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Von Nürnberg bis zur chilenischen Diktatur

 

Ausstellung im Sommersemester 2025

Zeitraum: 15. Mai bis 12. Juli 2025

Ort: Oberes Foyer der Universitätsbibliothek

Isabella von Treskow: Worte zur Ausstellungseröffnung

Bericht über die Eröffnung der Ausstellung (externer Link, öffnet neues Fenster)

Die Ausstellung wurde von den Archives nationales in Paris, dem französischen Nationalarchiv, unter dem Titel: Filmer les procès: un enjeu social, konzipiert und vom 15. Oktober 2020 bis 18. Dezember 2021 erstmals in Pierrefitte-sur-Seine und Paris gezeigt. Sie basiert auf den Ideen der Kuratorin Martine Sin Blima-Barru, Historikerin und Konservatorin am französischen Nationalarchiv, und des Kurators Christian Delage, Historiker, lange Leiter des Forschungszentrums Institut d’histoire du temps présent und Filmregisseur.

Mit der Ausstellung wandte sich das Nationalarchiv erstmals Film-Quellen aus dem Justizbereich zu. Sie ermöglicht, die moralisch-ethische Bedeutung der Verhandlungen nachzuvollziehen, ausgewählte Gerichtsprozesse in Auszügen kennenzulernen und sich mit deren Bedeutung für die Geschichte der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit zu beschäftigen, insbesondere mit der Frage, ob und mit welchem Ziel Strafgerichtsprozesse von hoher gesellschaftlicher Relevanz mitgefilmt werden sollen.

In Regensburg werden sechs Filme mit einprägsamen Szenen internationaler Prozesse gezeigt:

  • Hauptkriegsverbrecherprozesse in Nürnberg (1945/1946)
  • Prozess gegen Adolf Eichmann in Jerusalem (1961)
  • Prozess gegen Klaus Barbie (1987)
  • Prozess gegen Paul Touvier (1994)
  • Prozess gegen Maurice Papon (1998)
  • Prozess gegen vierzehn Täter der Pinochet-Diktatur (2010)

Es handelt sich um Prozessfilme mit Bezug zum Zweiten Weltkrieg – gegen Klaus Barbie, Paul Touvier und Maurice Papon. Hinzu kommt ein Prozess im Zusammenhang mit der chilenischen Diktatur. Sie stehen in der Tradition der beiden weltweit erstmals gefilmten Prozesse von historischem Belang: des Prozesses gegen NS-Täter in Nürnberg und des Prozesses gegen Adolf Eichmann in Jerusalem.

Die Nürnberger Prozesse waren bahnbrechend für die Entwicklung des Völkerstrafrechts. Eines ihrer wichtigsten Ergebnisse war, dass Individuen für staatliches Handeln rechtlich verantwortlich gemacht werden können. Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) hat seinen Ausgangspunkt in den Nürnberger Prozessen. Einige Entscheidungen des IStGH stehen derzeit im Zentrum der Aufmerksamkeit.

Die Ausstellung wird im Oberen Foyer der Universitätsbibliothek gezeigt. Für Regensburg wurde die französische Ausstellung von Prof. Dr. Isabella von Treskow adaptiert.

Die Filme haben eine durchschnittliche Dauer von ca. 10-25 Minuten, sind mit deutschen Untertiteln versehen und können individuell angesteuert werden. Informationen zu Personen, abschließenden Urteilen, Relevanz der montierten Ausschnitte und Kameratechnik liegen bei den Bildschirmen bereit.

Zur Ausstellung wird begleitend eine Ringvorlesung angeboten, die für alle Interessierten ohne Voranmeldung offen ist.

Worte zur Eröffnung

Worte zur Ausstellungseröffnung Strafprozesse filmen

am 14.5.2025

Isabella von Treskow

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Mitglieder der Universitätsleitung, liebes Auditorium!

Zunächst danke ich der französischen Diplomatie, vertreten durch den Consul général adjoint de France à Munich Monsieur Coulet und Madame Charléty der Botschaft Berlin – bon soir ! –, für den Anstoß, die Ausstellung „Filmer les procès“ an unserer Universität zu zeigen. Merci beaucoup ! Dem Präsidenten danke ich dafür, insistiert zu haben, dass wir sie zeigen. Und die Ausstellung existierte nicht ohne die Initiative von Madame Dr. Sin Blima-Barru der Archives nationales, die extra zur Eröffnung aus Paris gekommen ist. Je vous remercie d’être parmi nous ce soir ! Ich begrüße ebenfalls sehr herzlich die Generalkonsulin des Staates Israel. Danke, dass Sie da sind! Mein ganz besonderer Dank gilt der Präsidentin der Deutsch-Französischen Hochschule, meiner Kollegin Prof. Dr. Eva Martha Eckkrammer, für ihr Grußwort zur Eröffnung der Ausstellung „Filmer les procès“ oder auch, auf Deutsch: „Strafprozesse filmen – eine gesellschaftliche Herausforderung“. Vielen Dank!

Meine Damen und Herren, liebe Studierende: Was bedeutete Ihnen das Mitfilmen von Strafprozessen, bevor Sie den heutigen Hauptvortrag hörten? Sie wussten es nicht genau? – Verständlich.

Ich möchte behaupten, dass – außer Stefanie Bock, der ich für ihren klaren Vortrag danke, Anna Bernzen, die die Problematik genauestens untersucht hat, und Robert Uerpmann-Wittzack, der weiß, was Aufzeichnungen für die internationale Gerichtsbarkeit bedeuten – zum Filmen von Gerichtsverhandlungen noch vor einer Stunde hier im Foyer fast niemand eine echte Meinung hatte. Einige Jurist:innen vielleicht …. et encore. Wir starten also fast alle am selben Punkt, dem der Frage, dem des Staunens.

An diesem Punkt nun möchte ich auf einige Aspekte der Ausstellung aufmerksam machen, sichtbare und unsichtbare:

Wir sehen in den Filmen die Verbrecher. Die Verbrechen sehen wir nicht.
Im Prozess zur chilenischen Diktatur sind nicht einmal die Angeklagten da. Wir sehen sie nicht, wir sehen leere Bänke. Auch die Opfer fehlen. Sie sind tatsächlich „verschwunden“, desaparecidos. Die Hauptverhandlung holt allerdings das Verbrechen der Diktatur ans Tageslicht, das „Verschwindenlassen“.

Den Kern der Filme bildet die Repräsentation der rechtlichen Praxis in ihrer ganzen Kompliziertheit. Nicht sichtbar ist das Gegenstück zur Rechtsstaatlichkeit: Schauprozesse zur Erniedrigung der vor Gericht Gezerrten, Willkürakte, Rechtlosigkeit. Sie sind mitzudenken, denn erst dann versteht man die zweifache moralische Dimension der Filme.

Warum zweifach? Wer die Filme sieht, ist nicht im Gerichtssaal, sondern sieht Prozesse einer zweiten Ordnung, einer eigenen Anordnung, den medialen Zuschnitt. Die Beschäftigung mit den Fällen hat also mehrere moralische und mediale Schichten.

Fabien Théofilakis hat uns letzten Mittwoch in der Vorlesung gezeigt, wie Adolf Eichmann sich als Bürokrat gezielt inszenierte, weil er wusste, dass die Filmbilder um die Welt gingen. Die stark auf ihn konzentrierte Kameraführung trug unabsichtlich zum Eindruck des ins Korrekte verbissenen Beamten bei. Er trägt einen ordentlichen Anzug, sortiert die Brillen, legt den Stift stets parallel zu den Akten ab, die Aktenstapel wachsen. Seine Aggressivität ist an der Oberfläche nicht sichtbar. Hannah Arendt fiel teilweise auf diese Selbststilisierung herein, schrieb von Banalität, und nicht nur sie.

Die Ausstellung zeigt nicht wie zuvor die Prozesse zum Genozid 1994 in Ruanda, ehemals deutsche und belgische Kolonie. Sie hat dadurch einen stärkeren deutsch-französischen Akzent. Es fehlt aber der Anstoß, über die Verbindung zwischen Kolonialideologie, NS-Ideologie und autoritäre Regime nachzudenken.

Die Ausstellung will das Wissen um die Grundlagen unserer Demokratien bereichern. Der Krieg, dessen Ende letzte Woche zeremoniell begangen wurde, die Shoah und ungeheuren Verbrechen gegen die Menschlichkeit waren miteinander verwoben. Diesen Anklagepunkt der Strafprozesse will ich näher beleuchten. Laut Wolfgang Form, Mitgründer und Leiter des Forschungs- und Dokumentationszentrums Kriegsverbrecherprozesse Marburg vor Ihnen, liebe Frau Bock, liegt das Verbrechen vor, wenn ein Mensch „in der Tiefe seiner Persönlichkeit“ getroffen wird, „jenem leiblich-seelischen Sein- und Wirkungsbereich“, der „in komprimierter Betrachtung seinen Wert und seine Würde ausmacht“, wozu zählen: das Leben, die körperliche Integrität, Selbstbestimmtheit und Individualität. Ein Mensch darf nicht als „Untermensch“ gelten und darf nicht als Objekt, nicht wie ein „Apparat“ behandelt und dann entsorgt werden. Es liegt vor, wenn darüber hinaus durch „Angriffe auf Einzelmenschen gleichzeitig der Menschheit allgemein zugerechnete Werte“ berührt werden und damit „überindividuelle Wirkungen eintreten“ (2007, 42f.). Konkret geht es um Tötung, Versklavung, Deportation, Folter und Vergewaltigung, die im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen eine Zivilbevölkerung begangen werden. (vgl. Art. 7 des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs (externer Link, öffnet neues Fenster))

Diese Verbrechen treten in den Filmen vor allem in ihren Auswirkungen zutage, mit den schrecklichsten Folgen zum Beispiel für die jüdischen Kinder von Izieu. Klaus Barbie befahl kalt ihre Ermordung.

Nicht Zeugin im Prozessfilm zu Barbie, 1942-1944 Gestapo-Chef in Lyon, ist Anne-Marie Bauer (externer Link, öffnet neues Fenster), aber ihr Schicksal ist ein Beispiel für das konkrete Verbrechen gegen die Menschlichkeit und soll eine besondere Verbindung zwischen Frankreich und der hiesigen Ausstellung aufzeigen.

Anne-Marie Bauer half als Widerstandskämpferin Flüchtlingen in Clermont-Ferrand, Partnerstadt von Regensburg, wurde mit 19 Jahren verhaftet und von Barbie im Keller des Gefängnisses Montluc verhört, mit seiner Pistole im Nacken. Über Fresnes und Compiègne kam sie nach Ravensbrück, dann nach Holýšov, Holleischen, einem Außenlager des Konzentrationslagers Flossenbürg im heutigen Tschechien. Sie überlebte unter schwersten Bedingungen, bei eisigen Temperaturen in der so genannten „Strassenkolonne“. Anne-Marie Bauer hatte Anglistik studiert und über Emily Brontë die Abschlussarbeit geschrieben. Ihre Hände waren von der Folter der Verhöre und der Zwangsarbeit so irreparabel verletzt, dass sie nach 1945 nicht schnell genug im concours de l’Agrégation schreiben konnte, ein höheres Staatsexamen, so dass sie den Concours nicht bestand, auch nicht später, und ihr Berufsziel nie erreichte.

In Holýšov war sie mit Catherine Roux befreundet. Zur tieferen Dimension des Verbrechens gegen die Menschlichkeit möchte ich aus deren „Triangle rouge“ zitieren:
„Wenn die Strassenkolonne abends zurück ins Lager kommt, schlägt der Tag in die Nacht um. [Zu dieser Stunde] wiegt auf meinen Schultern das Erbe meines [Vorfahren vor vielen Jahrtausenden]; wieviel Angst muss er vor der Nacht gehabt haben […]. […] Jeden Tag ging er auf die Jagd, zum Fischen, auf die Suche. Er spielte mit seinem Freund am Tag. Er wandte sich seinem Freund zu. Er überließ ihm die Sorge, für ihn zu denken, vorauszuschauen, zu wachen. Und als der Mensch sich so anvertraute, ganz naiv, da entfernte sich langsam der Bruder, der Freund, die unter allen erwählte Zuflucht, entfernte sich verräterisch, entfernte sich leise auf Zehenspitzen. Der Mensch blieb allein, und er wusste, dass die Nacht drohte, dass die Nacht ihm entgegenrollte, dass sie an Boden gewann und er bald im Netz gefangen wäre wie ein Fisch. […] Er wusste, dass er dem ausgeliefert sein würde, […] das würgt und aussaugt bis zum Tod… Und er hatte Angst, wie ich jetzt Angst habe. […] Eine beträchtliche Reihe von Jahrhunderten trennt uns, dich und mich. […] An diesen Abenden der Gefangenschaft, wenn ich zurückkehre, während das warme Licht im Fenster des Wachmanns brennt, ein Licht, dass mich zurückweist, mich, die Unerwünschte, zurückschickt in die Nacht, dann steht im Grunde meines Herzens – Widerschein des deinen – dein Elend, „ta détresse“, deine große, verzweifelte Frage, „ton interrogation terrifiée.“ (1968 [1946], 211-213; Übersetzung I. v. T.)

Roux spricht vom Verrat des Menschen am Mitmenschen, dem größten Gegenteil von Menschlichkeit. Die Gerichtsurteile beziehen diesen immensen Verrat ein.

Das Betrachten der juristischen Aufarbeitung ist von deutscher Seite Teil der Verantwortung hinsichtlich der eigenen Geschichte, von französischer Seite ebenfalls, bezüglich des Vichy-Regimes. 80 Jahre nach Kriegsende geht es indes mehr noch um die Anerkennung der Résistance, die Trauer um die Opfer, den Sieg über die NS-Diktatur und die Durchsetzung der Menschenrechte. Der Einsatz für die universellen Menschenrechte bildet seit deren Déclaration 1789 eine feste Säule des französischen Selbstverständnisses, ein wichtiger Grund dafür, dass eine besondere Verpflichtung für sie besteht, auch im ganz Praktischen. Dieser sowohl universelle wie praktische Ansatz ermöglicht das Mitfilmen von Strafprozessen und führte zu einer Ausstellung, die staunen lässt. Dafür danken wir, und daher noch einmal am Ende: Merci beaucoup!

Für die Ausstellungstexte zum Mehrwert von Filmen danke ich ausdrücklich meiner Kollegin Anna Bernzen. Für die juristische Beratung rund um die Ausstellung danke ich ihr und meinem Kollegen Robert Uerpmann-Wittzack, und für die unermüdliche praktische Hilfe möchte ich Lasse Schaupp und Judith Lanzl von Herzen danken.


  • Wolfgang Form: „Justizpolitische Aspekte west-alliierter Kriegsverbrecherprozesse 1942-1950“, in: Ludwig Eiber/Robert Sigel: Dachauer Prozesse. NS-Verbrechen vor amerikanischen Militärgerichten in Dachau 1945-48. Verfahren, Ergebnisse, Nachwirkungen. (Dachauer Symposien zur Zeitgeschichte, Bd. 7, hrsg. im Auftrag der Stadt Dachau und des Jugendgästehauses Dachau von Bernhard Schoßig). Göttingen: Wallstein 2007, 41-66.
  • Catherine Roux: Triangle Rouge. France, Allemagne, Tchécoslovaquie. Erstauflage 1946. Zweitauflage 1950. Dritte Auflage: Paris: Éditions France-Empire, 1968.
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