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Anrechnung von Studienleistungen - Was muss ich beachten?
 

Bachelor und Master Erziehungswissenschaft

Die Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen ist in §12 der Prüfungsordnung (externer Link, öffnet neues Fenster) geregelt.

Bei Fragen zur Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen wenden Sie sich bitte an Dr. Helen Jossberger

Allgemeine Pädagogik - Lehramt

Die Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen ist in §13 der Prüfungs- und Studienordnung für den universitären Prüfungsteil der Ersten Prüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen geregelt.

Bei Fragen zur Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen wenden Sie sich bitte an Prof. Dr. Eleni Stamouli.

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