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Bibliotheksausweis für Mitarbeitende der Universität und des Klinikums

Bitte füllen Sie den Antrag auf einen Bibliotheksausweis für Mitarbeitende (externer Link, öffnet neues Fenster) (abrufbar im Uninetz) aus und fügen Sie Ihren Arbeitsvertrag oder das Begleitschreiben zur Urkunde bei. Der Bibliotheksausweis wird mit der Hauspost zugeschickt.

Wenn Sie den Ausweis verlängern möchten, wenden Sie sich bitte an ausweis.ub​(at)​ur.de (öffnet Ihr E-Mail-Programm).

Lizenzierte E-Medien können Sie auch ohne Bibliotheksausweis nutzen. Loggen Sie sich mit Ihrem RZ-Account an einem PC an der Uni, im WLAN Eduroam oder über VPN ein.

Sonderkonto für Professorinnen und Professoren mit Vertretungsbedarf durch Dritte (z.B. SHKs)

Wenn Sie als Professorin oder Professor bestimmte bibliotheksbezogene Aufgaben wie Bücher bestellen, ausleihen und Leihfristen verwalten von Dritten, z.B. SHKs oder Sekretariatsmitarbeitenden, erledigen lassen möchten, können Sie dafür ein Sonderkonto einrichten lassen. Dieses ist unabhängig von Ihrem persönlichen Bibliothekskonto. Die Verantwortung für das Sonderkonto liegt bei der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller.

Bei diesen Sonderkonten erfolgt der Login nicht über den RZ-Account. Stattdessen erhalten Sie einen eigenen Bibliotheksausweis für Ihre Professur, mit Benutzernummer und Passwort.

So beantragen Sie ein Sonderkonto

Bitte senden Sie eine E-Mail an ausweis.ub(at)ur.de (externer Link, öffnet neues Fenster) mit folgenden Angaben:

  • Name der Kontoinhaberin, des Kontoinhabers (Professorin, Professor mit Vertretungsbedarf)
  • E-Mail-Adresse für Bibliotheksbenachrichtigungen (z. B. Rückgabeerinnerungen)
  • Allgemeine Kontaktdaten (z.B. des Sekretariats)

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an ausweis.ub(at)ur.de (externer Link, öffnet neues Fenster)

Bibliotheksausweis für externe Nutzende

Externe Nutzende, z. B. OTH-Angehörige, Schülerinnen und Schüler und andere Interessierte, füllen bitte den Antrag auf einen Bibliotheksausweis für externe Nutzende (externer Link, öffnet neues Fenster) aus.

Der Ausweis ist kostenlos. Sie werden von uns über die Abholung informiert.

Wenn Sie den Ausweis verlängern möchten, wenden Sie sich bitte an ausweis.ub​(at)​ur.de (öffnet Ihr E-Mail-Programm) oder vor Ort an die Infotheke (Öffnungszeiten).

Lizenzierte E-Medien können Sie an einem PC im Infozentrum nutzen.

Wenn Sie die Universitätsbibliothek Regensburg nicht vor Ort nutzen können, lassen Sie sich einen Bibliotheksausweis an einer (Stadt-)Bibliothek in Ihrer Nähe ausstellen. Diese bieten in der Regel an, Medien aus wissenschaftlichen Bibliotheken per Fernleihe zu bestellen. 

Bitte melden Sie sich umgehend, wenn sich Ihre Adresse geändert hat oder Sie Ihren Bibliotheksausweis verloren haben.

Fragen zum Bibliotheksausweis

Wie kann ich mich in meinem Konto anmelden?

Melden Sie sich oben rechts unter „Login“ im Katalog an, um Medien zu bestellen und um Ihr Konto einzusehen.

Studierende und Mitarbeitende der Universität Regensburg melden sich mit dem RZ-Account an.

Externe Nutzende melden Sie sich mit der Bibliotheksnummer auf dem Bibliotheksausweis und ihrem Passwort an.

Wenn Sie sich zum ersten Mal anmelden oder Ihr Passwort vergessen haben, klicken Sie im Anmeldefenster auf „Neues Passwort erstellen“. Sie erhalten eine E-Mail zum Ändern des Passworts.

In Ihrem Konto im Bibliothekskatalog unter "Profil" können Sie das Passwort jederzeit ändern.

Was mache ich, wenn ich mein Passwort vergessen habe?

Studierende und Mitarbeitende der Universität Regensburg: Wenden Sie sich an das Rechenzentrum, wenn Sie ihr Passwort für den RZ-Account vergessen haben.

Externe Nutzende: Wählen Sie "Login" - "Anmeldung für externe Nutzende" - "Neues Passwort erstellen".

Geben Sie Ihre Bibliotheksnummer ein und wählen Sie "Neues Passwort erstellen". Sie bekommen eine E-Mail mit einem Link zum Erstellen eines neuen Passwortes zugesandt.

Warum ist mein Ausweis gesperrt?

Es gibt mehrere Ursachen, warum Ihr Ausweis gesperrt sein kann:

  • Ihr Bibliotheksausweis ist abgelaufen. Er ist ein Jahr gültig und kann verlängert werden.
  • Die Leihfrist Ihrer Ausleihen ist abgelaufen oder Sie haben Mahnungen noch nicht bezahlt.
  • Die Universitätsbibliothek hat Ihnen Post geschickt, die nicht zugestellt werden konnte.

Bitte wenden Sie sich in allen Fällen an unsere Auskunft.

Wie kann ich meinen Bibliotheksausweis verlängern lassen?

Externe Nutzende:

Bitte kommen Sie mit Bibliotheksausweis und Personalausweis zur Auskunft im Infozentrum (Öffnungszeiten) oder kontaktieren Sie uns per E-Mail unter ausweis.ub​(at)​ur.de (öffnet Ihr E-Mail-Programm).

Mitarbeitende:

Bitte kommen Sie mit Bibliotheksausweis und ihrem aktuellen Arbeitsvertrag zur Auskunft im Infozentrum (Öffnungszeiten) oder senden Sie uns die Seite Ihres Arbeitsvertrags mit Namen und aktueller Laufzeit per E-Mail an ausweis.ub​(at)​ur.de (öffnet Ihr E-Mail-Programm).

Was mache ich, wenn ich meinen Bibliotheksausweis verloren habe?

Bitte wenden Sie sich an ausweis.ub​(at)​ur.de (öffnet Ihr E-Mail-Programm), um Ihren Bibliotheksausweis sperren zu lassen. Gerne stellen wir Ihnen einen neuen Ausweis aus.

Kann ich auch ohne Bibliotheksausweis die Bibliothek nutzen?

Bücher in unseren Lesesälen und der Lehrbuchsammlung sind frei zugänglich und können vor Ort genutzt werden.

Mit unseren Buchscannern können Sie kostenlose Scans anfertigen und diese auf den eigenen USB-Stick abspeichern.

Falls Sie Bücher aus unserem Magazin benötigen, kontaktieren Sie uns bitte einige Tage vor Ihrem Besuch unter info.ub​(at)​ur.de (öffnet Ihr E-Mail-Programm). Wir legen die Bücher an der Infotheke im Infozentrum für Sie für die Einsichtnahme vor Ort bereit.

Benötigen Sie häufiger Medien aus der Universitätsbibliothek, beantragen Sie bitte einen Bibliotheksausweis. Damit können Sie selbst Medien über den Katalog bestellen.

Kann ich einen Bibliotheksausweis erhalten, wenn ich noch nicht volljährig bin?

Personen über 16 Jahre können einen Bibliotheksausweis beantragen. 

Wenn Sie zwischen 16 und 18 Jahren alt sind, benötigen Sie für die Bibliotheksbenutzung die Einverständniserklärung (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei) Ihrer Erziehungsberechtigten.

Bitte bringen Sie zur Abholung Ihres Bibliotheksausweises mit:

  • das von der/n erziehungsberechtigten Person(en) unterschriebene Formular im Original
  • die/den Personalausweis(e) der erziehungsberechtigten Person(en) im Original
  • Ihren eigenen Personalausweis im Original
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