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Der Nachweis aller erforderlichen Leistungen erfolgt studienbegleitend. Eine gesonderte Masterprüfung ist neben der Masterarbeit (Umfang 80 Seiten) nicht vorgesehen.

Die Gesamtnote der Masterprüfung setzt sich laut Prüfungsordnung im Master Romanische Kulturräume (PO vor WS 2025) wie folgt zusammen:

  • arithmetisches Mittel aus den Noten der zwei sprachpraktischen Module der Erstsprache zu einem Sechstel,
  • arithmetisches Mittel aus den Noten der zwei Profilmodule sowie des wissenschaftlichen Vertiefungsmoduls zu drei Sechsteln,
  • Note der Masterarbeit zu zwei Sechsteln.
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