Kameras im Gerichtssaal
Eine Herausforderung an der Schnittstelle von Recht, Medien und Kultur
Im Sommersemester 2025 organisiert Prof. Dr. Isabella von Treskow zusammen mit Prof. Dr. Anna Bernzen und Prof. Dr. Robert Uerpmann-Wittzack eine interdisziplinäre Ringvorlesung rund um das Filmen von Strafprozessen.
Die Ringvorlesung flankiert die Ausstellung "Strafprozesse filmen: eine Herausforderung für die Gesellschaft", die vom 15. Mai bis 12. Juli 2025 im Oberen Foyer der Universitätsbibliothek stattfinden wird.
Interdisziplinäre Ringvorlesung im Sommersemester 2025
Mittwochs, 18-20 h, Hörsaal H 13 (externer Link, öffnet neues Fenster)
Konzept
Die Ringvorlesung beschäftigt sich aus rechts- und kulturwissenschaftlicher Perspektive mit den Fragen der Funktion und Folgen von Filmaufnahmen von bzw. in Strafgerichtsprozessen. Der Fokus richtet sich auf unterschiedliche juristische Rechtsrahmen in Deutschland, Frankreich und darüber hinaus, die Funktion von internationalen Gerichtsprozessen für die internationale Verständigung, auch mit Blick auf Vergangenheitsbewältigung bzw. Transitional Justice, kommunikatives und kulturelles Gedächtnis, auf Konzepte und Praktiken von Zeugenschaft, schließlich auf individuelle und kollektive Effekte von gefilmten Gerichtsdokumenten und Gerichtsfilmen. Die Vorlesung greift den Impuls der Ausstellung "Strafprozesse filmen" auf, die vom 15. Mai bis zum 12. Juli 2025 an der Universität Regensburg multimedial gezeigt werden wird. Sie beschäftigt sich mit dem dort gezeigten Material großer Strafgerichtsprozesse – Nürnberger und Eichmann-Prozesse, Prozesse von Klaus Barbie (1987), Paul Touvier (1994) und Maurice Papon (1997-98) sowie ein Prozess im Zusammenhang mit der chilenischen Diktatur (2010) – und erweitert diesen Kreis sowohl in Bezug auf die juristischen als auch die medienwissenschaftlichen, kulturwissenschaftlichen und erinnerungspolitischen Belange, die damit einhergehen unter folgenden Aspekten:
- Warum Gerichtsprozesse filmen? Welche Ziele sind mit dem Einsatz von Kameras und Mikrofonen im Gerichtssaal verbunden? Wie kommt es zu unterschiedlichen juristischen Rahmenbedingungen für das Filmen von Gerichtsprozessen in verschiedenen Ländern und Kulturen? Welchen Unterschied macht es, wie die audiovisuellen Aufnahmen eingesetzt werden – zur Verbesserung der gerichtlichen Entscheidungsgrundlage, zur Veröffentlichung oder zu Archivzwecken? Welche Archivzwecke könnten es sein?
- Was bedeutet der Grundsatz der Gerichtsöffentlichkeit "Justice must not only be done, but it must be seen to be done" im digitalen Zeitalter? Kann die Veröffentlichung von Filmaufnahmen im Sinne von Restorative oder Transitional Justice das Recht stärken oder zur Vergangenheitsbewältigung beitragen?
- Verändert Filmen den Prozess? Welche Folgen haben filmische Aufnahmen für die Vorbereitung von und die Akteur:innen in Gerichtsprozessen? Verhalten sie sich möglicherweise im Wissen um die Aufnahmen anders? Wie verändert sich ihr Verhalten – spielen sie sich für die Kameras auf, werden sie eingeschüchtert? Welchen Effekt hat diese Verhaltensänderung jeweils für das Verfahren?
- Kann man Veränderungen von Zeugenschaft beobachten, die mit Film-Aufnahmen in Zusammenhang zu bringen sind? In welchem Verhältnis stehen Konzepte und Praktiken von Zeugenschaft (von ehemaligen Verfolgten) nach 1945 mit Gerichtsprozessen zu NS-Verbrechen?
- Welche Verbindungen bestehen zwischen Aufnahmen von oder aus Gerichtsprozessen und erinnerungskulturellen Produkten, etwa Filmen, Biopics oder Ausstellungen?
- Lassen sich aus kulturwissenschaftlicher Perspektive deutsche, französische und deutsch-französische Spezifika finden? Wenn ja, welche und in welcher Weise hat dies Einfluss auf den Umgang mit Dokumenten gefilmter Prozesse und, allgemeiner gefasst, medialen Repräsentationen?
Programm
| 23.04.2025 | Eröffnung der Vorlesung durch die Organisator:innen - Anlass, Ablauf, Formalia, inhaltlicher Input |
| 30.04.2025 | Anna K. Bernzen, Universität Regensburg S. dazu auch das Interview mit Anna K. Bernzen: Über Gerichtsberichterstattung (externer Link, öffnet neues Fenster), auf dem UR Science Blog. |
| 07.05.2025 | Fabien Théofilakis, Université Paris 1 Panthéon-Sorbonne Prozesse filmen/"Filmer": Was lehren uns die Kameras in Gerichtssälen? Antworten anhand des Eichmann-Prozesses |
| 14.05.2025 10-12 h VG 0.04 | Sondertermin (externer Link, öffnet neues Fenster): Martine Sin Blima-Barru, Französisches Nationalarchiv Exposer des archives audiovisuelles de procès pour crimes contre l'humanité |
| 14.05.2025 | Eröffnung der Ausstellung "Strafprozesse filmen" Eröffnungsvortrag: Stefanie Bock, Philipps-Universität Marburg Court-TV? Zur Aufzeichnung völkerstrafrechtlicher Prozesse in Deutschland (nur mit besonderer Anmeldung über GRIPS (externer Link, öffnet neues Fenster)) |
| 21.05.2025 | Iva Vukušić, Universiteit Utrecht Archives of War Crime Trials: Challenges and Opportunities for Research |
| 28.05.2025 | Robert Uerpmann-Wittzack, Universität Regensburg Der völkerrechtliche Blick: Frieden durch Recht verlangt Sichtbarkeit |
| 04.06.2025 | Hilda Inderwildi, Université de Bourgogne Europe Dramaturgie des Blicks: Transdisziplinäre Perspektiven auf den Klaus Barbie-Prozess |
| 11.06.2025 | Christiane Heibach, Universität Regensburg Schuld filmen. Eine medienästhetische Perspektive |
| 18.06.2025 | Isabella von Treskow, Universität Regensburg Tradierung und Transformation von Zeugenschaft |
| 25.06.2025 | Simon Pschorr, Neue Richtervereinigung e.V. Der Rechtsstaat in Bild und Ton - Status quo und Ausgestaltungsmöglichkeiten der Aufzeichnung strafrechtlicher Hauptverhandlungen |
| 02.07.2025 | Magdalena Abel, TU Nürnberg Filmaufnahmen und Erinnerungen: Eine kognitionspsychologische Perspektive |
| 09.07.2025 | Frank Bräutigam, ARD Annette Ramelsberger, Süddeutsche Zeitung Als Reporter/in vor Bericht - ein Blick hinter die Kulissen journalistischer Arbeit (externer Link, öffnet neues Fenster) |
| 16.07.2025 | Ninon Maillard, Universtité de Paris Nanterre Procès fictifs, film de procès et procès filmés: un matériau de recherches en histoire du droit |
| 23.07.2025 | Henning E. Müller, Universität Regensburg Warum nicht filmen? Diskussion um filmische Dokumentation strafrechtlicher Hauptverhandlungen |
Vorstellung der Ringvorlesung
Vorstellung der Ringvorlesung "Kameras im Gerichtssaal"
aus Anlass der Eröffnung der Ausstellung: "Strafprozesse filmen - eine Herausforderung für die Gesellschaft", am 14. Mai 2025
Prof. Dr. Robert Uerpmann-Wittzack
Mesdames et Messieurs, meine Damen und Herren,
es ist uns eine große Ehre, die Ausstellung: Strafprozesse filmen – eine gesellschaftliche Herausforderung, an der Universität Regensburg zeigen zu können. Wir wollen, dass die hervorragende Ausstellung der Archives nationales bei uns wahrgenommen und rezipiert wird. Dem dient die interdisziplinäre Ringvorlesung: Kameras im Gerichtssaal, die die Ausstellung begleitet und die wir – Isabella von Treskow, Anna Bernzen und ich – konzipiert haben.
Wir verbinden Rechts-, Medien- und Kulturwissenschaften, um Zusammenhänge zu verdeutlichen, die den Vertreterinnen und Vertretern eines einzelnen Faches vielfach nicht bewusst sein werden. Dazu gehen wir in drei Schritten vor:
- Der erste Teil der Ringvorlesung beleuchtet die zeitgeschichtliche Dimension der Prozesse und ihrer Aufnahmen. Er würdigt das Filmen von Prozessen als zeitgeschichtliche Dokumentation. Dazu hat beispielsweise Frau Sin Blima-Barru von den Archives nationales heute Vormittag berichtet, wie sie die Ausstellung kuratiert hat. Madame Sin Blima-Barru, nous sommes heureux que vous soyez parmi nous aujourd’hui!
- Der zweite Teil der Ringvorlesung soll der Frage nachgehen, wie audiovisuelle Aufnahmen einen Strafprozess unterstützen können. Es wird also um die innerprozessuale Bedeutung audiovisueller Aufnahmen gehen.
- Schließlich werden wir uns im dritten und letzten Teil dem Blick der Medien auf Prozesse zuwenden.
Lassen Sie mich an dieser Stelle der Regensburger Universitätsstiftung Hans Vielberth danken, die die Ringvorlesung durch ihre großzügige Förderung ermöglicht hat.
Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir noch ein paar Worte zum ersten Teil, wobei ich nicht auf alle Vorträge eingehen werde, die Sie im Programm der Ringvorlesung sehen. Anschließend wird Anna Bernzen Ihnen die weiteren Teile der Ringvorlesung vorstellen.
Die Frage nach Kameras im Gerichtssaal stellt sich in allen Prozessen. Zeitgeschichtliche Bedeutung kommt vor allem Strafprozessen zu. In besonderer Weise gilt das für Strafprozesse, in denen internationale Verbrechen verhandelt werden, also dort, wo Systemunrecht aufzuarbeiten ist. Es geht um Strafprozesse, die die drei völkerrechtlichen Kernverbrechen zum Gegenstand haben:
- Kriegsverbrechen,
- Verbrechen gegen die Menschlichkeit und
- Völkermord.
Das sind die Prozesse, die in der Ausstellung gezeigt werden, und ihnen widmet sich die Ringvorlesung. Ein Meilenstein waren die Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse, mit denen die Ausstellung beginnt. Es folgten weitere Prozesse im Zusammenhang mit der NS-Diktatur, von Adolf Eichmann bis Maurice Papon. Auch sie zeigt die Ausstellung. In der Ringvorlesung hat uns vergangene Woche Fabien Théofilakis den filmischen Blick auf den Eichmann-Prozess nähergebracht. In ähnlicher Weise wird Hilda Inderwildi den Barbie-Prozess betrachten, bevor Christiane Heibach grundsätzlich über das Filmen von Schuld sprechen wird.
Nach den Nürnberger Prozessen dauerte es über vierzig Jahre, bis ihr Versprechen, internationalen Verbrechen mit den Mitteln des Strafrechts zu begegnen, auf weitere Situationen jenseits der NS-Diktatur übertragen wurde. Ein großer Schritt war die strafrechtliche Aufarbeitung der Balkankriege seit 1993. Kommende Woche wird Iva Vukušić in der Ringvorlesung zur audiovisuellen Dokumentation dieser Prozesse referieren. Auch der Prozess zur chilenischen Diktatur, der in der Ausstellung gezeigt wird, fällt in diese Kategorie.
Meine Damen und Herren,
so viel zum ersten, zeitgeschichtlichen Teil der Ringvorlesung und so viel von meiner Seite. Vielen Dank.
Prof. Dr. Anna K. Bernzen
Der zweite Teil der Ringvorlesung soll – wie Robert Uerpmann-Wittzack sagte – der Frage nachgehen, ob audiovisuelle Aufnahmen eines Strafprozesses für diesen Prozess selbst eine unterstützende Funktion haben können – nämlich als audiovisuelles Protokoll der Verhandlung. Ein lückenloses Protokoll des Prozessverlaufs, das zum Beispiel auch Zeugenaussagen im Wortlaut wiedergibt, existiert an deutschen Strafgerichten nicht. Das Gericht macht sich regelmäßig eigene Notizen, auf die es dann für seine Urteilsfindung zurückgreift. Ein Paragraf, der die Aufzeichnung und Transkription der Verhandlung vorgesehen hätte, wurde jüngst zwar diskutiert, aber leider nicht rechtzeitig vor Ende der letzten Legislaturperiode Gesetz.
Simon Pschorr – selbst früher Strafrichter, nun Staatsanwalt – wird in diesem zweiten Teil der Ringvorlesung erläutern, inwiefern es aus Sicht des Gerichts wünschenswert wäre, Film- oder jedenfalls Tonaufnahmen des Strafprozesses für die Urteilsfindung zur Verfügung zu haben.
Ein Argument hierfür könnte sein, dass Richterinnen und Richter sich – nicht nur in längeren Prozessen – auch anhand ihrer Notizen später kaum sicher erinnern können, was der Angeklagte oder die Zeugin nun im Detail gesagt haben. Wie ihr Erinnerungsvermögen nämlich funktioniert, wird Magdalena Abel aus der Sicht der Kognitionspsychologie erläutern.
Schließlich werden wir im dritten Teil der Ringvorlesung Filmaufnahmen zu Zwecken der Medienberichterstattung betrachten. Die Öffentlichkeit von Strafprozessen, die ein wichtiger Verfahrensgrundsatz ist, wandelt sich zunehmend von einer klassischen Saalöffentlichkeit, die durch das Publikum im Zuschauerraum hergestellt wird, in eine Medienöffentlichkeit, in der das Prozessgeschehen einem abwesenden Publikum in Wort, Bild und Ton zur Kenntnis gebracht wird.
Während es den Journalistinnen und Journalisten der Printmedien für ihre Berichte aber ausreicht, der Verhandlung im Gerichtssaal beizuwohnen, brauchen die Kolleginnen und Kollegen des Rundfunks bewegte Bilder. Diese bewegten Bilder dürfen sie in deutschen Strafprozessen allerdings grundsätzlich nicht herstellen. Wie unterschiedlich sich die Arbeit der Medienschaffenden bei Gericht deshalb gestaltet, werden wir in einem gemeinsamen Vortrag von Frank Bräutigam, dem Leiter der ARD-Rechtsredaktion, und Annette Ramelsberger, Redakteurin der Süddeutschen Zeitung, erfahren.
Filmaufnahmen von echten Gerichtsprozessen könnten auch dazu beitragen, das verzerrte Bild von der Arbeit der deutschen Strafjustiz zu korrigieren, das vor allem US-amerikanische Gerichtsfilme in manchen Köpfen gezeichnet haben. Mit der Darstellung von Strafprozessen in solchen Gerichtsfilmen wird sich Ninon Maillard in ihrem Vortrag befassen. Sie untersucht, inwiefern Gerichtsfilme, aber auch Filmaufnahmen echter Prozesse für die rechtsgeschichtliche Forschung fruchtbar gemacht werden können.
Schließlich führt unser Regensburger Kollege Henning Müller die drei Teile unserer Ringvorlesung in einer Abschlussveranstaltung zusammen. Das tut er unter dem Titel „Warum nicht filmen?“ – oder vielleicht „Warum nicht filmen?“? Wir werden es in der letzten Vorlesungswoche hören.
Gefördert durch:
Regensburger Universitäts Stiftung Hans Vielberth
Konzeption: Prof. Dr. Anna Bernzen, Prof. Dr. Isabella von Treskow, Prof. Dr. Robert Uerpmann-Wittzack
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