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Im Wintersemester 2026/27 biete ich ein Seminar: Kommunikationsfreiheiten, für die Schwerpunkte 4, 7, 8 und 10, Pflichtfach, LL.B. Digital Law sowie für andere Studiengänge an.

Im Sommersemester 2026 biete ich ein Seminar: Vorrang des Kindeswohls, für die Schwerpunkte 4, 7, 8 und 10, Pflichtfach, LL.B. Digital Law sowie für andere Studiengänge an.

Seminar im Wintersemester 2026/27

Kommunikationsfreiheiten 

für die juristischen Schwerpunktbereiche European and International Law (SP 8); Recht der Informationsgesellschaft (SP 7), Recht des sozialen Zusammenhalts/Sozial-, Gesundheits- und Migrationsrecht (SP 4 neu/alt), Familien- und Erbrecht (SP 10), Pflichtfach, den LL.B. Digital Law (nur vorbereitendes Seminar) sowie andere Studiengänge.

Kommunikationsfreiheiten, das sind vor allem Freiheit der Meinungsäußerung, Informationsfreiheit sowie Presse- und Rundfunkfreiheit. Das BVerfG hat sie als „schlechthin konstituierend für die freiheitliche demokratische Grundordnung“ bezeichnet (zuletzt BVerfG [Kammer], Beschl. v. 3.11.2025 – 1 BvR 259/24, Rn. 29,
https://www.bverfg.de/e/rk20251103_1bvr025924 (externer Link, öffnet neues Fenster)). Für den EGMR ist die Presse ein „öffentlicher Wachhund“.

Dabei stellen sich viele Fragen: Äußerungen können verletzen. Wo sind die Grenzen der Äußerungsfreiheit? Eine fundierte Meinungsbildung bedarf einer zuverlässigen Tatsachengrundlage. Wie wird die Gewinnung und Beschaffung von Informationen geschützt? Besteht ein Anspruch auf Zugang zu Informationen? Wie ist es zu beurteilen, wenn Staatsorgane an der Meinungsbildung mitwirken? In diesem Zusammenhang ist auch an die Rolle der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu denken. Versammlungen sind häufig Großereignisse, die einer aufwändigen Infrastruktur bedürfen. Zudem werden sie vielfach eher als Gefahr für die öffentliche Sicherheit wahrgenommen.

Gegenpol zu den Kommunikationsfreiheiten ist das Bedürfnis, bestimmte Informationen geheim zu halten und nicht zu offenbaren. Soweit es um den Schutz privater Informationen geht, wird dies auch als negative Kommunikationsfreiheit verstanden und nicht zuletzt durch den Datenschutz adressiert. Entsprechende Konflikte zwischen Informations- und Vertraulichkeitsbedürfnis stellen sich namentlich im Familienrecht beispielsweise bei der Feststellung der Vaterschaft und der Adoption. In anderen Bereichen wie dem Migrations- und Gesundheitsrecht mag der Staat auf Informationen zugreifen wollen, die die Betroffenen nicht preisgeben wollen.

Auf diese Fragen geben das Grundgesetz und die EMRK Antworten, die sich nicht immer decken.

Im Recht der Internationalen Beziehungen kommen weitere Fragen hinzu: Wie wird die universelle, grenzüberschreitende Kommunikationsinfrastruktur organisiert und geschützt? Kann Informationshandeln eine unzulässige Einmischung darstellen, welche Regeln gibt es für die staatliche Informationsgewinnung bis hin zur Spionage und wie wird die Kommunikation zwischen Botschaft und Entsendestaates geschützt?

Studienarbeiten werden Fragen aus dem jeweiligen Schwerpunktbereich zum Gegenstand haben. Im vorbereitenden Seminar sowie in BA- und MA-Studiengängen werde ich Themen vorschlagen, die zum jeweiligen Studiengang, ggf. Schwerpunkt oder Modul und zu Ihrem Studienfortschritt passen. In den juristischen Studiengängen können einzelne Themen bereits im Anschluss an die Anfängerübung im Öffentlichen Recht bearbeitet werden.

Alle Studienarbeiten sind in deutscher Sprache abzufassen. Andere Seminararbeiten können auf Wunsch nach Absprache ausnahmsweise auch in englischer Sprache verfasst werden.

Im juristischen Schwerpunktbereichsstudium und im LL.B. erfolgt die Anmeldung ausschließlich über Flexnow! Interessenten aus anderen Bachelor- oder aus Masterstudiengängen sowie Austauschstudierende melden sich bitte möglichst frühzeitig bei mir (öffnet Ihr E-Mail-Programm).

Das Seminar findet voraussichtlich semesterbegleitend wöchentlich am Dienstagabend statt.

Seminar im Sommersemester 2026

Vorrang des Kindeswohls

für die juristischen Schwerpunktbereiche European and International Law (SP 8); Familienrecht (SP 10), Sozial-, Gesundheits- und Migrationsrecht/Recht des sozialen Zusammenhalts (SP 4 alt/neu), Recht der Informationsgesellschaft (SP 7), Pflichtfach, den LL.B. Digital Law (nur vorbereitendes Seminar) sowie andere Studiengänge.

Art. 3 Abs. 1 der UN-Kinderrechtskonvention (KRK) statuiert den sog. Vorrang des Kindeswohls. Das Grundgesetz und die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) enthalten keine vergleichbare Bestimmung, doch wird der Vorrang des Kindeswohls mittlerweile als allgemeiner verfassungs- und menschenrechtlicher Grundsatz angesehen, der auch GG und EMRK prägt. Im Seminar soll untersucht werden, wie dieser Grundsatz in unterschiedlichen Rechtsbereichen und namentlich im Familien-, Sozial-, Migrations- und Medienrecht zum Tragen kommt. Dabei wird es auch darum gehen, wie sich das Kindeswohl als staatlicher Entscheidungsmaßstab zum subjektiven Willen des Kindes verhält.

Im Schwerpunktbereich 8: European and International Law, lässt sich das Kindeswohl insbesondere aus der Perspektive des internationalen Menschenrechtsschutzes analysieren. Auf einer Metaebene kann aber beispielsweise auch untersucht werden, wie die KRK, die EMRK, das Unions- und das nationale Recht ineinandergreifen. Im Familienrecht (Schwerpunktbereich 10) spielt das Kindeswohl eine zentrale Rolle. Im Schwerpunktbereich 4 kommt es namentlich in der Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII sowie im Migrationsrecht zum Tragen. In beiden Schwerpunktbereichen soll es insbesondere auch darum gehen, wie verfassungsrechtliche Vorgaben im Fachrecht umgesetzt werden. Im Schwerpunktbereich 7: Recht der Informationsgesellschaft, und im LL.B.-Studiengang Digital Law ist namentlich an den Jugendmedienschutz zu denken. Im vorbereitenden Seminar kann das Kindeswohl insbesondere aus der Perspektive des nationalen Verfassungsrechts und seines Einflusses auf das Fachrecht betrachtet werden. Im 2. Hauptfach Öffentliches Recht sowie in B.A.- und M.A.-Studiengängen werden Menschen- und Grundrechte im Vordergrund stehen.

Studienarbeiten werden Fragen des Kindeswohls im Rahmen des jeweiligen Schwerpunktbereichs zum Gegenstand haben. Im vorbereitenden Seminar sowie in BA- und MA-Studiengängen werde ich Themen vorschlagen, die zum jeweiligen Studiengang, ggf. Schwerpunkt oder Modul und zu Ihrem Studienfortschritt passen.

Alle Studienarbeiten sind in deutscher Sprache abzufassen. Andere Seminararbeiten können auf Wunsch nach Absprache ausnahmsweise auch in englischer Sprache verfasst werden.

Im juristischen Schwerpunktbereichsstudium und im LL.B. Digital Law erfolgt die Anmeldung ausschließlich über Flexnow! Interessenten aus anderen Bachelor- oder Masterstudiengängen melden sich bitte möglichst frühzeitig bei mir (öffnet Ihr E-Mail-Programm).

Das Seminar findet voraussichtlich semesterbegleitend wöchentlich am Dienstagabend statt.

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