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Bachelorarbeit

Im Rahmen ihrer Bachelorarbeit sollen Studierende zeigen, dass sie innerhalb einer vorgegebenen Frist ein fachliches Problem eigenständig und unter Anwendung wissenschaftlicher Methoden bearbeiten können.

Die Themen werden vom Lehrstuhl vergeben und orientieren sich an aktuellen steuerrechtlichen Fragestellungen sowie an der ökonomischen Analyse steuerlicher Vorschriften. Die methodische Herangehensweise richtet sich nach dem jeweiligen Thema und kann normativ, empirisch oder formal-analytisch sein. In jedem Fall werden Kenntnisse aus den Veranstaltungen „Steuerrechtliche Grundlagen“ sowie „Betriebswirtschaftliche Steuerlehre“ vorausgesetzt.

Ablauf und Organisation

Die Zuteilung an einen Lehrstuhl erfolgt im vorausgehenden Wintersemester zentral über SPUR. Allgemeine Hinweise zur Organisation der Bachelorarbeiten an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät finden Sie auch hier. (externer Link, öffnet neues Fenster)

Wenn Sie dem Lehrstuhl für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre zugeteilt werden, können Sie Ihre Bachelorarbeit im folgenden Sommersemester schreiben. Parallel dazu ist die Teilnahme an der vom Lehrstuhl angebotenen Veranstaltung „Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten“ (2 LP) verpflichtend. Die Veranstaltung findet geblockt an voraussichtlich drei Terminen während der Vorlesungszeit statt.

In begründeten Ausnahmefällen können Sie Ihre Bachelorarbeit auch im darauffolgenden Wintersemester schreiben. In diesem Fall wird die begleitende Veranstaltung ebenfalls im Wintersemester angeboten. Voraussetzung ist auch hier, dass im vorherigen Wintersemester die zentrale Zuteilung an den Lehrstuhl erfolgt ist (s. o.).

Die Zulassung zur Bachelorarbeit erfolgt vor Themenzuteilung durch das Prüfungssekretariat. Die notwendigen Formulare finden Sie hier (externer Link, öffnet neues Fenster). Bitte reichen Sie diesen Antrag nicht beim Lehrstuhl, sondern beim Prüfungssekretariat ein, da dort die Zulassungsvoraussetzungen geprüft werden müssen. Das Prüfungssekretariat bestätigt die Zulassungsvoraussetzungen und schickt Ihren Antrag an den Lehrstuhl. Die Themenzuteilung kann nur erfolgen, wenn dem Lehrstuhl der genehmigte Antrag vorliegt.

Übersicht zum Ablauf:

  1. Zentrale Zuteilung (nur im WS) zum Lehrstuhl für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre
  2. Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit beim Prüfungssekretariat
  3. Bei erfolgter Zulassung: Themenvergabe zu Beginn der Vorlesungszeit im SoSe
  4. Anschließend im SoSe: Schreiben der Bachelorarbeit, Teilnahme an der begleitenden Veranstaltung „Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten“

 

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