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Lehramt Realschule: Musik als Unterrichtsfach (Prüfungen)


Modulprüfungen
 

  • Gesang oder Instrument (Modul MUS-LA-URS-011): künstlerisch-praktische Prüfung, Dauer: 20 Minuten, Gewicht in der Fachnote Musik: 11,25%. Genauere Informationen zu den inhaltlichen Anforderungen finden Sie hier: Gesang und Instrumentalspiel (*.pdf).
  • Tonsatz I (Modul MUS-LA-URS-021): schriftliche Prüfung, Dauer: 60 Minuten, Gewicht in der Fachnote Musik: 3,75%.
  • Tonsatz II (Modul MUS-LA-URS-022): schriftliche Prüfung, Dauer: 60 Minuten, Gewicht in der Fachnote Musik: 4,5%.
  • Historische Musikwissenschaft (Modul MUS-LA-URS-023): mündliche Prüfung, Dauer: 20 Minuten, Gewicht in der Fachnote Musik: 8,25%. Weitere Informationen finden Sie → hier.
  • Stimmphysiologie (Modul MUS-LA-URS-024): schriftliche Prüfung, Dauer: 45 Minuten, Gewicht in der Fachnote Musik: 2,25%.
  • Fachdidaktik (Modul MUS-LA-URS-032): mündliche Prüfung, Dauer: 20 Minuten, Gewicht in der Fachnote Musik: 10%. Informationen zu den inhaltlichen Anforderungen finden Sie → hier. Das Anmeldeformular für die Modulprüfung Musikdidaktik finden Sie → hier.
     

Staatsprüfung
 

  • Gesang oder Instrument: künstlerisch-praktische Prüfung, Dauer: 20 Minuten, Gewicht in der Fachnote Musik: 11,25%. Geprüft wird das Fach, das nicht Gegenstand der Modulprüfung MUS-LA-URS-011 war. Genauere Informationen zu den inhaltlichen Anforderungen finden Sie hier: Gesang und Instrumentalspiel (*.pdf).
  • Ensembleleitung: künstlerisch-praktische Prüfung, Dauer: 20 Minuten, Gewicht in der Fachnote Musik: 11,25%.
  • Schulpraktisches Instrumentalspiel: künstlerisch-praktische Prüfung, Dauer: 20 Minuten, Gewicht in der Fachnote Musik: 11,25%. Informationen zu den inhaltlichen Anforderungen finden Sie → hier. Das Formular für die Liederliste finden Sie → hier.
  • Analyse: schriftliche Prüfung, Dauer: 4 Stunden, Gewicht in der Fachnote Musik: 11,25%.
  • Musikpädagogik/ Fachdidaktik: schriftliche Prüfung, Dauer: 4 Stunden, Gewicht in der Fachnote Musik: 15%.
     

Rechtliches
 

  • Alle Informationen werden ohne rechtliche Gewähr gegeben. Rechtlich verbindlich sind allein die Bestimmungen der LPO I, der Kerncurricula für die modularisierten Studiengänge sowie der Prüfungs- und Studienordnung für den universitären Prüfungsteil in der jeweils aktuellen Fassung.

     

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