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Lehramt an Mittelschulen 

Die Ausbildung zur Mittelschullehrkraft umfasst zwei Phasen:

  1. ein in der Regel siebensemestriges wissenschaftliches Studium an der Universität, in dessen Verlauf studienbegleitend Prüfungsleistungen (Notengewichtung 40%) erbracht werden müssen und das mit der Ersten Staatsprüfung (Notengewichtung 60%) abschließt, und
  2. ein zwei Jahre dauernder Vorbereitungsdienst, der an staatlichen Schulen stattfindet und von der Ausbildung in Studienseminaren begleitet wird. Er endet mit dem Ablegen der Zweiten Staatsprüfung und führt damit zur Erlangung der Lehramtsbefähigung. Der Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Mittelschulen beginnt ausschließlich im September; er muss nicht direkt im Anschluss an die Erste Staatsprüfung angetreten werden.

Informationen zum Aufbau des Mittelschullehramts

Unterrichtsfach

Sie studieren ein Unterrichtsfach mit fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Anteilen:

Unterrichtsfach
Fachwissenschaft+Fachdidaktik

Folgende Unterrichtsfächer können im Rahmen des Studiengangs Lehramt an Mittelschulen an der Universität Regensburg studiert werden:

(1) Es gilt das Studienjahr. Das heißt, eine Aufnahme des Studiums ist nur zum Wintersemester möglich.

(2) Dieses Fach ist zulassungsbeschränkt. Das bedeutet, dass nur eine begrenzte Anzahl an Studienplätzen zur Verfügung steht, um die sich Interessierte fristgerecht bewerben müssen. Entscheidend für die Auswahl sind in der Regel Kriterien wie die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung oder bereits vorhandene Wartezeiten.

(3) Um dieses Fach studieren zu können, muss eine Eignungsprüfung abgelegt werden.

Ausführliche Informationen zu den Bedingungen, die an die Aufnahme des Studiums geknüpft sind, stellen die Seiten der Studierendenkanzlei (externer Link, öffnet neues Fenster)für Sie bereit.

Achtung: Bis zur Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung sind in manchen Fächern Kenntnisse in Latein und / oder in modernen Fremdsprachen nachzuweisen. Eine Übersicht über die Anforderungen gibt Ihnen die Broschüre "Lehramt-Studium an der UR" der Zentralen Studienberatung, die hier (externer Link, öffnet neues Fenster)heruntergeladen werden kann.

Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule

Die Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule (§38 LPO I (externer Link, öffnet neues Fenster)) bzw. §27 der jeweils gültigen Prüfungs- und Studienordnung für den universitären Prüfungsteil (externer Link, öffnet neues Fenster)) untergliedern sich in mehrere Teilbereiche:

DidaktikfächerMittelschulpädagogik und -didaktikFremdsprachliche Qualifikation in EnglischBasisqualifikation in SportDidaktik der Berufsorientierung
Didaktikfach IDidaktikfach IIDidaktikfach III  (entfällt, wenn Sport als Unterrichtsfach oder Didaktikfach gewählt wurde)(ist auch Teil des Didaktikfachs Beruf & Wirtschaft)

Mittelschulpädagogik und -didaktik

Der relativ kleine Bereich Mittelschulpädagogik und -didaktik wird derzeit durch das Angebot schulartenspezifischer Lehrveranstaltungen des Lehrstuhls für Schulpädagogik abgedeckt.

Didaktikfächer

Sie studieren drei Didaktikfächer, deren Kombinationsmöglichkeiten in § 37 LPO I (externer Link, öffnet neues Fenster) geregelt sind und wie folgt lauten:

Didaktikfach IDidaktikfach IIDidaktikfach III

Deutsch

oder

Mathematik

Beruf & Wirtschaft oder 

Deutsch oder 

Deutsch als Zweitsprache oder

Englisch oder

Geschichte oder

Mathematik

Kunst oder

Musik oder

Sport oder

ev./kath. Religionslehre oder

NWT

Als Besonderheit bietet die Universität Regensburg das Didaktikfach NWT (NaturWissenschaft und Technik) an, das neben den Grundlagen in Biologie, Chemie und Physik vor allem Kenntnisse in interdisziplinären Themenfeldern vermittelt, um so dieses Wissen für den Unterricht in Natur und Technik bzw. PCB optimal umsetzbar zu machen.

  • Haben Sie als Unterrichtsfach Deutsch gewählt, so kann Deutsch als Zweitsprache nicht als Didaktikfach gewählt werden.
  • Haben Sie als Unterrichtsfach Biologie, Chemie oder Physik gewählt, so kann Naturwissenschaft und Technik nicht als Didaktikfach gewählt werden.
  • Haben Sie als Unterrichtsfach bereits Deutsch oder Mathematik gewählt, so kann als Didaktikfach I auch eines der Fächer Beruf und Wirtschaft, Englisch oder Geschichte gewählt werden. Bei Mathematik als Unterrichtsfach ist als Didaktikfach I auch Deutsch als Zweitsprache möglich.
  • Haben Sie als Unterrichtsfach Kunst, Musik, Sport, ev. oder kath. Religionslehre gewählt, so kann als Didaktikfach III auch jedes beliebige andere Didaktikfach gewählt werden.
  • Das gewählte Unterrichtsfach kann grundsätzlich nicht zugleich auch als Didaktikfach gewählt werden und kein Didaktikfach darf mehr als einmal gewählt werden. Außerdem können Deutsch und Deutsch als Zweitsprache nicht als Didaktikfächer miteinander kombiniert werden.

Alle an der Universität Regensburg wählbaren Fächerkombinationen können Sie dem hier verlinkten pdf-Dokument (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei) entnehmen.

Fremdsprachliche Qualifikation in Englisch

Es muss eine Qualifikation auf dem Niveau B2 des "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen“ nachgewiesen werden. Prüfungskandidaten, die das Abitur im Rahmen des neunjährigen Gymnasiums in Bayern erworben haben, erreichen das geforderte Fremdsprachenniveau nur dann, wenn Sie Englisch im Grundkurs bis zum Ende der 13. Jahrgangsstufe fortgeführt haben. Prüfungskandidaten, die das Abitur im Rahmen des achtjährigen Gymnasiums in Bayern erworben haben, erreichen das Niveau B2 am Ende der 11. Jahrgangsstufe. Welche Nachweise darüber hinaus anerkannt werden, kann man auf den Seiten der Studienbegleitenden Fremdsprachenausbildung (SFA) beim Zentrum für Sprache und Kommunikation (ZSK) nachlesen. Der Nachweis entfällt, wenn Englisch als Unterrichtsfach oder im Rahmen der Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule studiert wird.

Basisqualifikationen in Sport

Durch den Erwerb von Basisqualifikationen im Fach Sport sollen Studierende des Lehramts an Mittelschulen auch in einem Fach ausgebildet werden, das sie selbst nicht studieren, später aber dennoch unterrichten müssen. Folglich entfällt dieser Nachweis dann, wenn Sport als Unterrichtsfach oder im Rahmen der Didaktiken einer Fächergruppe der MIttelschule gewählt wird. Informationen zu den Basisqualifikationen finden Sie auf den Seiten der Sportpädagogik.

Didaktik der Berufsorientierung

Gemäß § 38 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. e) LPO I (externer Link, öffnet neues Fenster) müssen alle Studierenden des Mittelschullehramts, die nicht das Unterrichtsfach Beruf und Wirtschaft studieren (an der Universität Regensburg also alle Mittelschulstudierenden) im Rahmen der Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule 3 LP im Bereich Berufsorientierung erwerben. Studierende der Universität Regensburg, die Beruf und Wirtschaft als Didaktikfach gewählt haben, absolvieren einen entsprechenden Kurs im Rahmen des Pflichtmoduls Arb-LA-M03. Alle anderen Studierenden des Mittelschullehramts müssen bis zur Anmeldung zum Staatsexamen den Besuch der Lehrveranstaltung „Didaktik der Berufsorientierung“ nachweisen.

Erziehungswissenschaftliches Studium

Das Erziehungswissenschaftliche Studium (EWS) (§32 LPO I (externer Link, öffnet neues Fenster) und §25b der jeweils gültigen Prüfungs- und Studienordnung für den universitären Prüfungsteil (externer Link, öffnet neues Fenster)) untergliedert sich in mehrere Teilbereiche:

  • Allgemeine Pädagogik
  • Schulpädagogik
  • Psychologie
  • Basisqualifikation Digitale Bildung
  • Gesellschaftswissenschaften

EWS ist für alle Lehrämter verbindlich. Zusammen mit den fachwissenschaftlichen und den fachdidaktischen Studien soll es die Lehrkraft dazu befähigen, ihre Aufgaben in Erziehung und Unterricht bestmöglich zu erfüllen. Studien- und prüfungsrelevante Informationen zu den EWS-Fächern finden Sie auf der Infoseite der Fakultät für Humanwissenschaften.

Im gesellschaftswissenschaftlichen Bereich sind – je nach den studierten Fächern - wahlweise ausgewiesene Lehrveranstaltungen aus der Politikwissenschaft, der Soziologie oder der Volkskunde sowie aus der Philosophie oder der evangelischen bzw. katholischen Theologie zu belegen.

Erweiterungsmöglichkeiten

Das reguläre Studium kann an der Universität Regensburg erweitert werden durch:

Für das Studium eines Erweiterungsfaches ist ein zeitlicher Rahmen von etwa zwei bis vier zusätzlichen Semestern anzusetzen.

Über Fächer, die an der Universität Regensburg auschließlich als Erweiterungsfächer angeboten werden, sowie zahlreiche lehramtsrelevante Zusatz- bzw. Zertifikatsstudiengänge informiert die Rubrik Erweiterungsmöglichkeiten auf unserer Website (externer Link, öffnet neues Fenster).

Praktika

Im Rahmen des Studiums für Lehramt an Mittelschulen sind insgesamt fünf Praktika (§34 LPO I) (externer Link, öffnet neues Fenster) und §38 LPO I (externer Link, öffnet neues Fenster)) bzw. §25 der jeweils gültigen Prüfungs- und Studienordnung für den universitären Prüfungsteil (externer Link, öffnet neues Fenster)) vorgesehen:

  1. Orientierungspraktikum
  2. pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum
  3. studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum
  4. Betriebspraktikum
  5. zusätzliches studienbegleitendes Praktikum

Es ist ratsam, das drei bis vier Wochen dauernde Orientierungspraktikum, das an mindestens zwei verschiedenen Schularten absolviert werden muss, in der Zeit zwischen dem Abitur und der Aufnahme des Studiums abzuleisten, um, wie der Name bereits besagt, eine echte Orientierung bezüglich der Studienwahl zu gewährleisten. Mindestens eine Woche des Praktikums muss an einer Mittelschule oder einem Förderzentrum absolviert werden. Empfehlenswert und sinnvoll ist die Ableistung des Orientierungspraktikums an Schulen, die Ihnen nicht schon von Ihrer eigenen Schulzeit her vertraut sind. Sie können diese Gelegenheit nutzen, um auch vorschulische Bildungseinrichtungen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe kennen zu lernen.

Die weiteren oben genannten Praktika sind in der Regel während des Studiums abzuleisten. Über die genauen Modalitäten können Sie sich in folgenden Quellen informieren:

Wissenschaftliche Abschlussarbeit ("Zulassungsarbeit")

Eine wissenschaftliche Abschlussarbeit, die schriftliche Hausarbeit bzw. “Zulassungsarbeit” (§29 LPO I (externer Link, öffnet neues Fenster) bzw. §17 der jeweils gültigen Prüfungs- und Studienordnung für den universitären Prüfungsteil (externer Link, öffnet neues Fenster)), ist in einem Fach der gewählten Fächerverbindung oder in den Erziehungswissenschaften anzufertigen.

Erste Staatsprüfung

Im Rahmen der Ersten Staatsprüfung müssen - je nach den studierten Fächern - mehrere, in erster Linie schriftliche (§26 LPO I (externer Link, öffnet neues Fenster)), aber auch praktische (§27 LPO I (externer Link, öffnet neues Fenster)) und / oder mündliche (§28 LPO I (externer Link, öffnet neues Fenster)) Prüfungen abgelegt werden.

Zur Vorbereitung auf die schriftlichen Prüfungen können Lehramtsstudierende und Dozierende mit gültigem RZ-Account der Universität Regensburg hier (externer Link, öffnet neues Fenster)auf Prüfungsaufgaben vergangener Examenstermine zugreifen.

Studienberatung

Wenn Sie Beratungsbedarf haben, dann gibt es an der Universität Regensburg zahlreiche Anlaufstellen, an die Sie sich wenden können und deren Mitarbeitende Ihnen gerne weiterhelfen. Sie müssen lediglich darauf achten, dass Sie sich mit ihren Anliegen auch an die dafür zuständigen Ansprechpersonen wenden. Die für Lehramtsstudierende wichtigsten Kontakte haben wir im Folgenden für Sie zusammengefasst:


Leistungspunkte - Gewichtung der einzelnen Teilbereiche

Nun haben Sie einen Überblick über die einzelnen Teilbereiche bekommen, die Sie im Rahmen Ihres Studiums abdecken müssen.

Die Gewichtung dieser Teilbereiche lässt sich am besten an der Anzahl der jeweils für sie veranschlagten Leistungspunkte ersehen. Leistungspunkte sind Maßeinheiten für den workload, das heißt für die durchschnittliche studentische Arbeitsleistung. Dabei steht ein Leistungspunkt für etwa 25-30 Arbeitsstunden. Im Rahmen Ihres Studiums müssen Sie insgesamt 210 Leistungspunkte erwerben, also im Durchschnitt 30 pro Semester, wenn man von der Regelstudienzeit von sieben Semestern ausgeht.

Die Verteilung der 210 Leistungspunkte auf die einzelnen Teilbereiche des Studiums stellt sich gemäß §22 LPO I (externer Link, öffnet neues Fenster) folgendermaßen dar:

LP

Bereich

LP

Teilbereich (Anmerkung)

66

Unterrichtsfach54Fachwissenschaft*
12Fachdidaktik*

70

Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule8Mittelschulpädagogik und -didaktik
mind. 51drei Didaktikfächer*
ggf. je 3Basisqualifikation Sport / Didaktik der Berufsorientierung
max. 11frei wählbare LP*

43

 

Erziehungswissenschaftliches Studium8Allgemeine Pädagogik
8Schulpädagogik
12Psychologie
3Basisqualifikation digitale Bildung
4frei wählbare LP
8Gesellschaftswissenschaften

6

Pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum (mit verpflichtender Begleitveranstaltung)

10

Wissenschaftliche Abschlussarbeit ("Zulassungsarbeit")

max. 15

Weitere lehramtsbezogene Veranstaltungen*(darunter: 5studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum mit Begleitveranstaltung)

210

   

* Bei den LP-Angaben zu den mit Sternchen gekennzeichneten Bereichen handelt es sich um Mindestvorgaben der LPO I bzw. um die je nach gewählten Fächern maximal möglichen Restwerte. Die tatsächlich im Studium der jeweiligen Fächer(kombination) vorgesehenen LP-Zahlen richten sich nach den Vorgaben der universitären Prüfungsordnung und der Modulkataloge. Lesen Sie hierzu auch die Antwort auf die häufige Frage “Wie bekommt man den Wahlbereich voll bzw. wie werden die Leistungen verbucht?” in unserem schulartübergreifenden Service-Bereich!

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