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Förderprogramme


Anreizsystem "FörWitUR"

Die Universität Regensburg strebt den Transfer ihrer Forschungsergebnisse in die Praxis an. Sie sieht darin die Chance, Impulse für technologische, unternehmerische und gesellschaftliche Entwicklungen zu geben und Mitverantwortung für die regionale Entwicklung zu übernehmen.

Merkblatt (im Universitätsnetz aufrufbar)

Das Anreizsystem zur Förderung des Wissenstransfers der Universität Regensburg gewährt „Transferaktiven“ Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der Universität Regenbsurg Prämien in den drei wichtigen Bereichen des Transfers:

  • Klassischer Transfer
    Ziel ist es, die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universität Regensburg zu motivieren, in verstärktem Maße mit Unternehmen zu kooperieren (Art. 2 Abs. 5 Satz 1 BayHSchG). Damit soll die Universitätsforschung vermehrt mit Fragestellungen aus der Praxis befasst und der Wissens- und Technologietransfer beschleunigt werden.

    Antragsformular "Klassischer Transfer" (im Universitätsnetz aufrufbar)


  • Intellectual Property
    Ziel ist es, die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universität Regensburg zu motivieren, sich verstärkt mit dem Thema Erfindungen und der Verwertung von Forschungsergebnissen zu beschäftigen.
    Antragsformular "Intellectual Property" (im Universitätsnetz aufrufbar)

  • Akademische Gründungen
    Ziel ist es, die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universität Regensburg zu motivieren, in ihren Arbeitsbereichen ein gründungsförderndes Umfeld zu schaffen und einen Beitrag zu leisten, die Anzahl der innovativen Unternehmensgründungen, die unverzichtbar auf neuem Wissen oder spezifischen Kompetenzen der Universität Regensburg basieren, sogenannte Spin-offs, zu steigern. Damit soll die Effizienz der Universität als Generator neuer Marktideen erhöht und eine „Kultur der Selbständigkeit“ an der Universität gestärkt werden.
    Antragsformular "Akademische Gründungen" (im Universitätsnetz aufrufbar)


Bayern baut Brücken

Das Bayerische Wissenschaftsministerium fördert den Technologietransfer zwischen Hochschulen und kleinen und mittleren Unternehmen zusätzlich mit rund 70 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE).

Förderschwerpunkte: CO2-Reduktion, Resilienz, Anpassung an den Klimawandel

Das Förderprogramm unterstützt Technologietransfer-Projekte zwischen Hochschulen und kleinen und mittleren Unternehmen, in denen gemeinsam Lösungen für innovative Produkte oder Dienstleistungen und zukunftsfähige Produktionsverfahren entwickelt werden. Im Mittelpunkt stehen Fragestellungen mit besonderer Bedeutung für die Innovationskraft der bayerischen Wirtschaft.

Die Inhalte der Projekte sollen sich in den Schwerpunktfeldern Life Science, Digitalisierung, Materialien und Werkstoffe sowie Mobilität und Energie bewegen. Ein besonderes Augenmerk wird auf Projekte mit Schwerpunkten in den Bereichen Einsparung von Treibhausgasen, Stärkung der Resilienz oder Anpassung an den Klimawandel gelegt.

Knowhow aus der Wissenschaft in die ganze Breite des bayerischen Mittelstands zu bringen, ist ein wesentlicher Bestanteil der Förderaktion. Die Hochschulen sollen deshalb möglichst viele kleine und mittlere Unternehmen einbinden. Für die Förderung bewerben können sich alle bayerischen staatlichen Hochschulen sowie die kirchlichen Hochschulen in Bayern mit geeigneten Kooperationsprojekten, sofern sie jeweils ihren Hochschulsitz außerhalb der Planungsregion München haben.

Informationen


Bonusprogramm des BayStMWK

1995 wurde FUTUR die Projektträgerschaft der Fördermaßnahme „Förderung der Auftragsforschung an bayerischen Hochschulen (Bonusprogramm)“ des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst übertragen. Nach einer Laufzeit von 25 Jahren hat das Staatsministerium auf der Grundlage einer Evaluierung entschieden, die Fördermaßnahme zum 31. Dezember 2020 einzustellen.

Ziel des Programms war, die Transferaktivitäten von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern an bayerischen Universitäten mit der gewerblichen Wirtschaft zu verstärken, indem ein finanzieller Anreiz für die Akquise von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen gesetzt wird.

Bereits bewilligte Bonusanträge sind von der Einstellung nicht betroffen. Die Fördermittel werden regulär ausgezahlt und FUTUR steht im Zuge der administrativen Abwicklung selbstverständlich in gewohnter Weise weiter zur Verfügung.


Messebeteiligung für bayerische Hochschulen

Förderung der Messebeteiligung für bayerische Hochschulen

Beteiligungen an internationalen Messen haben auch für Hochschulen einen hohen Stellenwert. Die Teilnahme an internationalen Leitmessen bietet die Chance, die eigene Leistungskompetenz darzustellen, zu potentiellen Projektpartnern Kontakt aufnehmen und Kontakte zu Wirtschaftsunternehmen und anderen Hochschulen zu pflegen.

Der Freistaat Bayern fördert seit über 20 Jahren diese Form des Wissens- und Technologietransfers. Jedes Jahr begleitet Bayern Innovativ GmbH bayerische Aussteller aus Wissenschaft und Wirtschaft auf ausgewählte internationale Messen und ist seit dem 01.01.2019 direkter Ansprechpartner für die Hochschulen und deren Transferstellen.

Für die Teilnahme an ausgewählten internationalen Messen können sich alle bayerischen Hochschulen, deren Einrichtungen, Lehrstühle, Projektgruppen und Ausgründungen bewerben.

Allgemeine Informationen

Hinweise zur Bewerbung, den Teilnahmekonditionen und Fördermöglichkeiten

Messekalender 2024


Netzwerktätigkeiten zwischen Hochschulen und Unternehmen

In der Förderperiode 2021–2027 stellt das Wissenschaftsministerium insgesamt bis zu 13,5 Millionen Euro aus Mitteln der Europäischen Union (EU) zur Förderung der Netzwerktätigkeiten in Form von Wissenstransfer zwischen Hochschulen und Unternehmen, bevorzugt kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), zur Verfügung.

Die Mittel entstammen dem Europäischen Sozialfonds+ (ESF+).

Die Inhalte der Netzwerktätigkeiten in Form von Wissenstransfers müssen eines der folgenden Schwerpunktfelder der Innovationsstrategie des Freistaats Bayern adressieren:

  • Mobilität
  • Life Sciences
  • Energie
  • Materialien und Werkstoffe
  • Digitalisierung

Generell steht die Antragstellung allen staatlichen bayerischen Hochschulen sowie zahlreichen kirchlichen Hochschulen in Bayern offen.

Ein ESF+-Projekt zur Förderung der Netzwerktätigkeiten in Form von Wissenstransfer zwischen Hochschulen und Unternehmen besteht aus mindestens zehn kooperierenden Unternehmen, von denen mindestens 75% kleine oder mittlere Unternehmen sind. Die Unternehmen können aus ganz Bayern kommen, d.h. es gibt keine geographische Schwerpunktregion.

Die beschriebene ESF+-Förderung wird als Projektförderung mit Anteilfinanzierung gewährt. Der Fördersatz beträgt 40% der förderfähigen direkten Personalkosten, die
mindestens 200.000 Euro betragen müssen. Hinzu kommt eine Restkostenpauschale für alle weiteren Kosten von 28% auf die geförderten direkten Personalkosten.
Die Projektlaufzeit ist grundsätzlich auf maximal drei Jahre beschränkt. In
begründeten Ausnahmefällen kann die Förderung zweimal um jeweils zwei
Jahre verlängert werden.

Bis spätestens 2028 sollten alle Projekte erfolgreich abgeschlossen sein.

Die Projektvoranfrageneinreichung ist ab sofort über das ESF-Portal "ESF Bavaria 2021" möglich: esf-bavaria.de

Telefonische Rückfragen gerne an:
Maria-Theresia Stanke, Tel. 089 2186-2773
Robert Santl, Tel. 089 2186-2474
Hannelore Neumann, Tel. 089 2186-1929

Alle weiteren Informationen sowie die ESF+-Förderhinweise der Aktion 2 sind auf der ESF+-Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst abrufbar: Der Europäische Sozialfonds (ESF) (bayern.de)
 



Transfer & Kooperationen


Jutta Gügel

Tel. +49 941 943-2099
E-Mail: futur@ur.de