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Universitäre Räume sind von multiplen Machtverhältnissen geprägt, etwa zwischen Studierenden und Lehrenden, aber auch innerhallb von Mitgliedergruppen. Solche Strukturen lassen sich nicht vollständig vermeiden, machen jedoch einen reflektierten und verantwortungsvollen Umgang besonders wichtig. Machtmissbrauch, Grenzüberschreitungen und sexistische Verhaltensweisen können in diesen Kontexten begünstigt werden. Die Konsequenzen von diskriminierendem Verhalten können schwerwiegend sein. Die Gleichstellungsbeauftragten der Fakultät möchten deshalb für diese Dynamiken sensibilisieren, zu einem respektvollen Miteinander beitragen und stehen als Ansprechpersonen bei Fragen, Unsicherheiten oder konkreten Vorfällen zur Verfügung.

2.1 Verhaltenskompass

Fakultätsrat verabschiedet Verhaltenskompass für wertschätzendes Miteinander 

Am 21.1.26 verabschiedete der Fakultätsrat einen Verhaltenskompass der Fakultät für Katholische Theologie. Darin werden die die Grundsätze eines wertschätzenden und respektvollen Miteinanders an der Fakultät zusammengefasst. Der Kompass wurde durch eine AG erarbeitet, die im Wintersemester 24/25 ihre Arbeit aufgenommen hat und aus Vertreter*innen aller Mitgliedergruppen bestand. Eingeflossen sind auch die Ergebnisse einer Umfrage zur Risikoanalyse im Sommersemester 25 und zahlreiche wertvolle Rückmeldungen aus Diskussionen in den Mitgliedergruppen.

Download (externer Link, öffnet neues Fenster)

Verhaltenskompass der Fakultät Katholische Theologie (PDF)

2.2 Was kann ich bei Erfahrung sexueller Belästigung tun?

Ich habe sexueller Belästigung, Diskriminierung oder Gewalt an der Fakultät für katholische Theologie erfahren. Was kann ich tun?

Das Vorgehen in Fällen sexualisierter Belästigung, Diskriminierung und Gewalt an der Universität Regensburg ist in einem Grundsatzpapier (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei) geregelt. 

 

Betroffenen stehen grundsätzlich zwei Wege zur Verfügung: 

• Eine informelle, anonyme Beratung: Möglichkeit in geschütztem Rahmen über die Erfahrungen zu sprechen und weitere Schritte und Unterstützungsangebote auszuloten 

• Eine offizielle, nicht-anonyme Beschwerde (diese kann auch in Vertretung durch Dritte eingereicht werden): Information der Dienststelle und offizielle Prüfung der Vorwürfe, ggf. Einleitung von Maßnahmen gegen die beschuldigte/n Person/en

2.3 Die folgende Übersicht gibt Aufschluss über die verschiedenen Anlaufstellen für Beratung und Beschwerde:

Für das wissenschaftliche und künstlerische Personal (Forschung und Lehre)

Für Studierende

Für das wissenschaftsstützende Personal (Verwaltung, Technik)

2.4 Ich habe sexuelle Belästigung, Diskriminierung oder Gewalt beobachtet. Was kann ich tun? 

  • Signalisieren Sie der Person, die sich übergriffig oder diskriminierend verhält, dass Sie ihr Verhalten nicht gutheißen. Oft kann dies schon in kleinem Rahmen wirksam sein, z. B. wenn Sie bei sexistischen Witzen nicht mitlachen.
  • Solidarisieren Sie sich mit den Betroffenen: Sprechen Sie diese in einem ruhigen und sicheren Rahmen an und fragen Sie sie, wie es ihnen geht. Machen Sie deutlich, dass Sie wahrgenommen haben, was passiert ist und dass das nicht in Ordnung war.
  • Bieten Sie Ihre Unterstützung an und weisen Sie auf die universitären Anlaufstellen hin, begleiten Sie die betroffene Person ggf. dorthin. Wichtig: Geraten Sie nicht in Aktionismus und unternehmen Sie nichts ohne Zustimmung der betroffenen Person. Wenn diese (erstmal) nichts unternehmen möchte, ist auch das in Ordnung.
  • Auch Sie können sich an die oben aufgelisteten Anlaufstellen wenden, um Hilfe und Rat zu erhalten oder wenn es Ihnen mit dem, was Sie beobachtet haben, nicht gut geht. 

2.6 Veranstaltungen

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