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Über uns


Ansprechpartner

Behördliche Datenschutzbeauftragte der Universität:

Susanne Stingl

Universität Regensburg 

Dienstgebäude "Altes Finanzamt"

Raum 135, 1. OG.

Landshuter Straße 4

93047 Regensburg

Telefon 0941 943-5376

Fax 0941 943-5369


Mitarbeitende im Datenschutzbüro der Universität:


Lisa Braese

E-Mail lisa.braese@ur.de

Telefon 0941 943-5358


E-Mail

Sie können uns unter folgender E-Mail kontaktieren:

dsb@ur.de


Hinweis

Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit der Datenschutzbeauftragten in Verbindung. Datenschutzrechtliche Beratungen können insbesondere bei komplexeren Vorhaben, Vertragsverhandlungen und Sachverhalten, an denen mehrere Parteien beteiligt sind, mehrere Wochen in Anspruch nehmen.


Aufgaben & Stellung der Datenschutzbeauftragten

Gemäß Art. 39 DSGVO obliegen dem Datenschutzbeauftragten der Universität insbesondere folgende Aufgaben im Bereich des Datenschutzes:

  • Unterrichtung und Beratung der Universitätsleitung und der Beschäftigten, die Verarbeitungen durchführen;
  • Überwachung der Einhaltung des Datenschutzrechts sowie der Strategien des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters für den Schutz personenbezogener Daten einschließlich der Zuweisung von Zuständigkeiten, der Sensibilisierung und Schulung der an den Verarbeitungsvorgängen beteiligten Mitarbeiter und der diesbezüglichen Überprüfungen;
  • Beratung – auf Anfrage – im Zusammenhang mit der Datenschutz-Folgenabschätzung und Überwachung ihrer Durchführung gemäß Artikel 35 DSGVO;
  • Zusammenarbeit mit dem Landesbeauftragten für Datenschutz (Aufsichtsbehörde);
  • Tätigkeit als Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde in mit der Verarbeitung zusammenhängenden Fragen, einschließlich der vorherigen Konsultation gemäß Artikel 36 DSGVO, und gegebenenfalls Beratung zu allen sonstigen Fragen.

Der Datenschutzbeauftragte trägt bei der Erfüllung seiner Aufgaben dem mit den Verarbeitungsvorgängen verbundenen Risiko gebührend Rechnung, wobei er die Art, den Umfang, die Umstände und die Zwecke der Verarbeitung berücksichtigt.


Der Datenschutzbeauftragte der Universität hat als behördlicher Datenschutzbeauftragter nach Art. 38 DSGVO folgende Stellung:

  • Die Universitätsleitung und deren Auftragsverarbeiter stellen sicher, dass der Datenschutzbeauftragte ordnungsgemäß und frühzeitig in alle mit dem Schutz personenbezogener Daten zusammenhängenden Fragen eingebunden wird.
  • Sie unterstützen den Datenschutzbeauftragten bei der Erfüllung seiner oben genannten Aufgaben, indem sie die für die Erfüllung dieser Aufgaben erforderlichen Ressourcen und den Zugang zu personenbezogenen Daten und Verarbeitungsvorgängen sowie die zur Erhaltung seines Fachwissens erforderlichen Ressourcen zur Verfügung stellen.
  • Die Universitätsleitung stellt sicher, dass der Datenschutzbeauftragte bei der Erfüllung seiner Aufgaben keine Anweisungen bezüglich der Ausübung dieser Aufgaben erhält. Der Datenschutzbeauftragte darf von der Universitätsleitung wegen der Erfüllung seiner Aufgaben nicht abberufen oder benachteiligt werden. Der Datenschutzbeauftragte berichtet unmittelbar der Universitätsleitung.
  • Betroffene Personen können den Datenschutzbeauftragten zu allen mit der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten und mit der Wahrnehmung ihrer Rechte gemäß dieser Verordnung im Zusammenhang stehenden Fragen zu Rate ziehen.
  • Der Datenschutzbeauftragte ist rechtlich bei der Erfüllung seiner Aufgaben an die Wahrung der Geheimhaltung oder der Vertraulichkeit gebunden.

Der Datenschutzbeauftragte kann andere Aufgaben und Pflichten wahrnehmen. Die Universitätsleitung stellt sicher, dass derartige Aufgaben und Pflichten nicht zu einem Interessenkonflikt führen.


Allgemeine Datenschutzerklärung

Datenschutzerklärung der Universität Regensburg

Die allgemeine Datenschutzerklärung der Universität Regensburg finden Sie unter folgendem Link:

Datenschutzerklärung der Universität Regensburg - Universität Regensburg (uni-regensburg.de)

Sollten Sie hierzu Fragen haben, können Sie sich gerne unter dsb@ur.de an uns wenden.


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