Für das Gasthören benötigen Sie
- einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss
- eine erfolgreich bestandene Eignungsprüfung
- die Einschreibung zum Gasthören über die Studierendenkanzlei
✓ Teilnahme möglich
- Vorlesungen
Eine Übersicht der PeWi-Vorlesungen für das Sommersemester 2026 finden Sie am Ende der Seite.
✘ Teilnahme nicht möglich
- Seminare
- Übungen
- Exkursionen
- Praktikum
- Prüfungen
So gehen Sie vor
- Eignungsprüfung
Laden Sie das Formular herunter und füllen Sie es aus.
Im Formular finden Sie Informationen zu weiteren Unterlagen. - per E-Mail einreichen
Senden Sie das Formular und die Unterlagen in einer PDF-Datei an die Studienkoordination. - Bescheid erhalten
Bei erfolgreicher Prüfung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung zur Eignung. - Einschreibung
Mit dem Bescheid melden Sie sich bei der Studierendenkanzlei an. Bitte beachten Sie hierfür auch die Einschreibefristen, das Antragsformular und die Gebühren.
Foto: UR/Julia Dragan Fristen für die Einreichung der Eignungsprüfung
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Beginn zum Sommersemester 15. Februar
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Beginn zum Wintersemester 15. August