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Nachteilsausgleich bei Prüfungen

Ein Nachteilsausgleich in Prüfungssituationen kann etwa wie folgt gestaltet sein:

  • Zeitverlängerung bei schriftlichen oder mündlichen Prüfungen

Grundsätzliche Überlegung: Braucht man tatsächlich mehr Zeit oder sind es eigentlich zusätzliche Ruhepausen, die man während der Prüfungszeit benötigt?

  • Nutzung von Ruhepausen während der Prüfung

Grundsätzliche Überlegung: Ist aus medizinischer Sicht eher eine längere Pause ratsam oder sind es mehrere kürzere, die benötigt werden?

  • Änderung der Prüfungsform (z.B. schriftliche statt mündlicher Prüfung)
  • Einsatz personeller Hilfen und/oder technischer Hilfsmittel zur Kompensation des Handicaps (z.B. Schreib- oder Vorlesekräfte, Gebärdensprachdolmetscher)

Wichtig: Die Beschaffung dieser Hilfen/Hilfsmittel obliegt dem/der Studierenden. Die Kostenübernahme notwendiger technischer Hilfsmittel sowie personeller Hilfen bitte aufgrund der teilweise sehr langen Bearbeitungszeiten immer möglichst frühzeitig und im Voraus beim zuständigen Kostenträger beantragen! Beim Einsatz von Hilfsmitteln ist dringend zu empfehlen, die betroffenen Prüfer/Dozierenden früh zu informieren und sie mit eventuell zu beachtenden technischen Besonderheiten vertraut zu machen.

  • Entzerren von Prüfungszeiträumen (Splitten)

WICHTIG:
Anträge auf Nachteilsausgleich sind - soweit der Zuständigkeitsbereich der Universität Regensburg betroffen ist - stets über das zentrale Prüfungssekretariat einzureichen. Sie müssen immer schriftlich und fristgerecht eingereicht werden (vergleiche Unterpunkt "Procedere").

Bei Zuständigkeiten außerhalb der Universität Regensburg, z.B. bei Staatsexamensprüfungen, nehmen Sie bitte direkt mit den entsprechenden Stellen Kontakt auf, um Fristen, einzureichende Unterlagen und eventuelle Besonderheiten abzuklären! Für Studierende der Lehrämter befindet sich auf der Homepage der Prüfungsverwaltung der Universität Regensburg ein extra Merkblatt zur Beantragung eines Nachteilsausgleichs in Staatsexamensprüfungen. Bitte beachten Sie die dort genannten Vorgaben genau!

Reagieren Sie also auf sich abzeichnende Probleme während des Studiums immer sofort und nicht erst, nachdem Sie eine Studienleistung nicht rechtzeitig oder nicht in der vorgesehenen Form erbracht haben! Gilt eine vorgeschriebene Studienleistung ohne vorhergehende Antragstellung innerhalb der vorgegebenen Frist als nicht erbracht, so gibt es keine Möglichkeit, nachträgliche Änderungen vorzunehmen. Der Nachteilsausgleich kann also immer nur für die Zukunft wirken, nicht aber rückwirkend Einfluss auf ein vergangenes und abgeschlossenes Geschehen nehmen! Nutzen Sie daher frühzeitig die Beratungsangebote der hier genannten Ansprechpartner!


  1. Studium

Studieren mit Beeinträchtigung

Eine sehbehinderte Studentin mit Blindenstock wird von zwei sehenden Studentinnen durch das Zentrale Hörsaalgebäude begleitet

Kontakt

Dipl.-Psych. Stefanie Feuerer 


Studentenhaus, Zi. 2.18
Telefon 0941 943-2291
E-Mail: stefanie.feuerer@ur.de