rechtswissenschaft bemüht sich, in Zusammenarbeit mit Vertretern der juristischen Praxis im Rahmen der Schlüsselqualifikationen besondere Veranstaltungen der anwaltsorientierten Juristenausbildung anzubieten. Gegenstand solcher Veranstaltungen können namentlich das anwaltliche Berufsrecht, die Vertragsgestaltung sowie die anwaltsorientierte Fallbearbeitung sein.
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