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Welche Voraussetzungen müssen Sie für den Masterstudiengang erfüllen?

Folgende Leistungen sind zu Beginn des Studiums nachzuweisen:

  • Durchschnittsnote gut (2,50) oder besser im ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss mit mindestens sechs Semestern Regelstudienzeit (180 LP)
  • von den 180 LP Kompetenzen im Umfang von zusammen mindestens 60 LP in einem romanistischen Fach aus den Bereichen französische/spanische/italienische Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaft sowie Sprachpraxis
  • Kenntnisse in Französisch, Italienisch oder Spanisch auf dem Niveau GER C 1.1 als Erstsprache
  • Kenntnisse einer weiteren romanischen  Sprache:
    auf dem Niveau GER B1 bei der Wahl von Italienisch oder Spanisch als zweiter romanischer Sprache bzw. auf dem Niveau GER B2 bei Wahl von Französisch als zweiter romanischer Sprache
    oder Kenntnisse der lateinischen Sprache auf dem Niveau GER A2 (Hinweis: falls sie eine Masterarbeit in Romanischer Sprachwissenschaft planen, sind Lateinkenntnisse verpflichtend)
  • Auswahlgespräch zum Nachweis der studiengangspezifischen Eignung, falls die Durchschnittsnote schlechter als „gut“ (2,5) lautet.

Bitte bewerben Sie sich mit folgenden  Unterlagen beim Geschäftsführer/ bei der Geschäftsführerin des Instituts für Romanistik:

  • kurzes Anschreiben
  • Abiturzeugnis
  • Bachelorzeugnis mit Durchschnittsnote von mindestens "gut" (2,5) ODER
    nach 150 LP erreichte  Durchschnittsnote von mindestens "gut" (2,5)
  • Nachweis über Kenntnisse einer romanischen Sprache auf dem Niveau C1.1 (im allgemeinen durch das Bachelorzeugnis nachgewiesen)
  • Nachweis über Kenntnisse einer weiteren romanischen Sprache auf dem Niveau B1 oder B2 (je nach gewählter Sprache, Näheres hierzu in der Anlage Eignungsverfahren zur Prüfungsordnung)

Das Masterstudium kann zum Winter- und zum Sommersemester aufgenommen werden. Die Immatrikulation in den Masterstudiengang ist nur auf der Basis eines Bewerbungsverfahrens (Bewerbungsfrist für das WiSe: 15. Juni, für das SoSe: 1. Januar ) möglich.

Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie auch in der Studien-und Prüfungsordnung.

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