Lehramt Realschule: Musik als Unterrichtsfach (Prüfungen)
Modulprüfungen
- Gesang oder Instrument (Modul MUS-LA-URS-011): künstlerisch-praktische Prüfung, Dauer: 20 Minuten, Gewicht in der Fachnote Musik: 11,25%. Genauere Informationen zu den inhaltlichen Anforderungen finden Sie hier: Gesang und Instrumentalspiel (*.pdf).
- Tonsatz I (Modul MUS-LA-URS-021): schriftliche Prüfung, Dauer: 60 Minuten, Gewicht in der Fachnote Musik: 3,75%.
- Tonsatz II (Modul MUS-LA-URS-022): schriftliche Prüfung, Dauer: 60 Minuten, Gewicht in der Fachnote Musik: 4,5%.
- Historische Musikwissenschaft (Modul MUS-LA-URS-023): mündliche Prüfung, Dauer: 20 Minuten, Gewicht in der Fachnote Musik: 8,25%. Weitere Informationen finden Sie → hier.
- Stimmphysiologie (Modul MUS-LA-URS-024): schriftliche Prüfung, Dauer: 45 Minuten, Gewicht in der Fachnote Musik: 2,25%.
- Fachdidaktik (Modul MUS-LA-URS-032): mündliche Prüfung, Dauer: 20 Minuten, Gewicht in der Fachnote Musik: 10%. Informationen zu den inhaltlichen Anforderungen finden Sie → hier. Das Anmeldeformular für die Modulprüfung „Musikdidaktik“ finden Sie → hier.
Staatsprüfung
- Gesang oder Instrument: künstlerisch-praktische Prüfung, Dauer: 20 Minuten, Gewicht in der Fachnote Musik: 11,25%. Geprüft wird das Fach, das nicht Gegenstand der Modulprüfung MUS-LA-URS-011 war. Genauere Informationen zu den inhaltlichen Anforderungen finden Sie hier: Gesang und Instrumentalspiel (*.pdf).
- Ensembleleitung: künstlerisch-praktische Prüfung, Dauer: 20 Minuten, Gewicht in der Fachnote Musik: 11,25%.
- Schulpraktisches Instrumentalspiel: künstlerisch-praktische Prüfung, Dauer: 20 Minuten, Gewicht in der Fachnote Musik: 11,25%. Informationen zu den inhaltlichen Anforderungen finden Sie → hier. Das Formular für die Liederliste finden Sie → hier.
- Analyse: schriftliche Prüfung, Dauer: 4 Stunden, Gewicht in der Fachnote Musik: 11,25%.
- Musikpädagogik/ Fachdidaktik: schriftliche Prüfung, Dauer: 4 Stunden, Gewicht in der Fachnote Musik: 15%.
Rechtliches
Alle Informationen werden ohne rechtliche Gewähr gegeben. Rechtlich verbindlich sind allein die Bestimmungen der LPO I, der Kerncurricula für die modularisierten Studiengänge sowie der Prüfungs- und Studienordnung für den universitären Prüfungsteil in der jeweils aktuellen Fassung.
Alle Informationen werden ohne rechtliche Gewähr gegeben. Rechtlich verbindlich sind allein die Bestimmungen der LPO I, der Kerncurricula für die modularisierten Studiengänge sowie der Prüfungs- und Studienordnung für den universitären Prüfungsteil in der jeweils aktuellen Fassung.