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Lehramt für Sonderpädagogik

Die Ausbildung zur Lehrkraft für Sonderpädagogik umfasst zwei Phasen:

  1. ein in der Regel neunsemestriges wissenschaftliches Studium an der Universität, in dessen Verlauf studienbegleitend Prüfungsleistungen (Notengewichtung 40%) erbracht werden müssen und das mit der Ersten Staatsprüfung (Notengewichtung 60%) abschließt, und
  2. ein zwei Jahre dauerndes Referendariat, das an staatlichen Schulen stattfindet und von der Ausbildung in Studienseminaren begleitet wird. Es endet mit dem Ablegen der Zweiten Staatsprüfung und führt damit zur Erlangung der Lehramtsbefähigung. Das Referendariat im Lehramt für Sonderpädagogik beginnt ausschließlich im September; es muss nicht direkt im Anschluss an die Erste Staatsprüfung angetreten werden.

Das Studium des Lehramts für Sonderpädagogik ist zulassungsbeschränkt und kann nur zum Wintersemester aufgenommen werden.

Ausnahme: Pädagogik bei Kommunikations- und Sprachbeeinträchtigungen ist nicht zulassungsbeschränkt, da das Studium dieser Fachrichtung im Wintersemester 2026/27 neu eingeführt wird.


Informationen zum Aufbau des Lehramts für Sonderpädagogik

Sonderpädagogische Fachrichtungen

Kombinationsmöglichkeiten

Im Lehramt für Sonderpädagogik werden gemäß § 90 LPO I (externer Link, öffnet neues Fenster)zwei sonderpädagogische Fachrichtungen miteinander kombiniert: eine im Umfang von 90 Leistungspunkten (LP) (vertieftes Studium) und eine zweite im Umfang von 30 Leistungspunkten (Qualifizierungsstudium).

An der Universität Regensburg werden vier Fachrichtungen angeboten, die beliebig miteinander kombiniert werden können:

  • Pädagogik bei geistiger Behinderung
  • Pädagogik im sonderpädagogischen Schwerpunkt Lernen
  • Pädagogik bei Verhaltensstörungen
  • Pädagogik bei Kommunikations- und Sprachbeeinträchtigungen (voraussichtlich ab WS 2026/27)

Kurzbeschreibungen der sonderpädagogischen Fachrichtungen

Pädagogik bei geistiger Behinderung

Das Fach Pädagogik bei geistiger Behinderung befasst sich mit der Bildung und Begleitung von Menschen mit geistiger Behinderung über die Lebensspanne, mit dem Ziel größtmöglicher Teilhabe und Inklusion. Das Studium behandelt pädagogische, didaktische und psychologische Fragestellungen, die auch unter ethischen Gesichtspunkten diskutiert, und erforscht werden. Die Tätigkeit der Lehrkräfte im Schwerpunkt geistige Entwicklung ist vielfältig. Auf Grund der großen Heterogenität der Schülerschaft (von leichter geistiger Behinderung bis schwerer geistiger und mehrfacher Behinderung) stehen im Unterricht nicht nur die so genannten Kulturtechniken, sondern auch Aspekte der lebenspraktischen Bildung (z.B. Selbstversorgung) und der Pflege im Mittelpunkt. Zudem führen Lehrkräfte im Schwerpunkt geistige Entwicklung Förderdiagnostik durch und planen individuelle Förderziele. Die Lehrkräfte im Schwerpunkt geistige Entwicklung arbeiten häufig an Förderzentren mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, aber auch in inklusiven Settings (als Mobiler Sonderpädagogischer Dienst oder in einer Partnerklasse). Das Arbeiten in einem interdisziplinären Team und seine Leitung, gehört genauso zum Aufgabenfeld wie intensive Elternarbeit und -beratung sowie die Zusammenarbeit mit Lehrkräften anderer Schularten, ÄrztInnen und TherapeutInnen.

Pädagogik im sonderpädagogischen Schwerpunkt Lernen

Das Fach Pädagogik im sonderpädagogischen Schwerpunkt Lernen fokussiert auf die Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Lernschwierigkeiten in der schulischen Inklusion und (Sonderpädagogischen) Förderzentren. In diesem Zusammenhang werden pädagogische, didaktische, soziologische und psychologische Fragestellungen bearbeitet, aufeinander bezogen und vernetzt. Dabei werden Kompetenzen für den Unterricht und die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Lernschwierigkeiten ebenso erworben und ausgebaut wie Forschungs-, Diagnose-, Beratungs- und digitale Kompetenzen. Diese Kompetenzen werden später an verschiedenen Förderorten eingesetzt, um gelungene und passende Lernsettings zu gestalten und zu evaluieren.

Pädagogik bei Verhaltensstörungen

Das Fach Pädagogik bei Verhaltensstörungen fokussiert sich auf die teilhabeorientierte Erziehung und Bildung von Kindern und Jugendlichen unter besonderer Berücksichtigung von psycho-sozialen Beeinträchtigungen. Auf der Basis psychoanalytischer Zugänge wird ein vertieftes Verstehen für beobachtbares Verhalten im Kontext von Schule angestrebt, sowohl unter fachdisziplinären als auch professionalisierungsbezogenen Perspektiven. Das Studium der Pädagogik bei Verhaltensstörungen folgt dem Konzept einer kasuistischen Lehrkräftebildung durch Fall- und Selbstreflexion.

Pädagogik bei Kommunikations- und Sprachbeeinträchtigungen

Das Fach Pädagogik bei Kommunikations- und Sprachbeeinträchtigungen befasst sich mit Kindern und Jugendlichen mit Kommunikations- und Sprachbeeinträchtigungen, v.a. mit Sprachentwicklungsstörungen, im Kontext Bildung und Unterricht. Dabei werden Kompetenzen für Unterricht, individuelle Förderung, Therapie, Forschung, Diagnostik und Beratung sowie digitale Kompetenzen erworben. Ein Schwerpunkt ist die Verzahnung von Theorie, Praxis und Forschung.

Didaktik der Grundschule / Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule

Studierende des Lehramts für Sonderpädagogik studieren gemäß § 91 LPO I (externer Link, öffnet neues Fenster) neben den sonderpädagogischen Fachrichtungen und den Erziehungswissenschaften entweder Didaktik der Grundschule oder Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule.

Didaktik der Grundschule

Die Didaktik der Grundschule (§36 LPO I (externer Link, öffnet neues Fenster) bzw. §26 der jeweils gültigen Prüfungs- und Studienordnung für den universitären Prüfungsteil (externer Link, öffnet neues Fenster)) untergliedert sich in mehrere Teilbereiche:

Grundschulpädagogik und -didaktikDidaktikfächerFremdsprachliche Qualifikation in EnglischBasisqualifikationen in Kunst, Musik, Sport
GrundschulpädagogikSchriftspracherwerbSachunterrichtDidaktikfach IDidaktikfach IIDidaktikfach III  

Grundschulpädagogik und -didaktik

Das Studium der Grundschulpädagogik und -didaktik setzt sich zusammen aus den Teilfächern Grundschulpädagogik, Schriftspracherwerb und Sachunterricht und ist für alle Studierenden des Lehramts an Grundschulen verpflichtend.

Didaktikfächer

Sie studieren drei Didaktikfächer, die gemäß § 35 LPO I (externer Link, öffnet neues Fenster) folgendermaßen miteinander kombiniert werden:

Didaktikfach IDidaktikfach IIDidaktikfach III
DeutschMathematik

Kunst oder

Musik oder

Sport oder 

ev./kath. Religionslehre oder 

NWT

Als Besonderheit bietet die Universität Regensburg das Didaktikfach NWT (NaturWissenschaft und Technik) an, das neben den Grundlagen in Biologie, Chemie und Physik vor allem Kenntnisse in interdisziplinären Themenfeldern vermittelt, um so dieses Wissen für den Unterricht in Natur und Technik bzw. PCB optimal umsetzbar zu machen.

Fremdsprachliche Qualifikation in Englisch

Es muss eine Qualifikation auf dem Niveau B2 des "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen“ nachgewiesen werden. Prüfungskandidaten, die das Abitur im Rahmen des neunjährigen Gymnasiums in Bayern erworben haben, erreichen das geforderte Fremdsprachenniveau nur dann, wenn Sie Englisch im Grundkurs bis zum Ende der 13. Jahrgangsstufe fortgeführt haben. Prüfungskandidaten, die das Abitur im Rahmen des achtjährigen Gymnasiums in Bayern erworben haben, erreichen das Niveau B2 am Ende der 11. Jahrgangsstufe. Welche Nachweise darüber hinaus anerkannt werden, kann man auf den Seiten der Studienbegleitenden Fremdsprachenausbildung (SFA) beim Zentrum für Sprache und Kommunikation (ZSK) nachlesen. 

Basisqualifikationen in Kunst, Musik, Sport

Durch den Erwerb von Basisqualifikationen in den Fächern Kunst, Musik und Sport sollen Studierende des Lehramts für Sonderpädagogik auch in Fächern ausgebildet werden, die sie selbst nicht studieren, später aber dennoch unterrichten müssen. Folglich entfällt dieser Nachweis dann, wenn das jeweilige Fach im Rahmen der Didaktik der Grundschule gewählt wird. Fächerspezifische Informationen zu den Basisqualifikationen finden Sie auf den Seiten der Kunsterziehung (externer Link, öffnet neues Fenster) (pdf), der Musikpädagogik und der Sportpädagogik.

Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule

Die Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule (§38 LPO I (externer Link, öffnet neues Fenster) bzw. §27 der jeweils gültigen Prüfungs- und Studienordnung für den universitären Prüfungsteil (externer Link, öffnet neues Fenster)) untergliedern sich in mehrere Teilbereiche:

DidaktikfächerMittelschulpädagogik und -didaktikFremdsprachliche Qualifikation in EnglischBasisqualifikation in SportDidaktik der Berufsorientierung
Didaktikfach IDidaktikfach IIDidaktikfach III  (entfällt, wenn Sport als Didaktikfach gewählt wurde)(ist auch Teil des Didaktikfachs Beruf & Wirtschaft)

Mittelschulpädagogik und -didaktik

Der relativ kleine Bereich Mittelschulpädagogik und -didaktik wird derzeit durch das Angebot schulartenspezifischer Lehrveranstaltungen des Lehrstuhls für Schulpädagogik abgedeckt.

Didaktikfächer

Sie studieren drei Didaktikfächer, deren Kombinationsmöglichkeiten in § 37 LPO I (externer Link, öffnet neues Fenster) geregelt sind und wie folgt lauten:

Didaktikfach IDidaktikfach IIDidaktikfach III

Deutsch

oder

Mathematik

Beruf & Wirtschaft oder 

Deutsch oder 

Deutsch als Zweitsprache oder

Englisch oder

Geschichte oder

Mathematik

Kunst oder

Musik oder

Sport oder

ev./kath. Religionslehre oder

NWT

Kein Didaktikfach darf mehr als einmal gewählt werden. Außerdem können Deutsch und Deutsch als Zweitsprache nicht als Didaktikfächer miteinander kombiniert werden.

Als Besonderheit bietet die Universität Regensburg das Didaktikfach NWT (NaturWissenschaft und Technik) an, das neben den Grundlagen in Biologie, Chemie und Physik vor allem Kenntnisse in interdisziplinären Themenfeldern vermittelt, um so dieses Wissen für den Unterricht in Natur und Technik bzw. PCB optimal umsetzbar zu machen.

Fremdsprachliche Qualifikation in Englisch

Es muss eine Qualifikation auf dem Niveau B2 des "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen“ nachgewiesen werden. Prüfungskandidaten, die das Abitur im Rahmen des neunjährigen Gymnasiums in Bayern erworben haben, erreichen das geforderte Fremdsprachenniveau nur dann, wenn Sie Englisch im Grundkurs bis zum Ende der 13. Jahrgangsstufe fortgeführt haben. Prüfungskandidaten, die das Abitur im Rahmen des achtjährigen Gymnasiums in Bayern erworben haben, erreichen das Niveau B2 am Ende der 11. Jahrgangsstufe. Welche Nachweise darüber hinaus anerkannt werden, kann man auf den Seiten der Studienbegleitenden Fremdsprachenausbildung (SFA) beim Zentrum für Sprache und Kommunikation (ZSK) nachlesen. Der Nachweis entfällt, wenn Englisch im Rahmen der Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule studiert wird.

Basisqualifikationen in Sport

Durch den Erwerb von Basisqualifikationen im Fach Sport sollen Studierende des Lehramts für Sonderpädagogik auch in einem Fach ausgebildet werden, das sie selbst nicht studieren, später aber dennoch unterrichten müssen. Folglich entfällt dieser Nachweis dann, wenn Sport im Rahmen der Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule gewählt wird. Informationen zu den Basisqualifikationen finden Sie auf den Seiten der Sportpädagogik.

Didaktik der Berufsorientierung

Gemäß § 38 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. e) LPO I (externer Link, öffnet neues Fenster) müssen alle Studierenden des Lehramts für Sonderpädagogik, die die Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule studieren, 3 LP im Bereich Berufsorientierung erwerben. Studierende der Universität Regensburg, die Beruf und Wirtschaft als eines der drei Didaktikfächer gewählt haben, absolvieren einen entsprechenden Kurs im Rahmen des Pflichtmoduls Arb-LA-M03. Alle anderen Sonderpädagogikstudierenden mit Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule müssen bis zur Anmeldung zum Staatsexamen den Besuch der Lehrveranstaltung "Didaktik der Berufsorientierung" nachweisen.

Erziehungswissenschaftliches Studium

Das Erziehungswissenschaftliche Studium (EWS) (§32 LPO I (externer Link, öffnet neues Fenster) und §25b der jeweils gültigen Prüfungs- und Studienordnung für den universitären Prüfungsteil (externer Link, öffnet neues Fenster)) untergliedert sich in mehrere Teilbereiche:

  • Allgemeine Pädagogik
  • Schulpädagogik
  • Psychologie
  • Basisqualifikation Digitale Bildung
  • Gesellschaftswissenschaften

EWS ist für alle Lehrämter verbindlich. Zusammen mit den fachwissenschaftlichen und den fachdidaktischen Studien soll es die Lehrkraft dazu befähigen, ihre Aufgaben in Erziehung und Unterricht bestmöglich zu erfüllen. Studien- und prüfungsrelevante Informationen zu den EWS-Fächern finden Sie auf der Infoseite der Fakultät für Humanwissenschaften.

Im gesellschaftswissenschaftlichen Bereich sind – je nach den studierten Fächern - wahlweise ausgewiesene Lehrveranstaltungen aus der Politikwissenschaft, der Soziologie oder der Volkskunde sowie aus der Philosophie oder der evangelischen bzw. katholischen Theologie zu belegen.

Erweiterungsmöglichkeiten

Das Studium des Lehramts für Sonderpädagogik kann gemäß § 92 LPO I (externer Link, öffnet neues Fenster) erweitert werden. An der Universität Regensburg gibt es dafür die folgenden Möglichkeiten:

  • Erweiterung durch das Studium der Didaktik der Grundschule oder der Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule, wobei nur das Fach als Erweiterung gewählt werden kann, das nicht schon Teil des regulären Studiums ist. Bei dieser Erweiterung müssen für den Grund- und Mittelschulbereich jeweils unterschiedliche Didaktikfächer (s.o.) gewählt werden;
  • Erweiterung durch das Studium eines der Unterrichts- bzw. Erweiterungsfächer aus den Studiengängen für Grund- bzw. Mittelschullehramt: Biologie, Chemie, Deutsch, Deutsch als Zweitsprache, Englisch, Geschichte, Kunst, Mathematik, Medienpädagogik, Musik, Physik, evangelische Religionslehre, katholische Religionslehre oder Sport;
  • Erweiterung durch eine weitere angebotene sonderpädagogische Fachrichtung, die nicht schon Teil des regulären Studiums ist, als sonderpädagogische Qualifikation.

Für das Studium einer Erweiterung ist ein zeitlicher Rahmen von etwa zwei bis vier zusätzlichen Semestern anzusetzen.

Über Fächer, die an der Universität Regensburg auschließlich als Erweiterungsfächer angeboten werden, sowie zahlreiche lehramtsrelevante Zusatz- bzw. Zertifikatsstudiengänge informiert die Rubrik Erweiterungsmöglichkeiten auf unserer Website.

Praktika

Gemäß § 93 LPO I (externer Link, öffnet neues Fenster) sind im vertieften Studium folgende sechs Praktika zu absolvieren. Sie werden zum Teil durch korrespondierende Seminare begleitet:

  1. Betriebspraktikum
  2. Orientierungspraktikum
  3. Pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum
  4. Sonderpädagogisches Praktikum
  5. Studienbegleitendes sonderpädagogisches Praktikum
  6. Zusätzliches studienbegleitendes Praktikum

Im Qualifizierungsstudium ist gemäß § 102 LPO I (externer Link, öffnet neues Fenster)ein sonderpädagogisches Blockpraktikum zu absolvieren.

Es ist ratsam, das vier Wochen dauernde Orientierungspraktikum, wovon drei Wochen an einem Förderzentrum absolviert werden müssen, in der Zeit zwischen dem Abitur und der Aufnahme des Studiums abzuleisten, um, wie der Name bereits besagt, eine echte Orientierung bezüglich der Studienwahl zu gewährleisten. Die verbleibende Woche kann auch in anderen Bereichen absolviert werden, in denen Lehrkräfte mit der Befähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik eingesetzt werden (einschließlich Mobiler Sonderpädagogischer Dienste, Mobiler Sonderpädagogischer Hilfe und schulvorbereitender Einrichtungen).

Die weiteren oben genannten Praktika sind in der Regel während des Studiums abzuleisten. Über die genauen Modalitäten können Sie sich in folgenden Quellen informieren:

Wissenschaftliche Abschlussarbeit ("Zulassungsarbeit")

Eine wissenschaftliche Abschlussarbeit, die schriftliche Hausarbeit bzw. “Zulassungsarbeit” (§29 LPO I (externer Link, öffnet neues Fenster) bzw. §17 der jeweils gültigen Prüfungs- und Studienordnung für den universitären Prüfungsteil), ist in der gewählten vertieft studierten Fachrichtung anzufertigen.

Erste Staatsprüfung

Im Rahmen der Ersten Staatsprüfung müssen - je nach den studierten Fächern - mehrere, in erster Linie schriftliche (§26 LPO I (externer Link, öffnet neues Fenster)), aber auch praktische (§27 LPO I (externer Link, öffnet neues Fenster)) und / oder mündliche (§28 LPO I (externer Link, öffnet neues Fenster)) Prüfungen abgelegt werden.

Zur Vorbereitung auf die schriftlichen Prüfungen können Lehramtsstudierende und Dozierende mit gültigem RZ-Account der Universität Regensburg hier (externer Link, öffnet neues Fenster) auf Prüfungsaufgaben vergangener Examenstermine zugreifen.

Studienberatung

Wenn Sie Beratungsbedarf haben, dann gibt es an der Universität Regensburg zahlreiche Anlaufstellen, an die Sie sich wenden können und deren Mitarbeitende Ihnen gerne weiterhelfen. Sie müssen lediglich darauf achten, dass Sie sich mit ihren Anliegen auch an die dafür zuständigen Ansprechpersonen wenden. Die für Lehramtsstudierende wichtigsten Kontakte haben wir im Folgenden für Sie zusammengefasst:


Leistungspunkte - Gewichtung der einzelnen Teilbereiche

Nun haben Sie einen Überblick über die einzelnen Teilbereiche bekommen, die Sie im Rahmen Ihres Studiums abdecken müssen.

Die Gewichtung dieser Teilbereiche lässt sich am besten an der Anzahl der jeweils für sie veranschlagten Leistungspunkte ersehen. Leistungspunkte sind Maßeinheiten für den workload, das heißt für die durchschnittliche studentische Arbeitsleistung. Dabei steht ein Leistungspunkt für etwa 25-30 Arbeitsstunden. Im Rahmen Ihres Studiums müssen Sie insgesamt 270 Leistungspunkte erwerben, also im Durchschnitt 30 pro Semester, wenn man von der Regelstudienzeit von neun Semestern ausgeht.

Die Verteilung der 270 Leistungspunkte auf die einzelnen Teilbereiche des Studiums stellt sich gemäß §22 LPO I (externer Link, öffnet neues Fenster) folgendermaßen dar:

LP

Bereich

LP

Teilbereich (Anmerkung)

120

Sonderpädagogik90Vertieft studierte Fachrichtung
30Qualifizierungsstudium (Q)

70

Didaktik der Grundschule 

 

oder

 

Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule

35 (GS)

bzw.

8 (MS)

Grundschulpädagogik und -didaktik

bzw.

Mittelschulpädagogik

mind. 27 (GS)

bzw.

mind. 51 (MS)

3 Didaktikfächer*
(je) 3Basisqualifikation(en)
max. 11frei wählbare LP*

43

Erziehungswissenschaftliches Studium8Allgemeine Pädagogik
8Schulpädagogik
12Psychologie
3Basisqualifikation digitale Bildung
4frei wählbare LP
8Gesellschaftswissenschaften

6

Pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum (mit verpflichtender Begleitveranstaltung)

6

Sonderpädagogische Praktika (mit verpflichtenden Begleitveranstaltungen)

10

Wissenschaftliche Abschlussarbeit ("Zulassungsarbeit")

max. 15

Weitere lehramtsbezogene Veranstaltungen*  

270

   

* Bei den LP-Angaben zu den mit Sternchen gekennzeichneten Bereichen handelt es sich um Mindestvorgaben der LPO I bzw. um die je nach gewählten Fächern maximal möglichen Restwerte. Die tatsächlich im Studium der jeweiligen Fächer(kombination) vorgesehenen LP-Zahlen richten sich nach den Vorgaben der universitären Prüfungsordnung und der Modulkataloge. Lesen Sie hierzu auch die Antwort auf die häufige Frage “Wie bekommt man den Wahlbereich voll bzw. wie werden die Leistungen verbucht?” in unserem schulartübergreifenden Service-Bereich!

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