Einen Tischapparat beantragen
Wenn Sie eine schriftliche Prüfungsarbeit, d. h. eine Masterarbeit, eine Zulassungsarbeit gemäß Lehramtsprüfungsordnung (LPO) I, eine Dissertation oder eine Habilitationsschrift, anfertigen, können Sie beim zuständigen Fachreferat einen Tischapparat beantragen.
- Bitte suchen Sie sich zunächst einen Tisch in einem Lesesaal aus. Auf den Lageplänen finden Sie die Tischapparate eingezeichnet.
- Hier können Sie einsehen, welche Tischapparate noch frei sind: https://katalog.uni-regensburg.de/vufind/Record/355.00000023329
- Füllen Sie das Antragsformular (PDF, 2 Seiten) aus und lesen die Hinweise unter „Bitte beachten“ genau durch.
- Schicken Sie das ausgefüllte Antragsformular mit der Bestätigung des Prüfungsamts (eingescannt oder abfotografiert) oder des Betreuers/der Betreuerin Ihrer Arbeit (E-Mail) an die Funktionsadresse des zuständigen Fachreferats.
- Nachdem das Fachreferat Ihren Antrag per E-Mail bestätigt hat, ist ein fester Arbeitsplatz im Lesesaal für Sie reserviert. Sie erhalten einen Tischapparats-Ausweis mit Ihrer Tischnummer bei der Aufsicht des entsprechenden Lesesaals. Auf diesen Ausweis können Sie die Medien aus dem jeweiligen Lesesaal verbuchen (max. 20), die Sie auf den Tisch stellen möchten.
- Für alle anderen Materialien, z. B. Bücher aus der Fernleihe, aus dem Magazin oder aus Privatbesitz, eigene Ordner, Laptops usw., tragen Sie selbst die Verantwortung. Die Universitätsbibliothek übernimmt dafür keine Haftung. Es wird dringend empfohlen, diese Materialien nicht in den Tischapparat einzustellen bzw. auf dem Tisch zu belassen. Gerne können Sie sich bei der Aufsicht des Lesesaals einen Spindschlüssel ausleihen.
- Wird eine Verlängerung benötigt, muss der Nutzer/die Nutzerin diese per E-Mail beim zuständigen Fachreferat beantragen.
- Ihre Daten werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e) DSGVO i. V. m. Art. 4 ff. BayDSG und §§ 2, 3, 13 und 15 ABOB verarbeitet. Die Universitätsbibliothek Regensburg als zentrale Einrichtung der Universität Regensburg ist berechtigt, personenbezogene Daten zu verarbeiten, soweit dies zur rechtmäßigen Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Die Daten werden ausschließlich zur Bereitstellung des Tischapparates verwendet und nach Abschluss der Ausleihe gelöscht. Eine Übermittlung an Dritte ist ausgeschlossen.