Dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst ist durch das Testament des verstorbenen Konsuls Oskar-Karl Forster seit 1973 die Verwaltung und Verteilung der Hälfte des jährlichen Reinertrages des Erbes für die Förderung und Ausbildung begabter und mittelloser Schüler und Studierender an Gymnasien und Hochschulen übertragen. Aus den Erlösen eines Jahres werden im folgenden Jahr der Universität Regensburg anteilig Mittel zur Verfügung gestellt.
Antragsberechtigt sind begabte und bedürftige Studierende, die mindestens im 2. Semester an einer bayerischen Universität studieren (unabhängig von der Staatsangehörigkeit).
Es handelt sich um eine einmalige Beihilfe in Höhe von 100,00 Euro bis maximal 500,00 Euro zur Beschaffung von Büchern oder sonstigen Lernmitteln, alternativ als Zuschuss zu Druckkosten von Dissertationen.
Die Höhe der Beihilfe ist abhängig von der Anzahl der eingereichten Anträge und wird erst am Ende des Bewerbungsverfahrens festgelegt. Sie kann nur einmal in Anspruch genommen werden.
Die genauen Voraussetzungen, insbesondere zur Bedürftigkeit, können der Bekanntmachung vom 8.9.2022 über die Vergabe des „Oskar-Karl-Forster-Stipendiums“ entnommen werden.
Antragsberechtigt sind begabte und bedürftige Studierende, die mindestens im 2. Semester an einer bayerischen Universität studieren (unabhängig von der Staatsangehörigkeit).
Für die Gewährung der Beihilfe ist im Falle der Beantragung von Zuschüssen zur Bücher- bzw. sonstiger Lernmittelbeschaffung die Befürwortung einer zuständigen Hochchullehrerin oder eines zuständigen Hochschullehrers hinsichtlich der Zweckmäßigkeit der geplanten Anschaffung sowie der Förderungswürdigkeit des Antragstellers oder Antragstellerin, unter Würdigung der bisherigen Studienleistungen, erforderlich (Bestandteil des Antragsformulars).
Die Verwendung der bewilligten Förderung ist durch entsprechende Originalquittungen nachzuweisen. Das Datum der Quittungen muss im Bewilligungssemester liegen.
Information zur Antragsberechtigung entsprechend der Bekanntmachung über die Vergabe des „Oskar-Karl-Forster-Stipendiums“ (PDF-Dokument) vom 8.9.2022.
Der Antrag mit den notwendigen Unterlagen (Lebenslauf, Nachweis der bisherigen Studienleistungen - insbesondere durch Kopien von Zeugnissen, aktueller BaföG-Bescheid, Immatrikulationsbescheinigung) kann jederzeit gestellt werden.
Bewerbungen für die nächste Vergaberunde werden voraussichtlich ab April 2023 entgegengenommen. Weitere Informationen folgen.
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