Die Saatgutbank Regensburg bietet den Naturschutzakteuren (wie etwa obere und untere Naturschutzbehörden, Naturschutz- und Landschaftspflegeverbände, Gebietsbetreuer oder das Landesamt für Umwelt) verschiedene Leistungen an, um an der langfristigen Erhaltung gefährdeter Arten mitzuwirken.
Einlagerung von Saatgut
Naturschutzakteure können Saatgut gefährdeter Arten entsprechend den Richtlinien der Saatgutbank Regensburg aufsammeln und zur Sicherung in der Saatgutbank einlagern lassen. Die Aufreinigung der Saatgutproben, die Trocknung und die Einlagerung werden von der Saatgutbank übernommen.
Qualitätskontrolle und Feststellung der Lebensfähigkeit
Vor der Einlagerung des von den Naturschutzakteuren aufgesammelten Saatgutes wird die Qualität geprüft. Es werden Röntgenuntersuchungen zur Bestimmung der Fülllungsrate durchgeführt und die Lebensfähigkeit der Samen anhand von Keimungs- und Tetrazoliumtests ermittelt. Die Ergebnisse der Untersuchungen werden den Naturschutzakteuren zur Verfügung gestellt.
Bereitstellung von Saatgut
Die Saatgutbank stellt den Naturschutzakteuren von ihnen ursprünglich aufgesammeltes Saatgut für Populationsstützungs- oder (Wieder-)Ansiedlungsmaßnahmen auf Wunsch wieder bereit (abzüglich des Saatgutes für die Langzeitlagerung bzw. das Duplikat). Auch auf Saatgut bereits vorhandener Akzessionen kann im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten für Naturschutzmaßnahmen zugegriffen werden.