Eine Bewerbung ist immer dann erforderlich, wenn Sie sich für einen zulassungsbeschränkten Studiengang einschreiben möchten. Bitte beachten Sie aber, dass auch für zulassungsfreie Studiengänge eine Bewerbung oder Anmeldung erforderlich sein kann, wenn z.B. eine Eignungsprüfung, ein Eignungsfeststellungsverfahren oder ein Eignungsverfahren vorgesehen ist. Ob und wo Sie sich bewerben müssen, können Sie den Informationen zum Studienangebot entnehmen.
Bitte beachten Sie auch, dass Bewerbungen für Master-Studiengänge an die jeweiligen Institute zu richten sind und dass dort andere Regelungen und Fristen zur Geltung kommen.
Für einen zulassungsbeschränkten Studiengang müssen Sie sich entweder bei hochschulstart.de oder bei der Studentenkanzlei der Universität Regensburg bewerben. Nähere Informationen und Termine (auch zum Losverfahren) finden Sie in unserem Merkblatt Bewerbungsfristen (PDF/22 KB).
Informationen zur Bewerbung, Anträge und Beratung erhalten Sie auf den Seiten des International Office. Für Studienbewerber aus dem Ausland gelten besondere Bewerbungsfristen, die Sie hier (PDF/39 KB) abrufen können. Achtung: bei Bewerbung über hochschulstart.de gelten abweichende Bewerbungsfristen! Diese können Sie dort einsehen.
Die Universität Regensburg führt eine Online-Bewerbung durch. Eine Bewerbung ist eingegangen, wenn der Antrag online abgeschickt wurde. Lediglich in Sonderfällen ist der Antrag in Papierform einzureichen. Als Sonderfälle zählen im Einzelnen:
Unser Portal wird Ihnen mitteilen, ob der Antrag zusätzlich in Papierform gestellt werden muss. Bitte drucken Sie nach der Online-Bewerbung Ihren Antrag aus, der weitere Informationen hierzu enthält und senden ihn an die angegebene Adresse. Ist dieser Antrag nicht bis zum Ende der Bewerbungsfrist bei uns eingegangen, nimmt Ihre gesamte Bewerbung nicht am Vergabeverfahren teil.
Es ist nur ein Antrag zulässig. Möchten Sie Ihren Bewerbungswunsch innerhalb der Bewerbungsfrist noch ändern, ist zunächst Ihre aktive Bewerbung zurückzuziehen. Erst danach können Sie einen neuen Antrag abgeben.
Ihre Angaben werden bei der Einschreibung geprüft. Wer falsche Angaben gemacht hat oder sich für ein Fach beworben hat, für das keine Studienberechtigung vorliegt, kann trotz Zulassung nicht eingeschrieben werden.
Zum Sommersemester ist in zulassungsbeschränkten Studiengängen die Bewerbung nur für höhere Fachsemester möglich, sowie für das 1. Fachsemester Zahnmedizin (über hochschulstart.de).
Folgende Portale stehen für Ihre Bewerbung ab 03.12. 2019 zur Verfügung:
- Bewerberportal für ein Studium in einem höheren Semester
- Bewerbung für Zahnmedizin (1. Fachsemester)
- Antrag auf Zulassung zum Praktischen Jahr
Um am Losverfahren für Studiengang Zahnmedizin 1.Fachsemester zwischen dem 01.04.2019 und 15.04.2019 teilnehmen zu können, verwenden Sie bitte dieses Formular.
Universität Regensburg
Studentenkanzlei
93040 Regensburg
Zimmer 0.09, 0.10 und 0.11
Telefon 0941 943-5500
studentenkanzlei@ur.de
Mo - Fr, 8.30 – 12 Uhr
und Do, 13 - 15 Uhr