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Invention Center | Erfinden, Patentieren, Verwerten

Schutzrechte, insbesondere Patente, sind ein wesentliches Element des Transfers von Forschungsergebnissen in die industrielle Anwendung und unterstreichen die Leistungsfähigkeit der Universität Regensburg. Für Angehörige der Universität Regensburg, des Universitätsklinikums Regensburg, der mitbetreuten Ostbayerischen Technischen Hochschule Regensburg und der Technischen Hochschule Deggendorf ist das Invention Center der Universität Regensburg Ansprechpartner für alle Fragen rund um Erfindungen , deren Patentierung und Verwertung, weitere gewerbliche Schutzrechte und das IP-Management.

Aufgaben von Invention Center

Invention Center kümmert sich um Erfindungen der Angestellten und Studierenden der Universität Regensburg, Universitätsklinik Regensburg, OTH Regensburg und TH Deggendorf und ist Anlaufstelle für Universitäten, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Industrie in Sachen geistiges Eigentum.

Sie haben etwas erfunden?

Bitte beachten Sie: wesentliche Voraussetzungen für ein Patent sind:

  • Neuheit (d.h. es wurde noch nicht publiziert) und
  • erfinderische Tätigkeit (d.h. der Stand der Technik legt die Erfindung nicht nahe).
  • Näheres, darunter auch das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen (ArbEG), kann in der Broschüre des Deutschen Patent- und Markenamtes nachgelesen werden (siehe Formulare und Links)

Publizieren und Patentieren?

Ja das geht!

Es schließt sich nicht aus, sondern muss lediglich in der richtigen Reihenfolge erfolgen: Zuerst Erfindung melden, dann publizieren.

Im Idealfall entsteht beides: Publikation und Patentanmeldung.

Wichtiger Hinweis: ein „Schutz“ Ihrer Erfindung ist durch die Meldung bei uns nicht gegeben. Erst, wenn eine Patentanmeldung ordentlich beim Patentamt hinterlegt wurde, ist die eine Voraussetzung zur Erlangung eines Prioritätsrechts gegeben. Die Bearbeitung Ihrer Erfindungsmeldung und ggf. das Erstellen eine professionellen Patentanmeldung können im Eilfall innerhalb von sechs Wochen erfolgen.

Anm.: Der Gesetzgeber räumt dem Arbeitgeber zur Bewertung einer Erfindungsmeldung zwei Monate bei Veröffentlichungsabsicht ein, ohne Veröffentlichungsabsicht sind es vier Monate.

Sie haben Fragen? 

Bitte rufen Sie an oder schicken Sie ein E-Mail.

Ihr Ansprechpartner

IPR Manager, Berater für Erfinderinnen und Erfinder

Dr.-Ing. Heinrich Schieferstein
Tel. +49 941 943-2322
erfinderberatung@ur.de
 

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