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Zölle! Das Für und Wider von Handelsbeschränkungen von Friedrich List bis Donald Trump

Die Außenhandelspolitik der EWG/EU

(Autor: Benedikt Schapfl)

Gerade die von US-Präsident Donald Trump verfolgte Zollpolitik hat seit seiner ersten Amtszeit ab 2017 vermehrt den Blickpunkt auf dieses außenhandelspolitische Werkzeug geschoben. Insbesondere die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union wurden dabei mit Zöllen auf verschiedene Handelsgüter und Dienstleistungen besetzt. Anlässlich dessen bietet sich die Gelegenheit, die Vergangenheit der europäischen Zollpolitik – im Besonderen ab dem Beginn des 19. Jahrhunderts – genauer zu beleuchten:

Doch zuvor sollte nicht unerwähnt bleiben, dass die späteren ausschlaggebenden Akteure der europäischen Bündnisse, nämlich Deutschland sowie Frankreich, seit der Zeitspanne Ludwigs ⅪⅤ. zahlreiche kriegerische Auseinandersetzungen gegeneinander ausgefochten haben, welche unter Napoleon Ⅰ. ihren einstweiligen Höhepunkt fanden. Im Hinblick auf die Zollpolitik Napoleons wäre hauptsächlich die sogenannte Kontinentalsperre von 1806 bis 1813 anzugeben, also ein Handelsverbot für die von Frankreich beherrschten Staaten mit dem Vereinigten Königreich, das speziell Getreide, Textilien und Holz betraf. Hierbei handelte es sich um eine der umfangreichsten Wirtschafts- und Handelssperren der europäischen Geschichte. Bezüglich des Verhältnisses zwischen Deutschland und Frankreich wäre noch der Deutsch-Französische Krieg von 1870/1871 anzuführen, worauf im weiteren Zeitverlauf der Erste Weltkrieg von 1914 bis 1918 folgte, der vor allem Deutschland nach seinem Ende mit Reparationszahlungen zurückließ. Ende der 1920er- beziehungsweise Anfang der 1930er-Jahre befand sich die Weltwirtschaft in einer Krise, wobei sie ferner vom am 17. Oktober 1930 in den USA erlassenen Smoot-Hawley Zollgesetz, welches Zollerhöhungen auf viele Produkte und Dienstleistungen einbezog, zusätzlich belastet wurde. Es sollte eigentlich die heimische Wirtschaft vor ungewollten ausländischen Wareneinfuhren schützen, allerdings wurde hierdurch der gesamte Welthandel beeinträchtigt, was die herrschende weltweite Wirtschaftskrise weiter verschärfte. Daraufhin sorgte in Europa der Zweite Weltkrieg von 1939 bis 1945 maßgebend dafür, dass nicht zuletzt die Beziehungen zwischen Deutschland und Frankreich abermalig auf eine Probe gestellt wurden.

Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs war die Lage der Wirtschaft im Großteil von Europa prekär. Fernerhin traten die systemischen Konflikte zwischen Kommunismus und Marktwirtschaft erstmalig offen zutage, was sich in der Teilung Deutschlands in Ost sowie West niederschlug. Daher setzten die USA das European Recovery Program auf, das nach dem damaligen US-Außenminister George C. Marshall auch als Marshall-Plan bekannt wurde. Bestreben dessen war es, die europäische Wirtschaft wieder wettbewerbsfähig zu machen. Voraussetzung, um das erwirken zu können, war, dass die einschlägigen Staaten sich auf eine übereinstimmende wettbewerbsorientierte Wirtschaftsordnung marktwirtschaftlicher Prägung verständigen sollten. Demzufolge wurde im Juli 1947 eine Marshall-Plan-Konferenz in Paris abgehalten, an welcher 16 europäische Staaten, darunter westeuropäische Staaten, Westdeutschland, die Türkei und Griechenland, teilnahmen. Dabei einigte man sich auf die schon genannten Absichten und Vorausgaben. Jedenfalls stellten die USA im Zuge dessen Kredite bereit und schickten Waren, Rohstoffe und Lebensmittel. Konkret ist hierbei im Zeitraum von 1948 bis 1952 insgesamt von etwa 12,4 Milliarden US-Dollar die Rede, wovon rund 1,5 Milliarden nach Westdeutschland strömten. Institutionell erwuchs auf europäischer Ebene überdies das Committee of European Economic Cooperation, danach die Organization for European Economic Cooperation – aus der später die Organization for Economic Co-operation and Development hervorkam –, die einen gewichtigen Anstoß für den europäischen Einigungsprozess lieferten, der jetzt verstärkt in die Mitte gerückt werden soll:

Auf dem Pfad des europäischen Vereinigungsprozesses war einer der Anfangsschritte der Schuman-Plan vom neunten Mai 1950, der vom französischen Außenminister Robert Schuman verlautbart wurde. Zielmarke desselben war, dass die bundesdeutsche und französische Montanindustrie dem nationalen Zugriff entzogen werden sollten, wobei sie einer europäischen Hohen Behörde untergeordnet werden sollten, die gleichfalls für andere europäische Staaten zugänglich sein sollte. Weiters sollten dadurch etwaige Aufrüstungsbemühungen Bundesdeutschlands abgewendet werden. Letztlich wurde hieraus die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl alias Montanunion hervorgebracht, deren Gründungsvertrag am 18. April 1951 von der Bundesrepublik Deutschland, den Beneluxstaaten, Frankreich und Italien abgeschlossen wurde. Dieser trat am 23. Juli 1952 in Kraft, wobei er die Zielsetzung hatte, einen gemeinsamen Absatzmarkt für die Kohle und Stahl fertigende Industrie für die Dauer von fünf Jahrzehnten zu erschaffen. Darüber hinaus wollte man dadurch die Abschaffung von Binnenzöllen und die Angleichung von Außenzöllen erreichen. Mittels der Bildung der EGKS wurden erstmals nationale Hoheitsrechte an eine supranationale Behörde überantwortet, was den europäischen Eingliederungsprozess weiterführte. 

Die nächste Wegmarke dabei waren die Römischen Verträge. Hierin waren die Übereinkommen zur Einrichtung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft vulgo Euratom enthalten, die am 25. März 1957 von Regierungsvertretern der BRD, der Beneluxstaaten, Frankreichs sowie Italiens abgezeichnet wurden. Vorhaben war hierbei beispielshalber der Aufbau einer Zollunion mit gemeinsamen Außenzöllen. Außerdem strebte man die Auflösung interner Handelshemmnisse und die Begründung eines gemeinsamen Absatzmarktes an, dem sich die Bewegungsfreiheit für Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital anschloss. Des Weiteren erarbeitete man einen gemeinsamen Außenzolltarif für Einfuhren von außerhalb der EWG, womit die vorher bestehenden Zölle der einzelnen Staaten ausgetauscht wurden. Letztendlich erstrebte man eine eindringlichere Partnerschaft in der friedsamen Verwendung der Kernkraft. 

Wesentlicher Bestandteil des EWG-Vertragswerks war zudem ein gemeinschaftliches Absatzgebiet für landwirtschaftliche Erzeugnisse und demnach eine Gemeinsame Agrarpolitik, die von den Mitgliedsstaaten ins Auge gefasst werden sollte. Bis heute sind die Ziele der GAP gleich geblieben, die besonders die Festigung der Märkte und die Sicherung der Versorgung wären. Erwähnenswert wäre ebenfalls ein ausgesprochener Außenschutz über veränderbare Zölle. Allgemein unterlag die europäische Agrarpolitik einigen Umbrüchen, auf die hier im Einzelnen nicht tiefer eingegangen werden kann, die aber unten abermals kurz anhand einer gegenwärtigen Themenstellung aufgegriffen werden wird. 

Für die europäische Zollpolitik ist die Europäische Zollunion von 1968 von Bedeutsamkeit, an deren Gründung die BRD, die Beneluxstaaten, Frankreich und Italien mitbeteiligt waren. Dadurch wurden bis 1987 hunderte nationale Formulare durch ein einhelliges europäisches Zollformular ausgewechselt. 1992 wurden dann Beschlüsse im europäischen Zollkodex einheitlich zusammengeführt. Schlussendlich wurden Kontrollen für den Binnenhandel im Folgejahr beendet. In Bezug auf die Aufteilung der von Mitgliedsstaaten erhobenen Zölle lässt sich festhalten, dass sie zu circa 25 Prozent dem jeweiligen Staat zugutekommen, wohingegen ungefähr 75 Prozent davon in den EU-Haushalt fließen. Laut dem Stand von 2024 stammen 13,7 Prozent des EU-Haushalts aus Zöllen. Damit ist ebenso das Schengener Übereinkommen verbunden, das am 14. Juni 1985 von der BRD, den Beneluxstaaten und Frankreich unterschrieben wurde, um die Kontrollen an den Binnengrenzen abzubauen. Im Laufe der Zeit sind dem 25 der 27 EU-Mitgliedsstaaten und vier Drittstaaten beigetreten. Dessen ungeachtet können darin Zollkontrollen vorgenommen werden, weil sie nicht an den Schengen-Raum, sondern an die Europäische Zollunion gebunden sind. Zuletzt sei hierbei auf die Einheitliche Europäische Akte, die desgleichen als Vertrag von Luxemburg geläufig ist, verwiesen, die am 28. Februar 1986 von zwölf Mitgliedsstaaten unterzeichnet wurde, wobei sie am ersten Juli 1987 in Kraft trat. Zum Inhalt dessen sei gesagt, dass er sich zuvorderst mit der Überarbeitung der Römischen Verträge befasste, was beispielsweise die Vollendung des Binnenmarktes bis zum ersten Januar 1993 bedeutete. 

Nicht zuletzt in der jüngeren Vergangenheit geriet die Zollpolitik verstärkt in den Fokus der öffentlichen Wahrnehmung, was zuerst mit dem Brexit ab 2016 zusammenhängt. Zum Beispiel entstand dadurch die Problematik von Zollkontrollen zwischen Nordirland und dem restlichen Vereinigten Königreich. Am ersten Januar 2021 kam es nach langwierigen Verhandlungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich zu einem Handelsabkommen, das gleicherweise die Nordirland-Frage beantwortete. Ein weiteres Beispiel für die neue Brisanz von Zollpolitik wäre der bereits angesprochene Handelskonflikt zwischen den USA und der EU, der mit der Section 232 seinen Ausgangspunkt hatte. Diese beinhaltete die Maßnahmen, dass Stahl und Aluminium jeweils mit 25 beziehungsweise 10 Prozent Zöllen belegt werden sollten. Darauf antwortete die EU mit der Ergreifung von Rebalancing Measures in Form von Gegenzöllen in ähnlichem Wert wie die US-Zölle. Trotz dessen, dass Trump als maßgeblicher Treiber der amerikanischen Zollpolitik anzusehen ist, kann dennoch festgestellt werden, dass sein Amtsnachfolger Joe Biden keine grundsätzlichen Änderungen daran vorgenommen hatte. In letzter Zeit kam es erneut zu einer Verschärfung der US-Zollpolitik, die Gegenmaßnahmen der EU zur Folge daraus hatte; weiterführende Eskalationsstufen sind dahin gehend nicht ausgeschlossen. 

Letzterdings soll wiederum auf das Thema Agrarpolitik zu sprechen gekommen werden, das durch das Mercosur-Abkommen akut wurde. Vertragspartner dessen wären die EU und Brasilien, Paraguay, Argentinien sowie Uruguay. Zweck des Pakts wäre besonders der Ausbau des Handels zwischen EU-Mitgliedsstaaten und südamerikanischen Staaten, was im Fall des Zustandekommens dessen eine Exportsteigerung in Mercosur-Mitgliedsstaaten von annähernd 40 Prozent heißen könnte, wodurch die größte Freihandelszone der Welt mit über 750 Millionen Verbrauchern geschaffen werden könnte. Nach Abschluss des Vertrags würden konkret auf 90 Prozent der gehandelten Güter fortan keine Zölle mehr entfallen. Aufgrund von Bauerprotesten, die vornehmlich die niedrigeren Standards in Südamerika anklagen, wurde die Annahme des Abkommens bisher bereits mehrmals verschoben. 

Somit zeigt sich, dass die europäische Zollpolitik auf eine wechselvolle Geschichte zurückblicken kann, die nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs von der Versöhnung zwischen Westdeutschland und Frankreich grundlegend beeinflusst wurde, wodurch der Weg zur europäischen Integration geebnet wurde. Aktuell wird ebendiese durchaus erfolgreiche Entwicklung jedoch von Handelskonflikten mit den USA und einer unsicheren Zukunft des Mercosur-Abkommens überschattet. 

Quellen- und Literaturverzeichnis: 

Quellen:

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Ch. Heuer/P. Neumann/Ch. Prössl u. a., Streit um Brexit-Sonderregeln. Nordirland-Protokoll, in: Deutschlandfunk, 10.04.2023 (https://www.deutschlandfunk.de/post-brexit-nordirland-protokoll-100.html (externer Link, öffnet neues Fenster)).

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o. V., Zollunion: Größter Handelsblock der Welt feiert 50-jähriges Bestehen, in: Europäische Kommission, 30.06.2018 (https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/memo_18_4288 (externer Link, öffnet neues Fenster)).

P. Weingarten, Die Entwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU, in: Bundeszentrale für politische Bildung, 08.4.2021 (https://www.bpb.de/themen/umwelt/landwirtschaft/327284/die-entwicklung-der-gemeinsamen-agrarpolitik-der-eu/ (externer Link, öffnet neues Fenster)).

Literatur:

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K. Schermann/G. Stimmer/M. Thöndl, Die Europäische Union. Institutionen – Verfahren – Akteure, Wien, 2007.

   

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