Modulprüfungen
- Gesang oder Instrument (Modul MUS-LA-UHS-011): künstlerisch-praktische Prüfung, Dauer: 20 Minuten, Gewicht in der Fachnote Musik: 11,25%. Genauere Informationen zu den inhaltlichen Anforderungen finden Sie hier: Gesang und Instrumentalspiel.
- Tonsatz I (Modul MUS-LA-UHS-021): schriftliche Prüfung, Dauer: 60 Minuten, Gewicht in der Fachnote Musik: 3,75%.
- Tonsatz II (Modul MUS-LA-UHS-022): schriftliche Prüfung, Dauer: 60 Minuten, Gewicht in der Fachnote Musik: 4,5%.
- Musikgeschichte (Modul MUS-LA-UHS-023): mündliche Prüfung, Dauer: 20 Minuten, Gewicht in der Fachnote Musik: 8,25%. Weitere Informationen finden Sie → hier.
- Stimmphysiologie (Modul MUS-LA-UHS-024): schriftliche Prüfung, Dauer: 45 Minuten, Gewicht in der Fachnote Musik: 2,25%.
- Fachdidaktik (Modul MUS-LA-UHS-032): mündliche Prüfung, Dauer: 20 Minuten, Gewicht in der Fachnote Musik: 10%. Informationen zu den inhaltlichen Anforderungen finden Sie → hier. Das Anmeldeformular für die Modulprüfung „Musikdidaktik“ finden Sie → hier.
Staatsprüfung
- Gesang oder Instrument: künstlerisch-praktische Prüfung, Dauer: 20 Minuten, Gewicht in der Fachnote Musik: 11,25%. Geprüft wird das Fach, das nicht Gegenstand der Modulprüfung MUS-LA-UHS-011 war. Genauere Informationen zu den inhaltlichen Anforderungen finden Sie hier: Gesang und Instrumentalspiel.
- Ensembleleitung: künstlerisch-praktische Prüfung, Dauer: 20 Minuten, Gewicht in der Fachnote Musik: 11,25%.
- Schulpraktisches Instrumentalspiel: künstlerisch-praktische Prüfung, Dauer: 20 Minuten, Gewicht in der Fachnote Musik: 11,25%. Informationen zu den inhaltlichen Anforderungen finden Sie → hier. Das Formular für die Liederliste finden Sie → hier.
- Analyse: schriftliche Prüfung, Dauer: 4 Stunden, Gewicht in der Fachnote Musik: 11,25%.
- Musikpädagogik/ Fachdidaktik: schriftliche Prüfung, Dauer: 4 Stunden, Gewicht in der Fachnote Musik: 15%.
Rechtliches
Alle Informationen werden ohne rechtliche Gewähr gegeben. Rechtlich verbindlich sind allein die Bestimmungen der LPO I , der Kerncurricula für die modularisierten Studiengänge sowie der Prüfungs- und Studienordnung für den universitären Prüfungsteil in der jeweils aktuellen Fassung.
Alle Informationen werden ohne rechtliche Gewähr gegeben. Rechtlich verbindlich sind allein die Bestimmungen der LPO I , der Kerncurricula für die modularisierten Studiengänge sowie der Prüfungs- und Studienordnung für den universitären Prüfungsteil in der jeweils aktuellen Fassung.