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Diskussionspapier Arbeitsgruppe “Modernisierung des Zivilprozesses”
Diskussionspapier
Im Auftrag der Präsidentinnen und Präsidenten der Oberlandesgerichte, des Kammergerichts, des Bayerischen Obersten Landgerichts und des Bundesgerichtshof hat die Arbeitsgruppe “Modernisierung des Zivilprozesses” umfassend untersucht (externer Link, öffnet neues Fenster), wie neue technischen Möglichkeiten im Zivilprozess sinnvoll nutzbar gemacht werden können.
Die im Diskussionspapier (externer Link, öffnet neues Fenster) zusammengefassten wesentlichen Regelungsvorschläge wurden am 10.09.2021 beim 3. Regensburger Forum zum Prozessrecht (externer Link, öffnet neues Fenster) vor- und zur Diskussion gestellt.
Die Vorschläge wurden von der Forschungsstelle "Digitalisierung des Prozessrechts" in den interdisziplinären Forschungsprojekten "Basisdokument" und "Reallabor Strukturvorgaben für den Parteivortrag" aufgegriffen.
Pilotprojekt “Elektronisches Basisdokument”
Das Basisdokument - Ein Vorschlag für künftige Kommunikation im Zivilprozess
Aufbauend auf den Vorschlägen der Arbeitsgruppe "Modernisierung des Zivilprozesses" (externer Link, öffnet neues Fenster) hat die Forschungsgruppe "Basisdokument", eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe bestehend aus dem Lehrstuhl Althammer, dem Lehrstuhl für Medieninformatik von Prof. Dr. Christian Wolff (externer Link, öffnet neues Fenster) und dem OLG Nürnberg, es sich zur Aufgabe gemacht, zu untersuchen und zu erörtern, wie in Zukunft die vorbereitenden Schriftsätze im Zivilprozess in ein "elektronisches Basisdokument" zusammengeführt werden können.
Unter der Berücksichtigung der kommenden elektronischen Aktenführung sollten Möglichkeiten geschaffen werden, den vollständigen Parteivortrag in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht einschließlich der Sachanträge in möglichst einfacher und nutzergerechter Form in ein gemeinsames elektronisches Dokument einfließen zu lassen, um die elektronische Aktenführung an den heutigen Stand der Digitalisierung heranzuführen. Der im Basisdokument enthaltene Sachvortrag soll dabei perspektivisch die Entscheidungsgrundlage für das Gericht bilden und so die Funktion des Tatbestandes im Urteil übernehmen.
Durch Herausarbeitung einer ersten prototypischen Vorlage versuchte die Forschungsgruppe "Basisdokument" einen Anstoß zur Gestaltung und technischen Umsetzung eines solchen "elektronischen Basisdokuments" zu leisten.
Im Verlauf des Projekts wurde im Rahmen eines Praxisseminars (externer Link, öffnet neues Fenster) ein erster (nicht funktionsfähifer) Prototyp eines "Basisdokuments" erstellt, der die mögliche Arbeitsweise innerhalb eines Basisdokuments visualisiert.
Dieser Prototyp wurde auf einem Staatsempfang des bayerischen Justizministers Georg Eisenreich am 26. Oktober 2021 (externer Link, öffnet neues Fenster) - mithilfe eines Films (externer Link, öffnet neues Fenster)- vorgestellt.