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Klausur Strafrecht AT 1

Die Klausur Strafrecht AT 1 wird am Montag, 20.7.26 in H 20 von 9 - 11 Uhr geschrieben.

KI Nutzung

Das wegen der verbreiteten Nutzung von KI vorgeschlagene Ende der Haus- und Seminararbeiten im juristischen Studium würde einer Selbstabschaffung der Rechtswissenschaft auf dem Umweg der Nachwuchsverformung gleichkommen. Neue Lernangebote und Prüfungsmethoden müssen althergebrachte häusliche Arbeiten deshalb in Zukunft sinnvoll ergänzen. Die Reduktion auf bloßes Klausurenwissen würde dagegen dazu führen, dass Studierende wichtige Kern-Kompetenzen nicht mehr erlernten und sich die Juristenzunft zukünftig der KI vollkommen auslieferte.
 

Dazu das aktuelle NJW-Editorial von Prof. Dr. Katrin Gierhake, LL.M. (Nottingham):

https://www.beck-aktuell.de/aus-der-njw/editorial/ende-der-selbstbildung-2026-06-25 (externer Link, öffnet neues Fenster)
 

Neuerscheinung

Martin Heuser: Die Strafbarkeit des untauglichen Versuchs: Ein strafbegründender Irrtum? - Eine Studie zur dogmengeschichtlichen Entwicklung des untauglichen Versuchs und seiner irrtumsbedingten Straflosigkeit nach geltendem Recht (in: Schriften zum Strafrecht Bd. 470, Duncker & Humblot, Berlin 2026, 353 S., gebunden sowie als E-Book).

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Veranstaltungskalender

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