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200 Euro Einmalzahlung für Studierende - Energiepreispauschale für Studierende (EPPSG)

Sehr geehrte Studierende,

auf der Grundlage des Studierenden-Energiepreispauschalengesetzes haben Studierende im Hinblick auf die gestiegenen Energiekosten einen Anspruch auf eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro. Voraussetzung ist, dass die Studierenden am 1. Dezember 2022 an einer Hochschule immatrikuliert waren und zum genannten Stichtag ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatten.

Ihre Zugangsdaten zur Antragstellung (Zugangscode und PIN) stehen Ihnen ab sofort in unserem Studierendenportal SPUR nach Anmeldung mit Ihren Zugangsdaten direkt auf der Startseite zur Verfügung. Zudem erhalten Sie diese auch per E-Mail an Ihre studentische E-Mail-Adresse

Nach Erhalt der Zugangsdaten zur Antragstellung können Sie mit dem Zugangscode und der PIN auf https://antrag.einmalzahlung200.de einen Antrag auf Auszahlung der Einmalzahlung stellen. Sie benötigen dafür lediglich noch ein BundID-Konto (das Nutzerkonto des auszahlenden Bundes) mit einer gültigen E-Mail-Adresse. Als für Ihre Ausbildungsstätte zuständiges Bundesland wählen Sie Bayern aus.

Alternativ kann die Antragstellung auch mit dem BundID-Konto mit elektronischer ID (Online-Ausweisfunktion, Europäische eID oder persönliches ELSTER-Zertifikat) zusammen mit dem Zugangscode erfolgen. Detaillierte Informationen insbesondere zu den Modalitäten dieser Möglichkeit der Antragstellung finden Sie auf www.einmalzahlung200.de/anleitung-antrag.

Umfassende Informationen insgesamt zum Ablauf, sowie zur Einrichtung eines BundID-Kontos, finden Sie auf www.einmalzahlung200.de.

Bei Problemen im Rahmen der Antragstellung lesen Sie bitte zunächst die FAQ unter www.einmalzahlung200.de/faq. Sofern Sie hiernach weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den Support für Antragstellende unter www.einmalzahlung200.de/kontakt.

Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum Datenschutz.

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Dear students,

due to rising energy costs, the law Energiepreispauschalengesetz gives students the right to claim a one-off payment of €200. The condition is that the student was enrolled at a higher education institution on December 1, 2022, and had domicile or habitual residence in Germany at this time.

You can find the access code and PIN for applying for the payment if you log in to the campus portal SPUR with the role student. Furthermore, you will also receive an email containing the data to your student webmail account.

Using the access code and PIN, you can  apply for the payment at https://antrag.einmalzahlung200.de. You will only need a BundID account (user account for the federation paying out the money) with a valid email address. Enter Bavaria as the state responsible for your education.

Alternatively, you can also use your BundID account with electronic identification (online identification, European eID, or personal ELSTER certificate) together with the access code. You can find detailed information on how to apply at https://www.einmalzahlung200.de/eppsg-en/guide-applying.

And comprehensive information on the process, including setting up a BundID account, is available at www.einmalzahlung200.de

If you have problems making the application, please read the FAQs at https://www.einmalzahlung200.de/eppsg-en/frequently-asked-questions. If you have further questions, you can find contact information for the support staff at www.einmalzahlung200.de/kontakt

You will find information on data processing as part of preparation and checking eligibility in accordance with the law Studierenden-Energiepreispauschalengesetz here.


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Studentenkanzlei
93040 Regensburg

Telefon 0941 943-5500
studentenkanzlei@ur.de


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