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Allgemeine Informationen

Die folgenden Praktika müssen alle Lehramtsstudierenden machen:

  • Orientierungspraktikum: 
    • am besten vor Studienbeginn, kann aber auch noch
      danach gemacht werden.
    • Die Dauer und Anforderungen variieren je nach Lehramtsstudiengang.
  • pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum:
    • Vorher muss das Modul “Schulpädagogik“ (EWS-Bereich) und das Orientierungspraktikum abgeschlossen sein.
    • In dem Modul gibt es auch ein Vorbereitungsseminar, das empfohlen wird, davor zu belegen.
    • Weitere Informationen hier.
  • Betriebspraktikum: 
    • Zeit: 
      in der vorlesungsfreien Zeit
    • Semester:
      möglichst bis zum 5. Semester, auf jeden Fall zur Zulassung zur Ersten Staatsprüfung
    • Umfang: 
      mindestens 8 Wochen; Aufteilung in einzelne Abschnitte von jeweils 2 Wochen möglich
    • Organisation: 
      Studierende wenden sich selbständig an passende Betriebe
    • Besonderheiten: 
      In Frage kommende Betriebe sind Produktions-, Weiterverarbeitungs-, Handels- oder Dienstleistungsbetriebe. Tätigkeiten, die im Rahmen des Wehrersatzdienstes in einer Einrichtung für Behinderte oder in einer allgemeinen Einrichtung des Sozialbereichs abgeleiestet wurden, können angerechnet werden. 
    • Bescheinigung

Praktika

Praktikumsamt Lehramtsstudiengänge

Praktika Grund- und Mittelschule

Praktika Grund- und Mittelschule

Für alle Studierenden gelten die Regelungen zu Praktika nach der LPO I (externer Link, öffnet neues Fenster) (externer Link, öffnet neues Fenster) (Fassung vom 13.03.08).

Verpflichtend sind dabei folgende Praktika:

  • Orientierungspraktikum (Bescheinigung, PDF/50 KB)
  • Betriebspraktikum (Bescheinigung, PDF/ KB)
  • Pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum (genauere Informationen auf der Seite der Schulpädagogik)
  • Studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum
  • Studienbegleitendes stufenspezifisches Praktikum

Nähere Informationen hier.

Praktika Sonderpädagogik

Praktika Sonderpädagogik

Für alle Studierenden gelten die Regelungen zu Praktika nach der LPO I (externer Link, öffnet neues Fenster) (externer Link, öffnet neues Fenster) (Fassung vom 13.03.08).

Verpflichtend sind dabei folgende Praktika:

  • Orientierungspraktikum (Bescheinigung, PDF/50 KB)
  • Betriebspraktikum (Bescheinigung, PDF/ KB)
  • Pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum (genauere Informationen auf der Seite der Schulpädagogik)
  • Sonderpädagogisches Praktikum an einem Förderzentrum der gewählten vertieft studierten sonderpädagogischen Fachrichtung
  • Studienbegleitendes sonderpädagogisches Praktikum
  • Blockpraktikum im Qualifizierungsstudium einer sonderpädagogischen Fachrichtung
  • Studienbegleitendes stufenspezifisches Praktikum

Nähere Informationen hier.

Praktika Realschule

Praktika Realschule

Im Rahmen des Studiums für Lehramt an Realschulen sind insgesamt vier Praktika (§34 LPO I (externer Link, öffnet neues Fenster) (externer Link, öffnet neues Fenster) bzw. §25 der jeweils gültigen Prüfungs- und Studienordnung für den universitären Prüfungsteil (externer Link, öffnet neues Fenster)) vorgesehen:

  • Orientierungspraktikum
  • pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum
  • studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum
  • Betriebspraktikum

Es ist ratsam, das drei bis vier Wochen dauernde Orientierungspraktikum, das an mindestens zwei verschiedenen Schularten absolviert werden muss, in der Zeit zwischen dem Abitur und der Aufnahme des Studiums abzuleisten, um, wie der Name bereits besagt, eine echte Orientierung bezüglich der Studienwahl zu gewährleisten. Mindestens eine Woche des Praktikums muss an einer Mittelschule oder einem Förderzentrum absolviert werden. Empfehlenswert und sinnvoll ist die Ableistung des Orientierungspraktikums an Schulen, die Ihnen nicht schon von Ihrer eigenen Schulzeit her vertraut sind. Sie können diese Gelegenheit nutzen, um auch vorschulische Bildungseinrichtungen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe kennen zu lernen.

Die weiteren oben genannten Praktika sind in der Regel während des Studiums abzuleisten. Über die genauen Modalitäten können Sie sich in folgenden Quellen informieren:

Lehramt Gymnasium

Praktika Gymnasium

Im Rahmen des Studiums für Lehramt an Gymnasien sind insgesamt vier Praktika (§34 LPO I (externer Link, öffnet neues Fenster) (externer Link, öffnet neues Fenster) bzw. §25 der jeweils gültigen Prüfungs- und Studienordnung für den universitären Prüfungsteil (externer Link, öffnet neues Fenster)) vorgesehen:

  • Orientierungspraktikum
  • pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum
  • studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum
  • Betriebspraktikum

Es ist ratsam, das drei bis vier Wochen dauernde Orientierungspraktikum, das an mindestens zwei verschiedenen Schularten absolviert werden muss, in der Zeit zwischen dem Abitur und der Aufnahme des Studiums abzuleisten, um, wie der Name bereits besagt, eine echte Orientierung bezüglich der Studienwahl zu gewährleisten. Mindestens eine Woche des Praktikums muss an einer Mittelschule oder einem Förderzentrum absolviert werden. Empfehlenswert und sinnvoll ist die Ableistung des Orientierungspraktikums an Schulen, die Ihnen nicht schon von Ihrer eigenen Schulzeit her vertraut sind. Sie können diese Gelegenheit nutzen, um auch vorschulische Bildungseinrichtungen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe kennen zu lernen.

Die weiteren oben genannten Praktika sind in der Regel während des Studiums abzuleisten. Über die genauen Modalitäten können Sie sich in folgenden Quellen informieren:

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