Direkt zum Inhalt


Creative Commons Lizenzen

Creative Commons sind standardisierte Lizenzverträge, die es den Urheber­innen und Urhebern erlauben, auf einfache, leicht verständliche, aber gleichzeitig rechtlich haltbare Weise festzulegen, wie ihre Werke von anderen genutzt werden dürfen. Dazu gibt es eine kleine Auswahl an möglichen Lizenz­typen, mit denen vorgegeben werden kann, wie weit die Freigabe bzw. die Nach­nutzung des eigenen Werkes gehen soll. Um Werke möglichst weit und frei – also auch im Sinne von Open Access – zu verbreiten, sind Creative Commons oder andere freie Lizenzen unabdingbar.

Module der Creative Commons Lizenzen

Es gibt vier Lizenzmodule:

  • BY = Attribution; Namensnennung (Nutzer müssen angemessene Urheber- und Rechteangaben machen.)
  • SA = Share-alike; Weitergabe unter gleichen Bedingungen (Das Werk muss nach Veränderungen unter der gleichen Lizenz weitergegeben werden.)
  • NC = Non-commercial; Nicht kommerziell (Das Werk darf nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden.)
  • ND = No derivatives; Keine Bearbeitungen (Das Werk darf nicht verändert werden.)

Diese Module können nach dem Baukastenprinzip zu sechs möglichen Lizenztypen zusammengefügt werden:

Außerdem gibt es noch CC0 (externer Link, öffnet neues Fenster) (ähnlich Public Domain), das unbeschränkte Nutzung erlaubt.

International liegen die Lizenzen momentan in der Version 4.0 vor. Bis Version 3.0 wurden sie noch an Rechtssysteme verschiedener Länder angepasst.

Vorteile von Creative Commons Lizenzen

Die CC-Lizenzen erleichtern die Verbreitung und Nutzung von Werken in der digitalen Welt.

  • Das Urheberrechtsgesetz erlaubt die Nutzung eines Werkes nur in engen Schranken. Beispielsweise ist für die eigene wissenschaftliche Forschung die Vervielfältigung (nicht aber die Verbreitung) von 75 Prozent eines Werkes erlaubt. Für den Unterricht und die Lehre an Bildungseinrichtungen dürfen nur bis zu 15 Prozent eines Werkes genutzt werden (siehe auch Urheberrecht). Möchte eine Autorin oder ein Autor, dass ihr oder sein Werk komplett kopiert, heruntergeladen, weitergegeben oder öffentlich wiedergegeben werden darf und dadurch leichter verbreitet werden kann, kann er diese Rechte allen Nutzenden mithilfe der CC-Lizenzen schnell und einfach einräumen.
  • Wenn Inhalte CC-lizenziert sind, gibt es weniger rechtliche Unsicherheiten. Forscher können Ergebnisse produktiver nachnutzen und darauf aufbauen – ein wichtiges Fundament für wissenschaftliches Arbeiten und Innovation. Forschung wird insgesamt effizienter.
  • CC-Lizenzen sind somit ein wichtiger Bestandteil, um Werke im Open Access zugänglich zu machen. Sie zeigen den Nutzenden an, dass Werke nachgenutzt werden dürfen, und auf welche Art und Weise. Ohne Lizenzen erschweren Unklarheiten, ob Daten, Texte oder Graphiken wiederverwendet werden dürfen, wissenschaftliches Arbeiten.
  • Die deutschen Wissenschaftsorganisationen forderten bereits 2003 in der Berliner Erklärung, dass Urheberinnen und Urheber „allen Nutzern unwiderruflich das freie, weltweite Zugangsrecht zu diesen Veröffentlichungen“ gewähren sollen und ihnen weiter erlauben sollen, „diese Veröffentlichungen – in jedem beliebigen digitalen Medium und für jeden verantwortbaren Zweck – zu kopieren, zu nutzen, zu verbreiten, zu übertragen und öffentlich wiederzugeben sowie Bearbeitungen davon zu erstellen und zu verbreiten, sofern die Urheberschaft korrekt angegeben wird“.
  • Arbeiten, die frei verfügbar sind, werden von Nutzenden öfter verwendet als Werke, die nicht frei sind. Suchmaschinen listen sie deshalb eher weiter oben und machen sie damit noch sichtbarer. Somit sind sie auch weiter verbreitet und werden öfter zitiert. Der Bekanntheitsgrad des Urhebers oder der Urheberin nimmt zu und damit auch die Nachfrage nach seinen anderen Werken. Mehr Werbeerträge, höhere Anerkennung und höhere Bezahlung können weitere positive Folgen sein.
  • Will jemand ein Werk ohne CC-Lizenz auf seiner Website o. ä. verwenden, müsste er dafür extra den Urheber oder die Urheberin um Erlaubnis bitten. Das Gleiche gilt, wenn jemand das Werk als Grundlage für ein darauf aufbauendes Werk nehmen oder die Texte übersetzen will. Da die direkte Nachfrage beim Urheber oder der Urheberin vielen zu aufwendig ist, wird das Werk deshalb oft gar nicht oder aber ohne Erlaubnis genutzt, was beides meist nicht im Sinn des Urhebers oder der Urheberin ist. Mit einer CC-Lizenz dagegen sind diese Nutzungen bereits von vornherein klar geregelt: Durch CC-BY beispielsweise dürfen Inhalte auf Websites gestellt oder übersetzt und weiterverbreitet werden. ND-Module verbieten Veränderungen am Original.
  • Durch Symbole/Kürzel sind die CC-Standard-Lizenzverträge schnell und einfach für jedermann weltweit verständlich. Einfache Regeln, die von Nutzenden verstanden werden, werden auch eher eingehalten. Eine ausführliche Erklärung der Nutzungsrechte ist nachlesbar unter den verlinkten – juristisch ausformulierten – Lizenzverträgen. Eine maschinenlesbare Version lässt Suchmaschinen die Lizenz erkennen.
  • Für die Urheberinnen und Urheber ist es mit wenigen Klicks möglich, eine Lizenz zu erstellen und dadurch ohne großen Aufwand für einen Vertragsabschluss eine rechtsverbindliche Vereinbarung mit jedem, der an der Nutzung des Werkes interessiert ist, zu schließen, ohne direkt in Kontakt treten zu müssen. Die Verwendung der CC-Lizenzen ist kostenlos.
  • CC-Lizenzen sind bereits sehr bekannt. Durch sie stehen heute schon Millionen urheberrechtlich geschützte Werke zur freien Verfügung. Über bestimmte Plattformen und Suchmaschinen kann gezielt nach Werken unter freien Lizenzen gesucht werden.

Rechte und Pflichten der Nutzenden

Unter den vom Lizenztyp festgelegten Bedingungen wird den Nutzenden ein einfaches, zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht eingeräumt, um

  • das Werk in beliebiger Form und Menge zu vervielfältigen und es in Sammelwerke zu integrieren,
  • das Werk zu verbreiten,
  • das Werk öffentlich zu zeigen
  • und eventuell – je nach CC-Lizenz Abwandlungen/ Übersetzungen/ Bearbeitungen/ Anpassungen anzufertigen und darauf aufzubauen (mit deutlicher Kennzeichnung, dass es eine Abwandlung ist).

Damit jemand ein Werk mit CC-Lizenz nachnutzen darf, muss dieser

  • angemessene Urheberangaben machen (empfohlen wird auch die Angabe des Werktitels),
  • den Link zur Fundstelle angeben,
  • die zugrunde liegende Lizenz angeben,
  • den Link zur Lizenzurkunde beifügen und
  • angeben, ob Änderungen vorgenommen wurden.

Als Merkhilfe für angemessene Urheberangaben eignet sich die TASL-Formel: Title, Author, Source, Licence + zusätzliche Urheberrechts- und Bearbeitungshinweise. Die Darstellung dieser Informationen ist nicht vorgegeben und hängt auch vom Medium ab.

Eine ideale Urheberangabe wäre etwa: Werktitel (verlinkt zur Quelle) by Peter Meier / CC BY (verlinkt zur Lizenzurkunde)
Bei Abwandlungen würde beispielsweise hinzugefügt: This work XY is a derivative of …

Hinweise zu einzelnen Modulen

Die Verwendung von Non-Commercial-Modulen ist äußerst umstritten, da diese oft unbeabsichtigte, aber gravierende Nachteile mit sich bringen. Beispielsweise schließen sie manchmal auch Hausärzte, freiberufliche Dozenten, private Bildungseinrichtungen, nicht-kommerzielle und gemeinnützige Organisationen sowie Datenbanken von der Verwendung aus. Gleichzeitig ist darüber hinaus in vielen Verlagsverträgen (z. B. auch bei Springer, Wiley, Elsevier, zumindest in 2024) aber geregelt, dass bei Wahl der NC-/ND-Lizenzen alle Nutzungsrechte für Bearbeitungen oder kommerzielle Nutzungen exklusiv an den Verlag übertragen werden! Dies bietet den Verlagen eine neue Möglichkeit, Geld mit Ihrem Werk zu erwirtschaften, ohne dass die Urheber/innen selbst davon einen Nutzen haben. Auch Autorinnen und Autoren selbst müssen dann eine Genehmigung vom Verlag einholen, wenn sie ihre eigenen Werke noch einmal für kommerzielle Zwecke verwenden möchten.
Das NC-Modul schützt auch nicht vor der Verwendung durch KI, denn durch die Übertragung der Rechte an die Verlage besitzen (nur) diese die Möglichkeit, Ihre Daten exklusiv weiterzuverkaufen. Sind die Werke sowieso frei verfügbar, ist diese Möglichkeit nicht so rentabel.
Als Alternative zu CC-BY-NC wird CC BY-SA empfohlen, da dann Abwandlungen des Werkes zwar auch verkauft werden dürfen, sie aber auch unter dieser freien Lizenz verfügbar bleiben müssen. Weitere Informationen dazu finden Sie in der irights-Quelle und der UNESCO-Quelle (Seite 48–54).
Deshalb wird von wissenschaftlichen Institutionen für eine bestmögliche Verbreitung und Nachnutzung CC-BY empfohlen.

Die Verwendung von Non-Derivatives-Modulen schränkt den Einfluss des Werkes ebenfalls ein, da Nutzer nicht mehr darauf aufbauen und keine geänderten Versionen erstellen können. Dazu gehören Übersetzungen, Neuarrangements, Verfilmungen.

Mit dem Lizenztyp CC0 verzichtet der Datengeber oder die Datengeberin (so weit dies nach deutschem Urheberrecht möglich ist) auf die Urheberrechte bzw. räumt vollumfassende Nutzungsrechte ein. Da Urheberrechtsangaben bei wissenschaftlichen Texten essentiell sind, ist hier CC0 nicht gebräuchlich. Bei quantitativen Forschungsdaten dagegen wird die Vergabe von CC0 empfohlen, damit die Daten auch bei anderen Forschungen problemlos nachgenutzt werden können. Für reine Daten, die nicht urheberrechtlich geschützt sind, ist zur Klarstellung eine Kennzeichnung mit CC0 ebenfalls sinnvoll.

Kontakt

nach oben