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Modulprüfungen
 

  • Modulprüfung D01: künstlerisch-praktische Prüfung, Dauer: 15 Minuten. Vortrag von zwei lnstrumentalstücken und Vortrag von zwei Liedern, die nicht Bestandteil des Repertoires für die Erste Staatsprüfung gem. § 36 LPO I sind. Gewicht in der Fachnote Musik: 20 %. Genauere Informationen zu den inhaltlichen Anforderungen finden Sie → hier.
  • Allgemeine Informationen finden Sie → hier.
  • Modulprüfung D02: Klausur zum Abschluss der Lehrveranstaltung „Werke für die Schule“, Dauer: 90 Minuten. Gewicht in der Fachnote Musik: 20 %.
     

Staatsprüfung
 


Didaktikkombination Musik und NWT
 

Studierende mit Lehramt Mittelschule legen die praktisch-mündliche Staatsexamensprüfung im Fach Musik in vollem Umfang ab.
 


Rechtliches
 

Alle Informationen werden ohne rechtliche Gewähr gegeben. Rechtlich verbindlich sind allein die Bestimmungen der LPO I (externer Link, öffnet neues Fenster), der Kerncurricula (externer Link, öffnet neues Fenster) für die modularisierten Studiengänge sowie der Prüfungs- und Studienordnung für den universitären Prüfungsteil in der jeweils aktuellen Fassung.
 

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