Zölle! Das Für und Wider von Handelsbeschränkungen von Friedrich List bis Donald Trump
Handels- und Zollgeschichte Deutschlands 1833 - 1957
(Autor: Julian Schober)
1. Abstract
Der nachstehende Beitrag behandelt die Geschichte des Außenhandels der deutschen Territorien beginnend mit der Gründung des ersten Deutschen Zollvereins 1833 bis zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) 1957.
Der Beitrag beginnt mit der Gründung des ersten Deutschen Zollvereins und der Lehre Friedrich Lists, der zu dessen Gründung einiges beigetragen hat und steigt mit der Gründung des zweiten Deutschen Zollvereins direkt in die wechselhafte Außenhandelspolitik des Kaiserreichs ein, die während des Ersten Weltkrieges größtenteils zum Erliegen kam. Anschließend werden die turbulenten Jahre der Weimarer Republik, gekennzeichnet durch Hyperinflation und die Weltwirtschaftskrise, behandelt, bis sich mit Beginn des Dritten Reichs eine Außenhandelspolitik etabliert, die mehr an Tauschhandel erinnerte und die im Zweiten Weltkrieg in einem System der Ausbeutung kulminierte. Den Abschluss bildet die Darstellung des langsamen Wiedererstarkens des deutschen Außenhandels ab 1949 und der Abgabe der Zoll- und Außenhandelspolitik an supranationale Organisationen ab 1951.
2. Friedrich List
Im Jahr 1798 in Reutlingen geboren, setzte sich List mit der Gründung des Allgemeinen Deutschen Handels- und Gewerbevereins früh für den Abbau innerdeutscher Zollschranken ein. Obwohl deren Anzahl durch die Zusammenlegung der kleinen und kleinsten Reichsterritorien durch die Mediatisierung (1803-1806) bereits um 90% reduziert worden war, bestand der nach der Exilierung Napoleons gegründete Deutsche Bund aus 39 souveränen Staaten, die jeweils eigene Zollgrenzen besaßen. Die Zollpolitik sollte nach den Vorstellungen Lists von den Einzelstaaten auf die Wirtschaftsunion übergehen, die handelspolitischen Nachteile Deutschlands durch „Vergeltungszölle“ nach Außen kompensiert werden. Aufgrund seiner liberalen Zoll- und Kommunalpolitik geriet der Abgeordnete im württembergischen Landtag jedoch in Konflikt mit König Wilhelm I., floh 1825 in die USA, wo er die Idee der „Erziehungszölle“ entwickelte - diese schützen die junge, noch nicht konkurrenzfähige Industrie eines Staates im Stadium der Industrialisierung - und für die Vorteile der Eisenbahn sensibilisiert wurde. Beide Ideen brachte er bei seiner Rückkehr 1834 nach Deutschland mit.
3. Die deutschen Zollvereine
Eine Beseitigung der Zollgrenzen sollte nach Lists Vorstellung einen deutschen Wirtschaftsraum schaffen, in dem die großen (Preußen, Österreich), mittleren (Bayern, Sachsen, Württemberg etc.) sowie kleinen deutschen Staaten unter einem Dach vereint gewesen wären. Insofern war eine wirtschaftliche Einigung Deutschlands die Voraussetzung für die politische Einigung, die Zoll- mithin auch Reichspolitik. Dies war allen Betroffenen klar, weshalb es gegen diese Pläne vielseitigen Widerstand, unter anderem von den Parlamenten Bayerns und Württembergs, gab.
Treiber der handelspolitischen Einigung der deutschen Lande war der Bau erster Eisenbahnlinien in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Diese - zunächst privat betriebenen - Strecken boten ein so offensichtliches Potenzial in der Beförderung von Wirtschaftsgütern und Personen, dass sie nach und nach verstaatlicht wurden. Gleichzeitig nahm die zollpolitische Einigung Fahrt auf: Der Aufhebung aller Zollschranken auf preußischem Territorium folgte die Unterzeichnung verschiedener Handelsverträge (1828: Mitteldeutscher Handelsverein und 1829: bayerisch-preußischer Handelsvertrag), die sich teilweise gegen Preußen als dominierender Macht richteten. Die Gründung des ersten deutschen Zollvereins auf Initiative Preußens (1834) führte zu einem Deutschland, das erstmals als ein fast einheitliches Handelsgebiet gelten konnte. Der Krieg, den Preußen 1866 gegen Österreich und die süddeutschen Staaten führte, machte den ersten Zollverein obsolet und führte zur Gründung des 2. Deutschen Zollvereins 1867.
Mit der Gründung des deutschen Kaiserreichs am 01.01.1871 ging das Recht, Zölle zu erheben, von den Einzelstaaten auf den Zentralstaat über. Die Börsenkrise ab 1873 führte zur Abkehr von der liberalen Wirtschaftspolitik des Zollvereins und zur Einführung moderater Zölle, die jedoch primär dem Staat Einnahmen bringen, weniger eine bestimmte Industriesparte schützen sollte. Vor allem die Landwirtschaft stand jedoch unter Druck, mit erheblich billigeren Importen, z.B. aus dem Zarenreich, konkurrieren zu sollen, weshalb die ostelbischen Junker politischen Druck auf die Regierung auszuüben begannen. Dieser führte zur Einführung entsprechender Schutzzölle durch Reichskanzler Otto von Bismarck. Diese wurden ab 1890 unter Reichskanzler Leo von Caprivi wiederum gesenkt, wodurch die Landwirtschaft erneut unter Druck geriet. Zudem schuf Caprivi ein komplexes Netz aus Handelsverträgen mit diversen europäischen Staaten. Auf diese Weise wollte er einen - bereits befürchteten - großen europäischen Krieg verhindern.
4. Weltkriege und Zwischenkriegszeit
Mit dem Ausbruch des Ersten Weltkriegs im Sommer 1914 kam der deutsche Außenhandel fast sofort zum Stillstand. In Erwartung eines kurzen Krieges erließ der Reichstag Ausfuhrverbote für kriegsrelevante Güter, Importerleichterungen für Lebensmittel und Zollfreiheit auf Futtermittel, Erdöl und anderes. Diese Maßnahmen sollten Anreize liefern, nach Deutschland zu exportieren, bevor eine englische Seeblockade Deutschland von seinen Handelsbeziehungen abschneiden könnte. Diese wirkte sich jedoch bereits ab August 1914 verheerend aus, und führte zu einem Einbruch der Gesamtfertigungszahlen (Rüstungsindustrie: bis zu 40%) und erzwungener Ersatzwirtschaft. Erhebliche Nahrungsmittelknappheit war nur eine der Folgen.
Die Zwischenkriegszeit erlebte unmittelbar nach Kriegsende eine Konvergenz der Krisen, die durch hohe Staatsverschuldung, Streiks und die Hyperinflation (1923) gekennzeichnet war. Die zunächst beibehaltenen Zölle u.a. zum Schutz der Bauern wurden aufgegeben und der Rapallo-Vertrag mit der UdSSR (1922) sowie der Beitritt zum Völkerbund (1926) markierten die Überwindung der (handels)politischen Isolierung Deutschlands. Es folgten weitere Handelsabkommen, u.a. mit Italien, Ungarn und Polen. Die Aufschwungphase (1924-1929) fand ihr jähes Ende durch die Weltwirtschaftskrise, die die Rückkehr zu starkem Protektionismus mit sich brachte.
Das Dritte Reich (1933-1945) litt von Beginn an unter eklatantem Devisenmangel. Es bildete sich ein neues System bilateraler Handelsverträge heraus, dass im Prinzip auf Tauschhandel beruhte ("Clearing-Abkommen"). Unter diesem Gesichtspunkt entwickelte sich der Außenhandel zu einem Werkzeug politischer Einflussnahme, der Handel mit den ebenfalls devisenschwachen Partnern entwickelte eine deutliche Asymmetrie zugunsten Deutschlands und brachte seine Handelspartner zunehmend in Abhängigkeit. Dieses System wurde prinzipiell auch während des Zweiten Weltkriegs (1939-1945) beibehalten, obwohl de facto das Modell der Ausplünderung besetzter Gebiete (z.B. im Generalgouvernement und den Reichskommissariaten Ostland und Ukraine) es nach und nach überformte.
5. Besatzungszeit, Wirtschaftswunder und Wirtschaftsgemeinschaften
Nach dem Ende des 2. Weltkrieges war das zerstörte Deutschland umso stärker von Importen abhängig, gleichzeitig als besetztes Land nicht zu einer souveränen Politik imstande. Die Kontrolle lag vollständig bei den alliierten Besatzungsorganen. Den Beginn des wirtschaftlichen Aufschwungs markiert das European Recovery Program (ERP, auch „Marshall-Plan"), durch das Deutschland von 1948 bis 1953 Hilfen zur Wiederankurbelung seiner Wirtschaft in Höhe von ca. 1,4 Mrd. US-Dollar erhielt. Der Außenhandel Deutschlands und die Wirtschaft der USA profitierten beide in erheblichem Maße von diesem Programm: Ein Großteil des Geldes wurde in Form von Zuschüssen auf aus den USA importierten Waren gewährt. Den Gegenwert dieser Importe zahlte die (west-)deutsche Bundesregierung in einen Fonds ein, sodass ein Staatsfonds zum Wiederaufbau des Landes entstand.
Die zunächst zur Entscheidung über die Verwendung der Mittel aus dem Marshall-Plan gegründete OEEC (Organisation for European Economic Co-operation) tat den nächsten großen Schritt in Richtung Freihandel: Die Organisation, in der die BRD 1949 Mitglied wurde, beschloss noch im selben Jahr, Mengenbeschränkungen auf Importgüter für mindestens 50% aller Importe auszusetzen. Den Weg des freien Verkehrs von Gütern, Personen, Kapital und Dienstleistungen weiter gehend, gründete die BRD 1951 gemeinsam mit Italien, Frankreich, Belgien, Luxemburg und den Niederlanden die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS). Dieser Schritt stellte eine wichtige Grundlage für die spätere wirtschaftliche Integration Europas dar. Mit den Verträgen von Rom (1957) schufen die Gründernationen der EGKS schließlich die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG). Ziel war die Schaffung einer gemeinsamen Marktzone zur Förderung des freien Wirtschaftsverkehrs, sowie die Zollfreiheit: Zölle zwischen den Mitgliedstaaten wurden abgeschafft, die Außenzölle vereinheitlicht. Diese Vorgänge führten unter anderem zum deutschen Wirtschaftswunder der 1960er Jahre: Die deutsche Exportwirtschaft wuchs rasant, Hauptexportprodukte waren Autos, Maschinen und sowie elektronische und chemische Erzeugnisse. 1968 fielen schließlich die letzten Zölle und Importbeschränkungen innerhalb der EWG fort. Ein Gemeinsamer Außenzoll (GAZ) wurde etabliert; 1970-1990 wurden die Außenzölle gegenüber Drittstaaten sukzessive abgesenkt. Abkommen zwischen der EU und den Mercosur-Staaten (Argentinien, Brasilien, Uruguay, Paraguay) sowie Indien, die beide Anfang 2026 abgeschlossen wurden, schaffen einerseits riesige Handelsräume, in denen Personen, Kapital, Güter und Dienstleistungen zunehmend ungehindert bewegt werden können, führen aber ebenso zu politischen Konflikten und zur Gefahr, die Verletzlichkeit Deutschlands - z.B. bei Handelskonflikten - zu erhöhen.
Literatur
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