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Aktuelles: Neue Fassung der Benutzungsordnung der UB in Kraft

21. Mai 2026, von UB Web-Redaktion

Seit Mai ist eine neue Fassung der Benutzungsordnung (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei) (PDF) der Universitätsbibliothek in Kraft. 

Bitte beachten Sie unter anderem die geänderte Regelung bezüglich Getränken in den Lesesälen:

Ab sofort ist leider nur noch die Mitnahme von Wasser in auslaufsicher verschließbaren Behältnissen in den Lesesälen erlaubt. 

Begründung: Der Universitätsbibliothek ist es wichtig, allen Nutzenden einen möglichst angenehmen Aufenthalt in ihren Räumen zu ermöglichen. Die Regelung ist notwendig, da Nutzende täglich zahlreiche Flaschen hinterlassen, deren Entsorgung vom Reinigungs- und Bibliothekspersonal nicht mehr bewältigt werden kann. Gleichzeitig wurden Getränke wie Kaffee immer wieder versehentlich verschüttet – leider ist es jedoch nicht möglich, die Teppichböden der Lesesäle regelmäßig tiefenzureinigen oder zu erneuern. Auch eine saubere Arbeitsumgebung ist wichtig für produktives Lernen und Arbeiten. Die Entscheidung, nur Wasser in sicher verschließbaren Behältern zu erlauben, beruht auf dieser Abwägung und soll zu schöneren Lesesäle für gegenwärtige und zukünftige Nutzende beitragen. Wir bitten um Ihr Verständnis. 

Gefüllte Wasserflasche steht auf einem Tisch im Lesesaal
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