Modulprüfungen
- Modulprüfung D01: künstlerisch-praktische Prüfung, Dauer: 15 Minuten. Vortrag von zwei lnstrumentalstücken und Vortrag von zwei Liedern, die nicht Bestandteil des Repertoires für die Erste Staatsprüfung gem. § 36 LPO I sind. Gewicht in der Fachnote Musik: 20 %. Genauere Informationen zu den inhaltlichen Anforderungen finden Sie → hier.
- Modulprüfung D02: Klausur zum Abschluss der Lehrveranstaltung „Werke für die Schule“, Dauer: 90 Minuten. Gewicht in der Fachnote Musik: 20 %.
Staatsprüfung
Mündlich-praktische Prüfung, Dauer: 40 Minuten, davon 20 Minuten aus dem praktischen Bereich. Gewicht in der Fachnote Musik: 60%.
Genauere Informationen zu den inhaltlichen Anforderungen finden Sie → hier (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei).
Didaktikkombination Musik und NWT
Studierende mit Lehramt Mittelschule legen die praktisch-mündliche Staatsexamensprüfung im Fach Musik in vollem Umfang ab.
Rechtliches
Alle Informationen werden ohne rechtliche Gewähr gegeben. Rechtlich verbindlich sind allein die Bestimmungen der LPO I (externer Link, öffnet neues Fenster), der Kerncurricula (externer Link, öffnet neues Fenster) für die modularisierten Studiengänge sowie der Prüfungs- und Studienordnung für den universitären Prüfungsteil in der jeweils aktuellen Fassung.